Der Masterplan - Technische Aspekte zum Thema Breitband

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Aus technischer Sicht führt mittel- und langfristig kein Weg am Aufbau einer glasfaserbasierten Infrastruktur zur Breitbandversorgung vorbei.
  
Mit Hilfe von Glasfasernetzen sind Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 1.000 Mbit/s möglich, aktuell werden von den Betreibern in Deutschland bis zu 400 Mbit/s angeboten. Die bisher in Deutschland weitgehend verbreiteten DSL-Lösungen, bei denen die Strecke vom letzten Verteilpunkt in der Straße bis ins Haus noch über die alten Telefonleitungen aus Kupfer überbrückt wird, ermöglichen Übertragungs­geschwindigkeiten von max. 50 Mbit/s und weisen zudem den Nachteil der Entfernungsabhängigkeit auf, d.h. mit wachsendem Abstand nimmt die Bandbreite  rapide ab, wohingegen bei der Glasfaser auch bei großen Entfernungen praktisch keine Dämpfungs­verluste entstehen.  Durch den Einsatz der neuen Vectoring-Technik können zwar Geschwindigkeiten von maximal 100 Mbit/s erreicht werden, in der Zukunft aber kann der weiter ansteigende Bandbreitenbedarf mit diesen Technologien nur noch wenige Jahre gedeckt werden. Cloud-Computing,  der Erfolg von  Video-Streaming-Portalen, Online-Spiele, Smart-Home-Technologien zur wachsenden Vernetzung von Gebäuden,  das Mieten von Online-Anwendungen anstelle des Kaufes und weitere neue Anwendungsgebiete mit der Möglichkeit und Notwendigkeit zur Vernetzung werden dieser Entwicklung in Zukunft weiter Dynamik verleihen. Zahlen aus der Vergangenheit belegen eine Verdopplung des Bandbreitenbedarfs alle 2 Jahre. 
 
Für die Kommunen ist die steigende Bedeutung einer schnellen Internetverbindung  sowohl für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie als auch von Familien ein wichtiger Standortfaktor.
Aufgrund der Deckelung durch Förderhöchstbeträge bei staatlichen Fördermaßnahmen wurden aus Kostengründen in den meisten Fällen bisher nur die erwähnten FttC-Technologien ausgebaut. Dadurch besteht für die Kommunen weiterer Handlungsbedarf, um der kontinuierlich steigenden Bedeutung schneller Internetversorgung als Infrastrukturfaktor Rechnung zu tragen.

  

Inzwischen wurde auf Bundesebene ein Förderprogramm aufgelegt, das sowohl das Erstellen von Masterplänen wie auch deren spätere Umsetzung fördert; im Falle der Planungs- und Beratungsleistungen in voller Höhe der Kosten.

      
Mit einem Anteil von 70 bis 80 Prozent an den Gesamtkosten sind die Tiefbaukosten der größte Kostenfaktor beim Aufbau eines Glasfasernetzes. Ein Leerrohr-Masterplan dient der Kommune als Fahrplan, um bei allen in Zukunft anstehenden Tiefbaumaßnahmen wie Kanalsanierung, Straßenerneuerung oder bei der Erschließung von Neubaugebieten diese Kosten durch Mitverlegung von Leerrohren zu minimieren. Darüber hinaus erhöhen bereits vorhandene Teile einer kommunalen Leerrohrinfrastruktur die Motivation eines Anbieters zum Betrieb eines Netzes, weil für diesen der Aufbau eines Netzes mit  geringeren Investitionen darstellbar ist. Langfristig bietet sich ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil:  Gemeindeeigene Leerrohre können später bei Inbetriebnahme an einen Netzbetreiber vermietet oder verkauft werden.

 

Um zu gewährleisten, dass das so sukzessive errichtete Netz später für alle möglichen Betreiber die entsprechenden Kapazitäten und technischen Voraussetzungen bereitstellt, muss eine Leerrohr-Planung Anbieter- und Technikneutralität garantieren. Den meisten Kommunen ist  nicht bewusst, dass aufgrund dieser Anbieter- und Technikneutralität und der Struktur eines Glasfasernetzes es nur in Ausnahmefällen möglich ist, für eine räumlich begrenzte Baumaßnahme eine Aussage über die benötigten Leerrohre zu treffen. Um eine langfristig ausreichende Kapazität der Leerrohre  zu sichern, muss  die Planung das gesamte Gebiet der Kommune abdecken. Dies ist bedingt durch die Tatsache, dass der Bereich eines Masterplans, die sog. Zugangs-Ebene (d.h. die Ebene vom zentralen Verteilpunkt bis zum Hausanschluss), sich in zwei Netzebenen gliedert: Die Verteil-Ebene ist definiert durch die Verbindungen vom Hausanschlusspunkt (ONT [1]) bis zum Verteilpunkt in der Straße (KVZ[2]). Die übergeordnete Hauptkabel-Ebene dagegen dient den Verbindungen der KVzs untereinander und deren Anbindung an den Hauptverteiler (OLT[3]).


 


 


 

Verteilebene eines Masterplanes © corwese 2016


 


 


 

Verteil-und Hauptkabelebene eines Masterplanes © corwese 2016


 

Eine adäquate Planung des Trassenverlaufes und der Dimensionierung der Hauptkabelebene eines Glasfasernetzes erfordert eine detaillierte Berechnung der benötigten Fasermengen auf allen Netzebenen im gesamten Planungsgebiet. Aus diesem Grund kann eine seriöse Aussage über die benötigten Leerrohre in jeder einzelnen Straße nur nach Beplanung des Gesamtbereichs getroffen werden.  So müssen z.B. mögliche zukünftige Baugebiete in die Berechnung miteinfließen, ebenso müssen Gewerbebetriebe mit erhöhtem Bandbreitenbedarf sowie Gebäude mit mehreren Wohneinheiten berücksichtigt werden. Bei der Definition von Verteilerstandorten und Trassenverläufen sind Vorgaben der Gemeinde und topographische Gegebenheiten mit den technischen Anforderungen in Einklang zu bringen. Weiter ist auch die Planung einer Anbindung an einen Zugangspunkt zum übergeordneten Backbonenetz erforderlich, um spätere zusätzliche Grabarbeiten weitgehend auszuschließen. 

     
Alle diese Faktoren zeigen die Dringlichkeit einer Gesamtplanung im Rahmen eines Leerrohr-Masterplanes im Gegensatz zur fallweisen planlosen Mitverlegung. Nur so können später weitere Tiefbaumaßnahmen zuverlässig ausgeschlossen werden.

© Rainer Werb, corwese 2016



[1] ONT: Optical Network Termination

[2] KVZ: Kabelverzweiger

[3] OLT: Optical Line Termination

zuletzt aktualisiert am 28.04.2016
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