Optimierung der Antragstellung in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

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​veröffentlicht am 23. März 2023

 

Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet.


Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist ein Baustein im bestehenden Angebot zur Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe. Damit sollen die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele erforderlichen Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen effektiver gefördert werden.

Gefördert werden im Rahmen der EEW 5 Module:

  1.  Querschnittstechnologien
  2.  Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagementsoftware
  4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  5. Transformationskonzepte


Neben der Beantragung einer Förderung in einzelnen Modulen gibt es zudem die Möglichkeit, die Module miteinander zu verknüpfen und von wertvollen Vorteilen zu profitieren.

 

Kombination: Modul 5 & Module 1-4


In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum, d.h. der Zeitraum, innerhalb dessen die Maßnahme in den Modulen 1 bis 4 betriebsbereit umgesetzt werden soll, 24 Monate nach erteiltem Zuwendungsbescheid. Der Zeitraum kann vor Ablauf der Umsetzungsfrist auf Antrag und Begründung verlängert werden.

 

 ABER: Verlängerung des Bewilligungszeitraums bei Kombination mit einem Transformationskonzept (Modul 5)


Wenn die geförderte Maßnahme in Modul 1 bis 4 Teil eines Transformationskonzepts gemäß Modul 5 der Richtlinie ist, kann eine Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen die Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden soll, auf bis zu 60 Monate beantragt werden. Als Nachweis muss zusätzlich das Transformationskonzept eingereicht werden, aus dem eine Begründung für eine Fristverlängerung hervorgeht.

 

Kombination: Modul 4 & Modul 2


Für Maßnahmen aus Modul 4 (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) beträgt der Investitionszuschuss:

 

  • 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂.
  • 40 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂.
  • KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO₂.

 

 Möglichkeit der Anrechnung des CO₂-Einsparpotenzials eines Modul-2-Antrages im Modul-4


Bei der Berechnung der maximalen Förderhöhe für den Modul-4-Antrag, können die CO₂-Einsparungen aus Modul 2, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, für die Finanzierung von Maßnahmen nach Modul 4 berücksichtigt werden.


Hierzu gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Beide Anträge werden vom gleichen Unternehmen gestellt und zeitgleich (bzw. innerhalb des Bewilligungszeitraums) eingereicht.
  2. Die über das Modul 2 beantragten Maßnahmen werden in dem für den Modul-4-Antrag erforderlichen Einsparkonzept nachvollziehbar dargestellt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, Konzeption und Realisierung Ihrer Projekte.

 

Weitere Informationen zur Investitionskostenförderung finden Sie hier:

Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen | Rödl & Partner (roedl.de)

 

Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen Teil II – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Förderwettbewerb | Rödl & Partner (roedl.de)

 

Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen Teil III - Dekarbonisierung in der Industrie | Rödl & Partner (roedl.de)

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