Status öffentliche Förderung

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veröffentlicht am 19. Dezember 2023

 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der daraus resultierenden Ausgabenkürzung im Klima- und Transformationsfonds (KTF) herrscht leider noch immer keine Klarheit, ab wann die derzeit geschlossenen Förderprogramme für Neuanträge wieder geöffnet werden. Betont wurde von Regierungsseite, dass sowohl die Programme im Bereich der Dekarbonisierung der Industrie, dem Aufbau der Wasserstoffwirtschaft als auch der Wärmewende weitergeführt werden.

 

Aktuell nicht möglich ist derzeit eine Antragsstellung für eine Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Programmen Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie „Dekarbonisierung in der Industrie”.

 

Weiterhin vom Förderstopp ausgenommen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob wie vorgesehen jedoch eine novellierte Förderrichtlinie zu Anfang 2024 in Kraft treten wird, ist derzeit noch unklar. Dies sollte parallel mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgen. Laut aktuellen Informationen wurde der erhöhte Sprinterbonus für den Einbau neuer Heizungsanlagen aus der neuen Fassung wieder herausgenommen.

 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Thema der öffentlichen Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

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