Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung – auch für Sie?

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veröffentlicht am 12. Juli 2021

 

Die EU Kommission brachte mit ihrer Ankündigung zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie) am 21. April 2021 erheblichen Auftrieb in das Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit 2017 sind bereits kapitalmarkorientierte Unternehmen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Deutschland dazu verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen. Nun plant die EU, die Anforderungen an die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung auszuweiten und zu vereinheitlichen. Damit sehen sich viele Unternehmen neuen Herausforderungen gegenüber. Die Entwicklungen eröffnen jedoch auch zahlreiche Chancen. 


Klare Zielsetzung 

Die EU reagiert mit ihrer geplanten Verschärfung der CSR-Richtlinie auf die fehlende Vergleichbarkeit und den Mangel an verlässlicher, zuverlässiger Informationen über die nachhaltigen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen. Insbesondere in den ersten Anwendungsjahren hat sich eine recht unterschiedliche Berichterstattungspraxis entwickelt. Dem soll nun gegengesteuert werden, indem Nachhaltigkeit zum Teil der Geschäftsberichterstattung wird.


Mit dem neuen Richtlinienentwurf zeichnen sich umfassende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab – vor allem durch die Ausweitung der gesetzlichen Berichtspflicht. Ab 1.  Januar 2024 sollen alle großen Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen.
Die zentralen Eckpunkte des Kommissionsentwurfs sind: 

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle in der EU ansässigen Großunternehmen, unabhängig davon ob kapitalmarktorientiert oder nicht. Die Verpflichtung trifft alle Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: über 20 Mio. Euro Bilanzsumme, über 40 Mio. Euro Umsatz und/oder über 250 Beschäftigte (§ 267 Abs. 3 HGB). 
  • Die EU strebt einen einheitlichen Standard an, in dem die inhaltlichen Berichtspflichten klar definiert sind. 
  • Die nichtfinanzielle Erklärung muss künftig Teil des Lageberichts sein und unterliegt einer Prüfungspflicht.
  • Die Offenlegungspflichten gelten ab dem Geschäftsjahr 2023. 


Chancen ergreifen

Die Richtlinienüberarbeitung bildet die Basis für das deutsche CSR-RUG. Demnach werden die Anpassungen mittelfristig auch deutsche Unternehmen betreffen. Insbesondere die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen wird aufgrund der Ausweitung des Anwenderkreises deutlich zunehmen. Es gilt somit rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.

Bemühungen rund um Nachhaltigkeit werden noch allzu oft ausschließlich mit einem hohen finanziellen Aufwand gleichgesetzt, wobei die Vielzahl an Nutzenpotenzialen unberücksichtigt bleibt. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns befassen und ihre Stakeholder transparent und glaubwürdig über ihre Nachhaltigkeitsziele und -leistungen informieren, profitieren z.B. von Kosteneinsparungen, die durch Effizienzgewinne erzielt werden. Allein die Umstellung auf digitale Tools – etwa bei der Rechnungsstellung – spart natürliche Ressourcen und reduziert den CO2-Fußabdruck. Mit einem strategischen Nachhaltigkeitsmanagementansatz beugt die Geschäftsleitung nicht nur regulatorische und ökonomische Risiken vor, sondern positioniert sich als modernes, zukunftsgerichtetes Unternehmen. Auch bei der Wahl des Arbeitgebers spielt CSR eine zunehmend große Rolle und wird damit zum Zünglein auf der Waage für das Recruiting qualifizierter Arbeitskräfte. Eine hochwertige Berichterstattung trägt im Übrigen auch dazu bei, ein positives Markenimage aufzubauen und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.

Auf die Dekade der Digitalisierung folgt nun das grüne Jahrzehnt. Dabei nimmt der Druck auf Unternehmen immer weiter zu, sich mit ihrem CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen und Reduktionspfade zur Einsparung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Auf die zukünftig steigenden Transparenzanforderungen sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer rechtzeitig vorbereiten. Schließlich geht es um die Zukunftsfähigkeit ihrer Organisation. Mit einer qualitativ hochwertigen CRS-Berichterstattung informieren Unternehmen ihre Stakeholder aktiv über die Fortschritte bei der Erreichung selbstgesteckter Nachhaltigkeitsziele. Rein finanzielle Kennzahlen reichen schlichtweg nicht mehr aus.


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