DIFC-Testamente: Nachlassreglung für Expats in VAE

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 28. Oktober | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Der Tod ist ein morbides Thema, weshalb nur ungern darüber gesprochen und das Thema der Testamentserrichtung häufig ausgespart wird. In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) – ein Land mit einem Ausländeranteil von 80 Prozent – ist das Scharia-Recht sowohl auf das Erb- als auch auf das Familienrecht anwendbar, weshalb ein bestehendes und wirksames Testament für Expats, die entweder in der VAE leben oder dort Vermögenswerte unterhalten, unerlässlich ist.

 

 

Denn im Falle des Todes einer nicht dem Islam angehörigen Person ohne ein in den VAE-gültiges Testament würden die Kapitalanalgen des Erblassers in Anlehnung an die Scharia ausgeschüttet werden. Das heißt, die Nachlassregelung würde ohne Rücksicht auf die Nationalität, Religion oder außerhalb der VAE bestehende Testamente nach dem Scharia-Recht vorgenommen werden.

 

Es ist aber möglich, Testamente entsprechend der Regeln und Vorschriften des nationalen VAE-Rechts zu errichten, die dann ebenfalls vor Ort gültig sind. Die Testamentserrichtung muss entsprechend der Regularien des Dubai International Financial Centre (DIFC) vorgenommen werden.

 

Mögliche Risiken ohne ein in den VAE gültiges Testament

Sofern kein in den VAE gültiges Testament vorhanden ist, werden – im Falle des Erbfalls – alle Bankkonten des Erblassers in den VAE für alle bestehenden und eventuellen Verbindlichkeiten sofort eingefroren (unabhängig davon ob es Gemeinschafts- oder Individualkonten sind). Sowohl das Visum des Erblassers als auch alle anderen mit diesem verbundenen Visa werden augenblicklich annulliert.

 

Eine Wiedererlangung der Vermögenswerte wird fast gänzlich unmöglich. Sofern minderjährige Kinder des Erblassers vorhanden sind, wird das Sorgerecht nach dem Scharia-Recht auf den Staat übertragen. Weiterhin werden mögliche Lebensversicherungsbeträge zur Deckung bestehender Verbindlichkeiten ausgeschüttet bzw. letztlich in das Eigentum des Staates gestellt.

 

Ein gerichtliches Vorgehen der Erben bei der Wiedererlangung des rechtmäßigen Erbgutes kann sich bis zu fünf Jahre hinziehen und immense Gebühren verursachen.

 

Das DIFC-Testament

Das DIFC-Testament ist für natürliche Personen gedacht, die entweder ein Aufenthaltsrecht haben oder Kapitalanlagen in den VAE besitzen.

 

Die DIFC Wills and Probate Registry (WPR) ist als Institution für nicht dem Islam angehörige Personen gegründet worden, damit ihnen die gültige und wirksame Testamentserrichtung in den VAE ermöglicht wird.

Um seine Wertanlagen in den VAE verbindlich den gewählten Erben zu vermachen, sollte der Expat ein Testament bei der DIFC-WPR errichten. Denn diese Institution ermöglicht es, dass der Expat frei über sein Vermögen verfügen kann und sichergestellt wird, dass sein letzter Wille vollständig umgesetzt wird.

 

Errichtung eines DIFC-Testaments

Die DIFC-WPR hat einige Änderungen seit der Gründung im Jahre 2015 durchlaufen. Dadurch konnte der Schutz der Testierwilligen und ihrer Vermögenswerte verbessert werden. Personen, deren Religions­zugehörigkeit nicht dem Islam entspricht, können ein Testament bei der DIFC-WPR errichten, sofern sie Kapitalanlagen in Dubai und/oder Ras al Khaimah besitzen. Darüber hinaus können mittlerweile nicht nur Vermögenswerte aus den VAE sondern sämtliche weltweite Kapitalanlagen miteinbezogen werden.

 

Es können fünf verschiedene Testamentstypen errichtet werden: Vormundschafts-Testamente, Eigentums-Testamente, Kapitalvermögens-Testamente, Geschäftsinhaber-Testamente und solche Testamente, die sämtliche zu regelnde Bereiche vollständig abdecken.

 

Um ein Testament zu errichten, muss der Erblasser ein Online-Formular ausfüllen. Zunächst muss der Testamentstyp gewählt werden. Daraufhin wird ein Testamentsentwurf erstellt, der entweder handschriftlich sein oder durch einen Rechtsanwalt erstellt werden kann. Damit das Testament eingereicht werden kann, muss ein Termin mit der DIFC-Will Services vereinbart werden. Dort wird die persönliche Anwesenheit des Erblassers vorausgesetzt. Sobald das Testament durch die DIFC-Will Services in Übereinstimmung mit deren Regeln und Vorschriften bestätigt wird, ist das Testament gültig.
 

Unsere Einschätzung der derzeitigen Möglichkeiten bei der Testamentserrichtung

Aus der rechtlichen Perspektive und aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit der Beratung von Personen, die in den VAE leben bzw. dort Vermögenswerte gebildet haben, ist das DIFC-Testament unumgänglich. Expats in den VAE erhalten damit die Möglichkeit, sicherzustellen, dass ihr Vermögen die ausgewählten Erben erreicht. Es ist ratsam, vor der Testamentserrichtung eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen, um zu gewährleisten, dass alle Regeln und Vorschriften eingehalten werden und das Testament somit auch gültig und wirksam wird.

Deutschland Weltweit Search Menu