Wachstumsbooster 2025: Neuer Rückenwind für die Wasserwirtschaft?

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​​​​​​​​veröffentlicht am 25. Juli 2025


Mit dem sogenannten „Wachstumsbooster“ hat die Bundesregierung diesen Monat ein umfassendes Investitionspaket verabschiedet, das die deutsche Wirtschaft ankurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken soll. Auch für die Wasserwirtschaft könnten sich daraus neue Chancen ergeben – insbesondere im Hinblick auf dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur.1​

Inhalt des neuen Investitionspakets

Das Investitionssofortprogramm wurde am 26. Juni 2025 vom Bundestag beschlossen und am 11. Juli 2025 vom Bundesrat gebilligt. Es sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:2

  • Degressive Abschreibung (AfA): Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % geltend gemacht werden. Investitionen in unbewegliche Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen.
  • Steuersenkungen: Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt. Auch der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen wird reduziert. Der aktuelle Satz von derzeit 28,25 % wird bis 2032 in drei Stufen auf 25 % gesenkt.
  • Sonderregelungen für E-Mobilität: Unternehmen können für betriebliche Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr nutzen.
  • Ausbau der Forschungszulage: Die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage soll von 2026 bis 2030 von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist geplant, förderfähige Anwendungen auszuweiten und Verfahren durch pauschale Abschläge einfacher und bürokratieärmer zu gestalten.

Einordnung durch Bundeskanzler Merz

In seiner ersten Rede im Bundesrat seit Amtseintritt betonte Bundeskanzler Friedrich Merz die Bedeutung des Investitionspakets für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Er sagte: „Wir müssen jetzt investieren – in Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation – damit Deutschland auch morgen noch wettbewerbsfähig ist.“ Zugleich rief er zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf, um die Maßnahmen zügig umzusetzen.3

Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und Verbraucher

Während die deutsche Wirtschaft durch das neue Investitionssofortprogramm profitiert, führt das neue Gesetz zwangsläufig zu geringeren Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen – zum Teil temporär, zum Teil aber auch dauerhaft. Bund und Länder haben sich entsprechend geeinigt, dass der Bund die Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 vollständig übernimmt. Darüber hinaus beabsichtige der Bund, zwischen 2026 und 2029 zusätzliche acht Mrd. Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser zu investieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Maßnahmen langfristig und im Einzelfall auf die kommunale Haushaltslage auswirken werden.4

Unmittelbarer Einfluss auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, seien laut Gesetzentwurf nicht zu erwarten.5

Relevanz für die Wasserwirtschaft

Wie wir bereits in unserer Ausgabe 03/2025 des Wasser Kompasses berichteten​, steht die deutsche Wasserwirtschaft vor einem massiven Investitionsbedarf: Laut aktuellen Schätzungen müssen bis 2045 rund 800 Milliarden Euro in die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung investiert werden.6

Da sich der Investitionsbooster in Form des neuen Abschreibungsreglements allerdings nur auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt und Investitionen in unbewegliche Anlagen ausgeschlossen sind, fällt der positive Effekt für die Branche eher gering aus. Dies gilt vor allem, da die Abwasserentsorgung als hoheitliche Tätigkeit nicht von Ertragssteuervorteilen profitiert. Dennoch: Für Investitionen in Fahrzeuge, Maschinen oder digitale Systeme zur Prozesssteuerung könnten die neuen Regelungen einen echten Anreiz darstellen.

Fazit

Der Wachstumsbooster ist ein wichtiges Signal für die deutsche Wirtschaft – und somit auch für die deutsche Wasserwirtschaft. Zwar sind nicht alle Investitionen förderfähig, aber das Programm bietet neue Spielräume, um längst überfällige Modernisierungen anzustoßen. Jedenfalls sollten die neuen Möglichkeiten bei der Investitionsplanung berücksichtigt werden.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Investitions-, Finanz- und Haushaltsplanung.






Quellen:


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Tobias Kimmig

M.Sc. International Management

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