Aktuelle Entwicklungen im PPA-Markt

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veröffentlicht am 01. März 2023

 

PPAs waren und sind ein gängiges Mittel zur Absicherung von Stromerlösen, zur Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und zum Bezug dieses Stroms. Auch dieses Jahr ist der Strommarkt Veränderungen unterworfen, die bei der Auswahl eines Stromvertriebsmodells beachtet werden müssen. Die Nutzung von PPAs kann aber nach wie vor profitabel sein.

 

Im Zuge der Energiekrise rückten die Vorteile von erneuerbaren Energien wieder weiter in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn erneuerbare Energien stellen nicht nur die Grundlage für unsere klimaneutrale Transformation dar, sondern verringern auch die Importabhängigkeit im Kontext fossiler Brennstoffe und somit den Einfluss fossiler Brennstoffpreise auf unseren Strompreis. Power Purchase Agreements (PPAs) stellten insbesondere zu Zeiten der Energiekrise ein probates Mittel zur Marktintegration erneuerbarer Energien dar und sicherten PPA-Stromabnehmern einen krisensicheren und preisstabilen Strompreis. Auch auf politischer Ebene werden weitere Maßnahmen in Richtung eines verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien und für die Förderung sowie Nutzung von PPAs ergriffen, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. So sieht die Ende letzten Jahres in Kraft getretene RED-III-Richtlinie der EU in Art. 22a vor, die Elektrifizierung industrieller Prozesse auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu fördern. In Art. 15 Abs. 8 wird explizit gefordert, rechtliche und administrative Hindernisse für langfristige Energielieferverträge aus erneuerbaren Energien zu beseitigen. Die Verträge sollen keinen unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Verfahren oder Umlagen unterliegen und verbundene Herkunftsnachweise sollen über die Lieferverträge mit übertragen werden können. Möglich machen das sogenannte Green PPAs, welche neben dem Bezug von grünem Strom auch die Mitlieferung von Herkunftsnachweisen regeln. Ebenso sieht die von der EU angestrebte Strommarktreformation PPAs als probates Mittel an, um die Dekarbonisierungsziele zu erreichen. So sollen die Staaten der EU zu einem dynamischen PPA-Markt beitragen, was nach Vorstellung der EU-Kommission und des Rates der Europäischen Union beispielsweise durch Nachfragebündelung oder durch staatliche Garantien geschehen kann. Auch grenzübergreifende PPAs (Cross-Border-PPAs) sollen in Betracht gezogen werden.

 

Grundsätzlich kann zwischen On-Site-PPAs (der erzeugte Strom wird über eine Direktleitung an den Endverbraucher geliefert) und Off-Site-PPAs (der erzeugte Strom wir über das öffentliche Netz an den Endverbraucher geliefert) differenziert werden1. Diese verschiedenen Lieferungsarten ergeben verschiedene Chancen und Risiken.

 

On-Site-PPAs

Im Gegensatz zu Off-Site-PPAs entfallen aus Stromabnehmerperspektive bei einem On-Site-PPA in der Regel die Netzentgelte sowie netzbezogene Umlagen und Abgaben und ggf. die Stromsteuer2. Dadurch ergeben sich sowohl aus Abnehmer- als auch aus Betreiberperspektive neue Vorteile, welche anhand der folgenden Abbildung verdeutlicht werden sollen.

 

 

 

Die linke Säule in der Abbildung stellt die Ausgangssituation des Stromabnehmers dar. Wird der Strom über das öffentliche Netz bezogen, setzt sich der Strompreis im Allgemeinen aus den unterschiedlich abgebildeten Strompreisbestandteilen zusammen. Die rechte Säule zeigt den Preisgestaltungsspielraum bei einem On-Site-PPA auf. Die Stromgestehungskosten bilden für den Anlagenbetreiber die Preisuntergrenze. Aufgrund dessen, dass der Stromabnehmer bestimmte Entgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern für den über das On-Site-PPA gelieferten Strom nicht bezahlen muss, erhöht sich im Umfang dieser Einsparungen die Zahlungsbereitschaft des Stromabnehmers für das PPA und vergrößert somit die Spannweite des Erlöspotentials (Opportunitätskostenansatz). Liegt der PPA-Preis in der angegebenen Spannweite des Erlöspotentials, profitiert sowohl der Stromabnehmer von einem geringeren Strompreis als auch der Anlagenbetreiber durch den Erhalt eines Preises für den selbst erzeugten Strom, der über den Stromgestehungskosten liegt.

 

Off-Site-PPAs

Im Allgemeinen müssen auf den Strom, der über ein Off-Site-PPA bezogen wird, weiterhin Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern bezahlt werden. Eine Ausnahme stellen dabei in wenigen, begrenzten Ausnahmefällen Stromlieferungen im Umkreis von 4,5 km um die Erzeugungsanlage dar, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen die Stromsteuer eingespart werden kann. Aufgrund der Stromsteuer-Absenkung für das produzierende Gewerbe im Rahmen des „Strompreispakets für produzierende Unternehmen“ verringert sich jedoch für diese Abnehmergruppe der beschriebene Kostenvorteil eines Stromsteuerentfalls für die Jahre 2024/25. Aus der Perspektive der Stromvermarktung stehen somit Off-Site-PPAs aufgrund der meist vollständig zu zahlenden Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben im direkten Wettbewerb zum Strommarkt bzw. den Strombezug über das öffentliche Netz.

 

In der Phase der Energiepreiskrise notierten die kurzfristigen und langfristigen Strommarktprodukte und somit auch die Off-Site-PPA-Preise deutlich über den Stromgestehungskosten und auch oberhalb der möglichen EEG-Vergütung von neuen Energieerzeugungsanlagen. Sowohl eine Erlösabsicherung als auch eine Finanzierung von nicht-EEG-förderfähigen Anlagen war somit über Off-Site-PPAs möglich.

 

Mit Abkühlung der Energiemärkte ist auch das grundlegende Strompreisniveau gesunken. In der Folge sind im Kontext von Off-Site-PPAs die beschriebenen Finanzierungs- und Absicherungsoptionen aktuell nur noch für große Anlagen mit entsprechend günstigen Gestehungskosten denkbar. Trotzdem bieten Off-Site-PPAs Vorteile gegenüber dem Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Ein PPA bietet einen kostenstabilen und krisenresistenten Strompreis über die Vertragsdauer. Der Bezug von „grünen“ und ggf. lokal erzeugten Strom über ein PPA wirkt sich positiv auf das Image des Stromabnehmers / Unternehmens aus und kann einen relevanten Impact im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben.

 

Ausblick Netzentgelte

 

Aufgrund des maßgeblichen Einflusses auf PPA-Konstrukte sollten grundlegend die Überlegungen beobachtet werden, die Ausgestaltung der Netzentgelte zu reformieren. Nach einem von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Eckpunktepapier könnten Netzentgelte in Regionen mit viel installierter EE-Leistung und entsprechend hohen Netzentgelten, die Netzentgelte über einen nationalen Ausgleichsmechanismus gesenkt werden. Nach aktueller Einschätzung wirkt sich dieser Mechanismus über die Höhe der Netzentgelte des Stromabnehmers auf entsprechende On-Site PPA-Konstrukte aus. Folglich könnten On-Site PPA-Konstrukte in Regionen mit sinkenden Netzentgelten an Vorteilhaftigkeit verlieren, in Regionen mit steigenden Netzentgelten wiederum gewinnen. Die Überlegung ist momentan allerdings noch in der Konsultationsphase und mögliche Änderungen treten frühestens zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Fazit

On-Site-PPAs bleiben somit aktuell und auch perspektivisch eine Finanzierungs- und Optimierungsmöglichkeit für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Suche nach On-Site-PPA-Konstrukten lohnt sich daher sowohl aus Perspektive von Anlagenbetreibern als auch für Stromabnehmer.

 

Trotz der gesunkenen Erlöspotentiale behalten auch Off-Site-PPAs ihre Daseinsberechtigung, insbesondere im Kontext der Energiewende. Hier können stabile und krisensichere Preise erreicht werden und Klimaziele mit Wirkung nach außen verfolgt werden.

 

Grundsätzlich stellen im Kontext von Privilegierungen die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen ein Risiko dar. Um das rechtliche Risiko generell zu minimieren, sind insbesondere rechtssicher und verlässlich ausgestaltete Verträge unabdingbar.

 

Unsere Leistungen im Bereich PPAs:

  • Muster und individuelle Erstellung von verschiedenen PPA-Ausgestaltungen´
  • Wirtschaftliche und rechtliche Beratung beim Abschluss von PPAs als Anlagenbetreiber und Abnehmer, Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Rechtsberatung bei Einzelfragen zu PPAs
  • Vollumfängliche wirtschaftliche Begleitung von PV-Projekten
  • Begleitung / Durchführung von Beschaffungsprozessen
  • Projektmanagement und Projektentwicklungsleistungen

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

 

Quellen:

Eine ausführliche Beschreibung der PPA-Arten kann auch dem folgenden Artikel entnommen werden.

2 Grundsätzlich ist in diesem Kontext eine Einzelfallprüfung notwendig.

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