Änderungen des Bodengesetzes der Republik Litauen

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veröffentlicht am 23. Februar 2024 | Lesedauer ca. 1 Minute


Ab dem 1. Januar 2024 treten wichtige Änderungen in der Verwaltung, Nutzung und Bewirtschaftung staatlicher Grundstücke in Kraft: die Staatliche Inspektion für Landesplanung und Bauwesen (lit. VTPSI) wird einen Teil der Aufgaben des Nationalen Amts für Bodenordnung (lit. NŽT) übernehmen. Staatliche Grundstücke werden treuhänderisch auf städtische Gemeinden übertragen, die für die Einrichtung von Grunddienstbarkeiten auf staatlichen Grundstücken, die Erteilung verschiedener Genehmigungen für staatliche Grundstücke und einige andere Aufgaben der Grundstücksverwaltung zuständig sein werden.


    

Ab dem 1. Januar 2024 werden die folgenden Genehmigungen von den Gemeinden erteilt:
  • Genehmigungen für den Bau und die Nutzung vorübergehender nichtkomplexer Bauwerke in Oberflächengewässern von nationaler Bedeutung
  • Genehmigungen für den Bau nicht komplexer Gebäude auf staatlichem Grund und Boden, wenn dort keine Grundstücke gebildet worden sind
  • Genehmigungen für den Bau von Kommunikations- und Ingenieurnetzen und der für ihren Betrieb erforderlichen Gebäude auf staatlichem Grund und Boden, wenn dort keine Grundstücke gebildet worden sind
  • Genehmigungen für die vorübergehende Nutzung von öffentlichem Grund und Boden während der Bauarbeiten
  • Genehmigungen für den Bau von Gebäuden auf Grundstücken, die an staatliche Grundstücke oder auf staatlichen Grundstücken, die nicht parzelliert sind, angrenzen;
  • Genehmigungen für den Bau verschiedener Bauwerke auf dem öffentlichen Grund und Boden (zum Beispiel Wasserbauwerke, andere Ingenieurbauwerke usw.)

Die Gemeinden erteilen auch Genehmigungen für lokale Projekte die aus staatlichen, kommunalen oder EU-Strukturfonds finanziert und durchgeführt werden, auf staatlichem Grund und Boden, wo keine Grundstücke gebildet wurden, wenn dort kein unbewegliches Vermögen geschaffen wird.

Kontakt

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Ignė Rėklaitė

Rechtsanwältin (Litauen)

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