Verbesserungsbeiträge in der kommunalen Wasserwirtschaft

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​​​​​​​​veröffentlicht am 25. Juli 2025

Die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur ist vielerorts in die Jahre gekommen und Investitionen in den Ersatz und Erneuerung werden notwendig. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und strengeren Anforderungen steigen auch die notwendigen Investitionen. Angesichts der angespannten Finanzlage der kommunalen Haushalte kommt den Verbesserungsbeiträgen als Instrument zur Finanzierung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen eine wachsende Bedeutung zu.

Steigender Investitionsbedarf

Angesichts des steigenden Leitungs- bzw. Kanalalters, müssen diese umfassend saniert werden. Investitionsraten (in km bzw. in %) müssen daher steigen. Nach Schätzungen müssen in den kommenden Jahren in Bayern zwischen 10 und 20 % der Leitungen und Kanäle saniert werden. Gleichzeitig treiben steigende Baukosten die Investitionen (in €/km) zusätzlich in die Höhe. Diese Investitionsbugwelle kann dabei regelmäßig nicht aus der Innenfinanzierung (Abschreibungen und Jahresüberschüsse) gestemmt werden. Daher ist eine zusätzliche Darlehensaufnahme notwendig. Die Investitionsbugwelle würde bei einer reinen Gebührenfinanzierung dazu führen, dass die kommunalen Haushalte die Folgekosten erst über Jahrzehnte durch die Gebühren erlöst bekämen. Daher ist die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen nach Art. 5 KAG (Bayern) eine Finanzierungsalternative.

Wesen der Verbesserungsbeiträge

Verbesserungsbeiträge sind einmalige Zahlungen der Eigentümer von Grundstücken, die an der Modernisierung, Erweiterung oder Verbesserung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beteiligt werden. Anders als bei Gebühren werden nicht die Nutzer (u. a. auch Mieter),​ sondern nur die Eigentümer von angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken an der Finanzierung beteiligt.

Verbesserungsbeiträge gewährleisten finanzielle Planungssicherheit für Gemeinden bzw. Versorger, denn dringend notwendige Investitionen in die Wasser- und Abwasserversorgung können ohne alleinige Belastung des allgemeinen Haushalts durchgeführt werden. Für die Eigentümer von Grundstücken ist die einmalige Zahlung gegenüber ratierlichen Zahlungen (anteilig über Gebühren) allerdings eine vergleichsweise hohe Belastung.

Öffentlichkeitsarbeit als Erfolgsfaktor

Angesichts der hohen einmaligen Belastung stehen Kommunen und Versorger unter besonderem Rechtfertigungsdruck gegenüber Bürger*innen und Öffentlichkeit. Neben einer sauberen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagenarbeit zur Ermittlung der Verbesserungsbeitragssätze steht und fällt die Akzeptanz von Verbesserungsbeiträgen mit transparenter Kommunikation. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet dabei insbesondere folgende Aspekte:

  • Vorherige und rechtzeitige Information: Betroffene sollten lange vor der Veranlagung über geplante Maßnahmen, Zeiträume und zu erwartende Kostenbelastungen informiert werden.
  • Dialogformate: Broschüren und Flyer bieten umfassende Informationen, aber nur Bürgerversammlungen eignen sich, um Fragen und Unsicherheiten frühzeitig zu begegnen.
  • Transparente Kalkulation: Ein offener Umgang mit der Investitionshöhe der geplanten Verbesserungsmaßnahmen und der zu erwartenden Beitragshöhe schafft Vertrauen.
  • Sozialer Ausgleich: Eine Stückelung des Verbesserungsbeitrags in Vorauszahlungen mit einem zeitlichen Vorlauf ermöglicht eine Streckung der Belastung. Zudem sollten Hinweise auf Ratenzahlungsmöglichkeiten und Härtefallregelungen im Einzelfall gegeben werden.

Die Erfahrung zeigt: Professionelle Öffentlichkeitsarbeit senkt die Konfliktpotenziale, erhöht die Mitarbeitermotivation im Projekt und schafft Akzeptanz für notwendige Infrastrukturmaßnahmen.

Wir beraten Sie umfassend rund um alle Fragen zu Verbesserungsbeiträgen.

Kontakt

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Florian Moritz

Diplom-Kaufmann

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