Dekarbonisierung & Nachhaltigkeitsberichterstattung – ein Muss für Unternehmen

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veröffentlicht am 28. Juni 2023

 

Angesichts der steigenden Preise für fossile Brennstoffe und des zunehmenden gesellschaftlichen Bewusstseins für Klimaschutz, stehen Unternehmen immer stärker unter Druck, sich auf den Weg zur Klimaneutralität zu machen. Das fordern sowohl Kundinnen und Kunden, als auch die Politik. Und auch am Finanzmarkt wächst das Interesse an nichtfinanziellen Kennzahlen.

 

Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind zu einem wesentlichen und vielfach auch zu einem verpflichtenden Thema für Wirtschaftsunternehmen geworden. Nach Vorgaben der neuen EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen zukünftig offenlegen, welche klimarelevanten Emissionen sie zu verantworten haben. Das betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch den deutschen Mittelstand. Durch die Ausweitung des Anwenderkreises fallen in Deutschland zukünftig rund 15.000 Unternehmen unter die Richtlinie. Die EU schlägt damit ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei der Verfolgung der Klimaziele auf.

 

Egal, ob Unternehmen unmittelbar oder mittelbar (über die Lieferkette) von der Berichtspflicht betroffen sind: CO₂-Kennzahlen sind unerlässlich. Spätestens ab 2025 müssen Unternehmen eine Treibhausgasbilanz aufstellen und einen Dekarbonisierungsplan entwickeln. Denn zukünftig werden sich Unternehmen anhand ihres CO₂-Fußabdrucks messen lassen müssen.

Bei der CO₂-Bilanzierung werden alle im Unternehmen oder durch die Tätigkeiten des Unternehmens aufkommenden Emissionen erfasst. Nach dem Greenhouse Gas Protocol Standard unterteilt man diese in drei Scopes:

 

  • Scope 1 deckt alle direkten Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen ab (z.B. Betrieb des eigenen Fuhrparks).
  • Scope 2 misst Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie anfallen (z.B. Strom, Wärme, Kälte, Dampf). Es handelt sich hierbei um indirekte Emissionen, die dem Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können.
  • Scope 3 umfasst alle sonstigen, indirekten Emissionsquellen, die aus vor- und nachgelagerten Unternehmenstätigkeiten resultieren.

 

Nachdem Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen berechnet haben, gilt es die großen „Hotspots” zu identifizieren und einen Dekarbonisierungplan aufzustellen. Denn die Bundesregierung gibt klar vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein soll – einschließlich aller Unternehmen.

 

Demnach profitieren Wirtschaftsunternehmen davon, sich bereits jetzt mit den unternehmensseitigen CO₂-Emissionen zu befassen.

 

Sie planen die umfassende Dekarbonisierung Ihres Unternehmens? Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt das BMWK Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität.

 

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei der Beantragung staatlicher Fördermittel unterstützend zur Seite. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Ermittlung Ihrer CO₂-Bilanz und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Dekarbonisierungsplan. Nutzen Sie die Chance und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!

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Sarah Schmidt

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