Energieintensiven Unternehmen droht hohe Nachzahlung bei Netzentgelten Strom – die Bundesregierung ist gefragt

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 07. Mai 2020

 

Viele Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch profitieren von einer deutlichen Reduzierung (bis zu 90 Prozent) der Netzentgelte Strom. Diese Reduzierung gilt nach § 19 Abs. 2 StromNEV allerdings nur dann, wenn das Unternehmen einen Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattsunden und einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7000 Stunden im Jahr erreicht.


Aufgrund der Corona-Krise haben viele Unternehmen ihre Produktion heruntergefahren oder ganz eingestellt. Es ist daher zu erwarten, dass die beiden genannten Voraussetzungen (Stromverbrauch und/oder Benutzungsstundenzahl) für das Jahr 2020 von vielen Unternehmen nicht erfüllt  werden können. Die Folge wäre, dass die Reduzierung der Netzentgelte um bis zu 90 Prozent für das Jahr 2020 an den Netzbetreiber wieder zu erstatten wäre: eine Summe, die oftmals sechs- oder gar siebenstellige Beträge ausmacht.


Wie kann eine Lösung aussehen? Die Bundesnetzagentur könnte in Abstimmung mit den Landesregulierungsbehörden vorgeben, dass bei der Ermittlung des Stromverbrauchs und der Benutzungsstundenzahl entweder

 

a. die betreffenden Monate nicht berücksichtigt werden und damit niedrigere Schwellenwerte gelten oder aber

b. der Verbrauch und die Benutzungsstunden aus dem Vorjahr für die betreffenden in Ansatz gebracht werden oder

c. auf Zahlen aus den Vorjahren abgestellt wird.

 

Ob eine solche „Vorgabe” rechtlich ausreichend ist, müsste von der Bundesregierung geprüft werden. Alternativ könnte in der StromNEV eine Übergangs-/Ausnahmeregelung für das Jahr 2020 eingefügt werden, die von der Bundesregierung auch kurzfristig beschlossen werden könnte, da hierfür kein parlamentarisches Verfahren erforderlich ist. Jedenfalls sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf energieintensive Unternehmen so erheblich, dass politische Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen Belastungen unumgänglich sind. Die Abstimmungen zwischen den Verbänden und der Politik haben bereits begonnen.

 

 

 

 

 

Energiekosten Kompass Banner

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3518

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Partner

+49 911 9193 3617

Anfrage senden

Deutschland Weltweit Search Menu