Ausblick: Net Zero Industry Act der Europäischen Kommission – Förderung der europäischen Clean-tech-Branche

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 27. April​ 2023

 

Der European Green Deal geht in die nächste Runde – die Europäische Kommission hat am 16. März 2023 den „Net Zero Industry Act“(Netto-Null-Industrie-Verordnung) vorgelegt. Die Verordnung gehört zum Maßnahmenpaket (Industrieplan für den Europäischen Grünen Deal) der strategischen Förderung der Produktion klimaneutraler Technologien und Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Cleantech-Branche – bis 2030 sollen mindestens 40 % der strategischen klimaneutralen Technologien aus EU-interner Fertigung stammen und die EU von Technologieimporten aus Drittstaaten unabhängig machen.

 


Wir geben Ihnen einen kurzen Ausblick.


Förderung von klimaneutralen Technologien in acht strategischen Bereichen
Anhand der Netto-Null-Industrieverordnung sollen künftig klimaneutrale Technologien – sogenannte Netto-Null-Technologien – in acht strategischen Bereichen gefördert werden:

  • Photovoltaik und Solarthermie,
  • Onshore- und Offshore-Technologien für erneuerbare Energien,
  • Batterie- und Speichertechnologien,
  • Wärmepumpen und geothermische Energietechnologien,
  • Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
  • Nachhaltige Biogas-/Biomethantechnologien,Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff (CCS),
  • Netztechnologien.


Netto-Null-Technologien sind solche zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen – Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (Artikel 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuer-baren Quellen).


Schaffung grundlegender Voraussetzungen für Investitionen in Netto-Null-Technologien


Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung will die Europäische Kommission Bedingungen für Investitionen in saubere Technologien innerhalb der EU schaffen, indem die einschlägigen Informationen verbessert, der Verwaltungsaufwand für die Projektkonzeption verschlankt und gestrafft und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung die Priorisierung sogenannter strategischer klimaneutraler Vorhaben vor. Es handelt sich um Vorhaben, die für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie als wesentlich erachtet werden. Hierunter fallen auch Anlagen zur sicheren Speicherung abgeschiedener CO₂-Emissionen. Für solche Vorhaben sollen kürzere Genehmigungsfristen und gestraffte Verfahren gelten.


Weiteres Verfahren


Bevor die Verordnung erlassen wird und in Kraft tritt, muss sie vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden.

Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung stellt die Europäische Kommission die Weichen für einen attraktiven europäischen Produktionsstandort klimaneutraler Technologien und setzt einen wichtigen Meilenstein für die Dekarbonisierung und die Einhaltung der europäischen Klimaziele.
Aufgrund der zu Erwartenden verbesserten Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien wird die Netto-Null-Industrie-Verordnung von hoher Relevanz für Unternehmen sein, die in innovative Energieprojekte investieren wollen.


Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf dem neuesten Stand und beraten Sie bei Ihren Projekten – sprechen Sie uns an.

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Lukas Kostrach

Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 911 9193 3572

Anfrage senden

Contact Person Picture

Siglinde Czok

Rechtsanwältin

Senior Associate

+49 911 9193 1724

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu