Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen

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veröffentlicht am 19. Mai 2022

 

Die Energiewirtschaft und Industrie zählen zu den größten Handlungsfeldern für die Treibhausgasreduktion in Deutschland. Dabei ist neben dem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien die Energieeffizienz ein wesentlicher Aspekt, den es gilt voranzutreiben1, um die notwendigen Schritte in Richtung Erreichung der Klimaziele zu gehen. So ist die Fördermittellandschaft gespickt von Förderprogrammen im Bereich der Energieeffizienzmaßnahmen, die als wichtiger Katalysator im Zuge der Energiewende agieren. In der Energieeffizienzstrategie 2050 spielen Förderprogramme in der Wirtschaft gerade deshalb eine so zentrale Rolle, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionen in Energieeffizienz für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll sein müssen.
Um Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Förderung energiebezogener Vorhaben zu informieren, starten wir eine Artikel-Reihe zu Finanzierungsoptionen von Energieeffizienzmaßnahmen.


Einen guten Startpunkt zur Sondierung von Möglichkeiten der Energieeinsparung sowie der Reduktion von Kosten und CO2-Emissionen, bietet  die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“. Eine Förderung erfolgt wahlweise als Zuschuss2 oder Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss3 und wird abgewickelt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Förderpaket ist Branchen- und Technologieoffen und bietet viel Raum für die Umsetzung einer passenden Förderlösung für die Antragssteller. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige mit einer festen Betriebsstätte und Kontraktoren die die Maßnahmen für antragsberechtige Unternehmen durchführen.
Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).


Das Programm ist in die folgenden 5 Fördermodule aufgeteilt:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien (z.B. Motoren, Pumpen, Drucklufterzeuger, Dämmung)
  • Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solar, Biomasse, Wärmepumpen)
  •  Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationskonzepte


In Modul 1 werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

 

Modul 2 adressiert den Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme (z.B. aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen) , deren Wärme zu über 50 % für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

 

Schwerpunkt des Moduls 3 sind Soft- und Hardware , welche für die Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems benötigt werden.

 

Modul 4 fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

 

Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen erfolgt in Modul 5. Gefördert werden u.a. die Erstellung von CO2-Bilanzen, die Datenbeschaffung sowie Kosten für Energieberater bzw. sonstige Beratungsleistungen. Eigenleistungen des Antragstellers sind jedoch nicht förderfähig.


Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Module innerhalb eines Förderantrags zu kombinieren. Folgende Förderquoten können dabei bezogen auf die förderfähigen Kosten realisiert werden:

Modul (Tilgungs-)Zuschuss Zuschlag für KMU Höchstbetrag


​Modul (Tilgungs-)ZuschussZuschlag für KMU​Höchstbetrag
​1​30 %​10 %​200.000 EUR
​2​ 45 %​​10 %​15 Mio. EUR
​3​30 %​​10 %​​15 Mio. EUR
​4​30-40%​​10 %​​15 Mio. EUR


Anträge können fortlaufend gestellt werden, die Förderrichtlinie hat aktuell eine Gültigkeit bis zum 30.06.2024.

 

Neben dem oben erläuterten BAFA Programm bestehen eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, welche in den folgenden Ausgaben vorgestellt werden.
Eine weitere Förderoption mit höheren Fördersätzen bietet beispielsweise das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb”.

 

Bleiben Sie also gespannt!

 

Quellen:

1 Nationales Reformprogramm 2020

2 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

3 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren

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