Bahnbrechende Novelle des EEG 2023 – Angesichts des steigenden Drucks und des dringenden Handlungsbedarfs steht eine der umfassendsten Novellierungen des EEG bevor

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​​​veröffentlicht am 17. März 2022

Von Christina Stamouli

 

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien hat bereits unmittelbare Gestalt angenommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte in einem Referentenentwurf an, dass zum 01.01.2023 eine umfassende Novelle des EEG in Kraft treten wird. Angesichts des derzeit in einigen Sektoren dringenden Handlungsbedarfs wurde ein erstes Paket (sog. „Osterpaket”) mit besonders eilbedürftigen Regelungen im Rahmen eines Sofortprogramms („Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor”) angekündigt, das alsbald – bis Ostern – im Kabinett beschlossen und bereits vorab in Kraft treten soll.

 

Durch das EEG 2023 wird ein Meilenstein zur Treibhausneutralität gesetzt. Vorgesehen ist, dass der in Deutschland verbrauchte Strom bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen soll. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde konsequenterweise auch das Ausbauziel für das Jahr 2030 auf 80 Prozent angehoben. Diesbezüglich ist eine deutliche Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar vorgesehen. Die Ausbauraten werden auf ein Niveau von 10 Gigawatt (GW) pro Jahr bei Windenergie an Land und 20 GW pro Jahr bei Solarenergie gesteigert. Insbesondere für die Solarenergie plant die Bundesregierung auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch ein Bündel an Einzelmaßnahmen, die künftig unter anderem eine höhere Förderung bei vollständiger Stromeinspeisung ins Netz und eine Anhebung der Bagatellgrenze für Ausschreibungen von 750 kW auf 1 MW vorsehen. Auch soll das Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen sowie Dachanlagen künftig deutlich erhöht werden.

 

Gefördert werden soll unter anderem auch der Biomassensektor. Durch das EEG 2023 soll eine Subventionierung der Biomasse speziell auf Spitzenlastkraftwerke konzentriert werden. Auf diese Weise kann der große Vorteil der Bioenergie, der auf ihrer Speicherfähigkeit beruht, einen stark steigenden Anteil an der Stromversorgung bewirken und diese dadurch nachhaltig sichern.

 

Am 23.02.2022 hat der Koalitionsausschuss die vorgezogene Abschaffung der bis dato umstrittenen EEG-Umlage beschlossen. Durch den Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (EEG-Entlastungsgesetz), werden bereits ab dem 01.07.2022 die Förderkosten über den Bundeshaushalt gedeckt und dadurch eine Entlastung der Stromverbraucher erreicht. Die Regelungen zu den verbleibenden Umlagen, sollen nunmehr in einem neuen Energie-Umlagen-Gesetz („EnUG”) geregelt werden. In diesem Gesetz soll zukünftig neben der Ermittlung und Finanzierung der Umlagen auch die besondere Ausgleichsregelung (Ausgleichsmechanismus) verankert werden.

 

Durch diesen Referentenentwurf wird die Erkenntnis deutlicher denn je, dass ein weiteres Zuwarten nicht mehr tragbar ist und jegliche Handlungsalternativen bereits ausgeschöpft sind. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle noch vor der Sommerpause 2022. Bezüglich der Neuerungen halten wie Sie weiter auf dem Laufenden.

 

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