Neues Hilfsmaßnahmenpaket für Unternehmen in Serbien

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veröffentlicht am 12. März 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten

  

Die Regierung der Republik Serbien hat eine Verordnung verabschiedet, durch die ein Programm für Direkthilfe aus dem Haushalt der Republik Serbien für Unternehmen aus dem Privatsektor eingerichtet wird, das die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie mildern soll. Die Verordnung trat am 13. Februar 2021 in Kraft.

 

  

  

 
Anders als die Verordnung über Steuervergünstigungen und Direktzuschüsse 2020 sieht das Programm nur Direkthilfemaßnahmen und keine neue Stundung der Zahlung fälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vor. Es wurde eine einzige Beschränkung festgelegt, nämlich dass Unternehmen, die sich für die Inanspruchnahme der Direkthilfe entscheiden, bis Ende 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen.
 

Zum Erhalt von Direkthilfe berechtigte Unternehmen

Laut Programm können folgende Rechtsträger die Direkthilfe in Anspruch nehmen:

  •  ansässige juristische Personen,
  • ansässige Einzelunternehmer und
  • Niederlassungen und Repräsentanzen von ausländischen juristischen Personen.

    

Dauer der Beschränkung bestehend in dem Verbot der Ausschüttung von Dividenden

Unternehmen aus dem Privatsektor, die im Zeitraum zwischen dem Tag des Inkrafttretens des Programms (13. Februar) und Ende 2021 Dividenden ausschütten, sind nicht berechtigt, Direkthilfezahlungen zu erhalten.
Wenn ein Unternehmen, dem Direkthilfe gezahlt wurde, gegen das Verbot der Dividendenausschüttung verstößt, finden die Regeln über den Verlust des Rechts auf Inanspruchnahme der Direkthilfe entsprechend Anwendung. 
  

Folgen der Ausschüttung von Dividenden vor Ende 2021

Wenn Unternehmen aus dem Privatsektor gegen das festgelegte Verbot der Dividendenausschüttung verstoßen, verlieren sie ihr Recht auf Inanspruchnahme der Direkthilfe. Unternehmen, die das Recht auf Direkthilfe aus dem Programm verlieren, müssen die erhaltene Direkthilfe erstatten (zurückzahlen), samt Zinsen nach dem Zinssatz, der für die Berechnung von Verzugszinsen auf Steuerverbindlichkeiten verwendet wird, berechnet ab dem Tag, an dem ihnen die individuelle Direkthilfe ausgezahlt wurde, nicht später als fünf Tage ab dem Tag, an dem das Recht auf Inanspruchnahme der Direktbeihilfe endete. 
 

Recht auf Inanspruchnahme und Verfahren zu Annahme der Direkthilfe

Nach der Definition im Programm bedeutet Direkthilfe die Zahlung von Zuschüssen an Unternehmen im Privatsektor, die nur für die Zahlung von Gehältern und Leistungen an Mitarbeiter verwendet werden dürfen. 
  

Direkthilfe wird maximal für drei Monate gewährt

Ein Unternehmen aus dem Privatsektor ist berechtigt, Direkthilfezahlungen aus dem Haushalt für maximal drei Monate – April, Mai und Juni 2021 – zu erhalten. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Direkthilfe für alle drei Monate in Anspruch zu nehmen. Es kann die Hilfe stattdessen für jeden individuellen Monat beantragen.
Der Betrag der Direkthilfe wird als das Produkt der folgenden Faktoren ermittelt:

  • Anzahl der Mitarbeiter (wird nach einer vorgeschriebenen Methode ermittelt) und
  • 15.450,12 RSD (50 Prozent des Mindestlohns für Januar 2021).

  

Anzahl der Mitarbeiter, die für die Ermittlung des Beitrags der Direkthilfe für April zugrunde gelegt wird

Der Betrag der Direkthilfe für April 2021 wird auf der Grundlage der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, für deren Gehälter und Leistungen das PPP-PD-Formular für den Abrechnungszeitraum Februar 2021 vor dem 31. März 2021 eingereicht wurde, ermittelt. Die Anzahl der Mitarbeiter wird um die Zahl der Mitarbeiter reduziert, deren Beschäftigung bei dem betreffenden Unternehmen zwischen dem 13. Februar und dem 31. März 2021 endete. 
   

Anzahl der Mitarbeiter, die für die Ermittlung des Beitrags der Direkthilfe für Mai zugrunde gelegt wird

Der Betrag der Direkthilfe für Mai 2021 wird auf der Grundlage der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, für deren Gehälter und Leistungen das PPP-PD-Formular für den Abrechnungszeitraum März 2021 vor dem 30. April 2021 eingereicht wurde, ermittelt. Die Anzahl der Mitarbeiter wird um die Zahl der Mitarbeiter reduziert, deren Beschäftigung bei dem betreffenden Unternehmen zwischen dem 1. April und dem 30. April 2021 endete.

   

Anzahl der Mitarbeiter, die für die Ermittlung des Beitrags der Direkthilfe für Juni zugrunde gelegt wird

Der Betrag der Direkthilfe für Juni 2021 wird auf der Grundlage der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, für deren Gehälter und Leistungen das PPP-PD-Formular für den Abrechnungszeitraum April 2021 vor dem 31. Mai 2021 eingereicht wurde, ermittelt. Die Anzahl der Mitarbeiter wird um die Zahl der Mitarbeiter reduziert, deren Beschäftigung bei dem betreffenden Unternehmen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai 2021 endete (unabhängig vom Grund für die Beendigung der Beschäftigung). 
    

Unbefristet/befristet eingestellte Mitarbeiter

Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter werden alle Vollzeitbeschäftigten mitgezählt, ungeachtet dessen, ob mit ihnen ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde.
Mitarbeiter, die den ganzen Monat gearbeitet haben, und Mitarbeiter, mit denen der Arbeitsvertrag während des betreffenden Monats geschlossen wurde, werden bei der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten mitgezählt (ohne proportionale Berechnung).
  

Teilzeitbeschäftigte

Für jeden teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter erhöht sich die gesamte Zahl der Mitarbeiter proportional zu dem Prozentsatz ihrer vertraglichen Beschäftigung im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigung (ermittelt auf der Basis der Information im PPP-PD-Formular für den entsprechenden Abrechnungszeitraum).
Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel die halbe Stundenanzahl im Vergleich mit Vollzeitbeschäftigung arbeitet, wird dem Unternehmen eine Direkthilfe in Höhe von 50 Prozent des Mindestlohns für Januar 2021 gezahlt, was 7.725,06 RSD entspricht.
  

Mitarbeiter, für die das Recht auf Direkthilfe nicht ausgeübt werden kann

Die Anzahl der Mitarbeiter reduziert sich um die Anzahl der Mitarbeiter, deren Gehaltszahlungen oder Leistungen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vollständig von anderen Zahlern getragen werden, insbesondere:

 
1) Krankengeld, wenn die Krankschreibung länger als 30 Tage dauert;
2) Zahlung von Leistungen für behinderte Arbeiter (Behinderungskategorie II), die vom Renten- und Invaliditätsversicherungsfonds getragen werden;
3) Beitragszahlungen, die während eines unbezahlten Urlaubs vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes geleistet werden;
4) Zahlung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
5) Zahlung von Leistungen für behinderte Arbeiter der Kategorie III, die vom Renten- und Invaliditätsversicherungsfonds getragen werden.
  

Beantragung der Direkthilfe

Ein Unternehmen aus dem Privatsektor nimmt die Zahlung der Direkthilfe an, indem es eine spezielle Erklärung auf der „e-Taxes“-Plattorm der Steuerbehörde abgibt. Die Erklärung über die Annahme der Direkthilfezahlungen wird für jede individuelle Zahlung von Direkthilfe für jeden Monat vor dem Monat, in dem die Direkthilfe ausgezahlt wird, spätestens jedoch bis zum letzten Tag dieses Monats abgegeben.

 
Die Erklärung über die Annahme der Direkthilfezahlung
• für April wird im März abgegeben, spätestens bis zum 31. März 2021;
• für Mai wird im April abgegeben, spätestens bis zum 30. April 2021;
• für Juni wird im Mai abgegeben, spätestens bis zum 31. Mai 2021;
    

Eröffnung eines Sonderkontos

Ein Sonderkonto – Direktbeihilfezahlung - Covid-19 – wird für ein Unternehmen eröffnet, damit es Direktbeihilfezahlungen erhalten kann. Eine Bank eröffnet das Sonderkonto für ein Unternehmen auf der Grundlage der von der Steuerbehörde erhaltenen Informationen.

 
Ein Unternehmen darf nur bei einer Bank nur ein Sonderkonto für Zahlungen von Direkthilfe unterhalten.
Wenn ein Unternehmen zum 13. Februar 2021 ein Kontokorrentkonto bei nur einer Bank unterhielt, wird die Direkthilfe auf ein Sonderkonto, das für diesen Zweck bei dieser Bank zu eröffnen ist, eingezahlt.
Unternehmen, die zum 13. Februar 2021 bei mehreren Banken Kontokorrentkonten unterhielten, sind verpflichtet, den Namen der Bank, bei der das Sonderkonto eröffnet werden soll, mittels elektronischer Dienstleistungen der Steuerbehörden (e-Taxes-Plattform) bis spätesten 25. März 2021 anzugeben.
    

Verwendung der Direkthilfe für gemäß dem Programm (nicht)vorgesehene Zwecke

Gemäß dem Programm darf ein Unternehmen die Direkthilfe ausschließlich für die Zahlung von Gehältern und Leistungen an seine Mitarbeiter bis spätestens 30. Juli 2021 verwenden. Wenn die Direkthilfe von einem Sonderkonto in Anspruch genommen wird, müssen Steuern und Beitragszahlungen auf die Gehälter gemäß den allgemeinen Regeln zum Zeitpunkt der Auszahlung der Gehälter und Leistungen an die Mitarbeiter berechnet und abgeführt werden. Mit anderen Worten: Dieser Betrag ist nicht steuerfrei.
   

(Keine) Pflicht, eine Zahlung von einem Sonderkonto an jeden einzelnen Mitarbeiter vorzunehmen

Es gibt keine Pflicht, jedem einzelnen Mitarbeiter das Gehalt oder einen Teil des Gehalts speziell von dem Sonderkonto zu zahlen. Stattdessen kann ein Arbeitgeber z.B. den gesamten Betrag des Nettogehalts an einen Mitarbeiter von dem Sonderkonto und an einen anderen Mitarbeiter von seinem regulären Konto zahlen.
   

Verlust des Rechts auf (neue) Direkthilfe infolge einer Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter

Ein Unternehmen verliert sein Recht auf Inanspruchnahme von Direkthilfe, wenn:

  • es die Anzahl seiner Mitarbeiter im Zeitraum zwischen dem Tag des Inkrafttretens, d.h. dem 13. Februar 2021, und dem Ablauf einer Dreimonatsfrist nach der letzten Direkthilfezahlung um mehr als 10 Prozent reduziert,
  • befristet beschäftigte Mitarbeiter, die mit dem Unternehmen vor dem 13. Februar einen Arbeitsvertrag für einen Zeitraum geschlossen haben, der im Zeitraum zwischen dem 13. Februar und dem Ablauf der Dreimonatsfrist ab der letzten Direkthilfezahlung endet, ausgeschlossen werden.

    

Berechnung der Dreimonatsfrist ab der letzten Direkthilfezahlung

Für das jeweilige Unternehmen wird die Dreimonatsfrist ab der letzten Zahlung der Direkthilfe berechnet – der festgelegte Zeitraum wird vom Tag der letzten Zahlung bis zum Ablauf von ca. 90 Tagen ab diesem Tag betrachtet.

 
Angenommen, dass die dritte (letzte) Zahlung der Direkthilfe an die bedeutende Mehrheit der Unternehmen, die sich für die Inanspruchnahme aller drei Zahlungen entschieden haben, für Anfang Juni 2021 erwartet wird (aber mit Sicherheit bis zum Ende dieses Monats), wird die besagte Dreimonatsfrist nicht am 30. September, sondern vor diesem Datum ablaufen, d.h. spätestens an diesem Tag (das gilt für Unternehmen, an die die letzte Zahlung am letzten Tag im Juni erfolgen wird).
  

Erstattung der Direkthilfe bei Verlust des Rechts gemäß dem Programm

Unternehmen, die das Recht auf Direkthilfe aus dem Programm verlieren, müssen die erhaltene Direkthilfe erstatten, samt Zinsen nach dem Zinssatz, der für die Berechnung von Verzugszinsen auf Steuerverbindlichkeiten verwendet wird, berechnet ab dem Tag, an dem sie die individuelle Direkthilfe erhielten, nicht später als fünf Tage ab dem Tag, an dem das Recht auf Inanspruchnahme der Direkthilfe endete.

 
Diese Regel gilt:

  • wenn die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der genannten Frist um mehr als 10 Prozent reduziert wird, und
  • wenn gegen die Vorgabe verstoßen wird, die die Dividendenausschüttung verbietet (Ausschüttung von Dividenden vor Ende 2021).
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