Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen Teil II – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Förderwettbewerb

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​veröffentlicht am 20. Juni 2022

 

In Teil II dieser Artikelreihe stellen wir Ihnen ein weiteres Förderprogramm im Bereich der Energieeffizienzmaßnahmen vor. Diesmal in Form eines Förderwettbewerbs.

 

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen bietet der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Der bundesweite Förderwettbewerb verfolgt das Ziel Unternehmen zu stärken die, durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien, ihren Energie- und Ressourcenverbrauch sowie ihre CO2-Emissionen senken.

 

Die Förderung umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

 

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
  • Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
  • Einsatz von Technologien zur Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energie-Sachverständige.

Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung je Fördereuro.

 

Die Förderquote kann bis zu 60 % der förderfähigen Kosten betragen. Antragsstellende entscheiden bis zu dieser Obergrenze selbst, welche Förderung Sie für die geplante Maßnahme beantragen. Dabei ist zu beachten: je höher die erzielte CO2-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Fördersumme beträgt 10 Mio. € pro Investitionsvorhaben.


Zuwendungen aus diesem Förderprogramm sind nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig ihrer Rechtsform oder Größe, sowie Kontraktoren und Freiberufler.


Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Die vierzehnte Wettbewerbsrunde wurde am 19. Mai 2022 geschlossen. Informationen über den Start der nächsten Runde stehen aktuell noch nicht zur Verfügung.


Anträge für geplante Effizienz-Projekte können kontinuierlich beim Projektträger gestellt werden. Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen.

 

Sollten Sie Interesse an einer Förderung im Rahmen des Förderwettbewerbes haben, empfehlen wir eine zeitige Erstellung der Projektskizze um beim Start der nächsten Wettbewerbsrunde teilnehmen zu können.

 

Weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- als auch auf Landesebene stellen wir Ihnen in den folgenden Ausgaben vor. Bleiben Sie also gespannt!

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