Einführung eines Wassercents jetzt auch in Bayern

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 29. August 2025


Nach langem politischem Ringen hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls einen Wassercent einzuführen. Bayern folgt damit als 14. Bundesland dem bundesweiten Trend. Der Wassercent beträgt pauschal 10 Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnet die Einführung als eine klimafreundliche Maßnahme und betont, die Einnahmen sollen zweckgebunden in den Wasserschutz und in nachhaltige Wasserwirtschaftsprojekte fließen. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist die zunehmende Trockenheit, unter der auch Bayern leidet.



Der Wassercent ist eine Abgabe auf die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser. Ziel ist ein bewussterer Umgang mit der Ressource Wasser sowie die Finanzierung von Maßnahmen zum Gewässerschutz. Die Abgabe wird auf den Wasserpreis aufgeschlagen und letztlich von den Verbrauchern getragen. Bei der Höhe des Wassercent gibt es eine große Bandbreite in den Bundesländern.
  
Abbildung 1: Wasserentnahmeentgelt je Bundesland (Wasserkarte 34​)







​Für Privathaushalte in Bayern entstehen bei einem Durchschnittsverbrauch von rund 50 Kubikmetern pro Person etwa fünf Euro Mehrkosten im Jahr – für eine vierköpfige Familie rund 20 €. Firmen, landwirtschaftliche Betriebe und Betreiber eigener Brunnen profitieren von Freimengen. So gilt eine Freigrenze von 5.000 Kubikmetern pro Jahr für den jeweiligen Versorger oder Brunnenbetreiber, nicht aber für die Privathaushalte. Zudem sind Wasserentnahmen für Feuerwehr, Fischerei, Kühlung oder Nutzung erneuerbarer Energien generell von der Abgabe ausgenommen. Landwirte müssen ebenfalls keine Abgabe für Wasser zahlen, das für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder das Tränken von Vieh verwendet wird.

Betriebe mit eigenem Brunnen müssen ihre Entnahmemengen nicht per Zähler messen, sondern lediglich glaubhaft schätzen. Kommunen stehen hingegen vor zusätzlichen Herausforderungen, da die Abgabe auch für Wasser aus Oberflächen- und Grundwasserquellen gelten – also auch für Kläranlagen.

Befürworter sehen die Einführung positiv, da sie ein Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Wasser schafft und zusätzliche Einnahmen generiert, die gezielt in den Gewässerschutz investiert werden. Kritiker bemängeln hingegen die soziale Schieflage: Während Haushalte direkt zahlen, profitieren Großverbraucher von Ausnahmen und Freimengen. Kommunen warnen vor Mehrbelastungen, insbesondere bei bestehenden Investitionslasten. Zudem wird die tatsächliche Lenkungswirkung infrage gestellt – zu viele Ausnahmen und zu wenig Anreiz zum Wassersparen.

Versorger sind jetzt gefragt, den Wassercent in den Gebühren und Preisen ab 1. Januar 2026 bzw. 1. Juli 2026 zu berücksichtigen. Sie möchten unsere Unterstützung bei der Gebührenkalkulation in Anspruch nehmen?

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Tilman Reinhardt

B.A. Betriebswirtschaft

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