Analyse der Entwicklung der stromseitigen Umlagen 2026 - Auswirkung auf die Stromkosten von Unternehmen und die Besondere Ausgleichsregelung

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​​​​​​​veröffentlicht am 17. November 2025


Ende Oktober 2025 haben die Übertragungsnetzbetreiber die stromseitigen Umlagen für das Kalenderjahr 2026 veröffentlicht. Die Analyse zeigt einen signifikanten Kostenanstieg, insbesondere bei der KWKG-Umlage, die sich nahezu verdoppelt. Auch für die kommenden Jahre ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

Entwicklung der netzseitigen​ Umlagen 2026:


​Umlage 
​2025 
​2026
​Anstieg in %
​KWKG-Umlage
​ 0,227 Ct./ kWh
​0,446 Ct./ kWh
​ 96,48 %
​Off-Shore-Netzumlage
​0,816 Ct./ kWh
​ 0,941 Ct./ kWh
​15,32 %
​StromNEV-Umlage (Gruppe A)*
​1,558 Ct./ kWh
​ 1,559 Ct./ kWh
​0,06 %
* Kategorie B und C bleiben weiterhin unverändert.

Der gewichtete Durchschnitt der Umlagen steigt damit um 13,26 %, was einer absoluten Erhöhung von 0,345 Ct./kWh entspricht.

Finanzielle Auswirkungen für Unternehmen (ohne mögliche Begünstigungen)


Bei einem Jahresverbrauch von 30.000.000 kWh ergeben sich folgende Mehrkosten:

​Umlage 
​Belastung 2025
​Belastung 2026
​Anstieg
​KWKG-Umlage
​68.100,00 € 
​133.800,00 €
​65.700,00 €
​Off-Shore-Netzumlage
​244.800,00 €
​282.300,00 €
​37.500,00 €
​StromNEV-Umlage (Gruppe A)*
​467.400,00 €
​467.700,00 €
​300,00 €
​Summe
​780.300,00 €
​883.800,00 € 
​103.500,00 €


​Auswirkungen des Umlagenanstiegs auf die Besondere Ausgleichsregelung

Was ist die Besondere Ausgleichsregelung?

Stromkostenintensive Unternehmen, deren Wirtschaftszweige in der Liste 1 oder Liste 2 der Anlage 2 des EnFG aufgeführt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß §§ 28 ff. EnFG eine Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage beantragen.

Die Höhe der Begrenzung richtet sich nach der Zuordnung des Unternehmens zur Liste 1 mit Wirtschaftszweigen mit erheblichem Verlagerungsrisiko oder zur Liste 2 mit Wirtschaftszweigen mit Verlagerungsrisiko:

  • ​Für Unternehmen der Liste 1 erfolgt im vereinfachten Antragsverfahren eine Deckelung der Umlagen auf 15 % der regulären Höhe.
  • Für Unternehmen der Liste 2 beträgt die Begrenzung im vereinfachten Antragsverfahren 25 %.
Die Begrenzung greif erst ab Überschreitung der Sockelmenge von 1.000.000 kWh, für die die die Umlagen vollständig zu entrichten sind.

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung unterscheidet man zwischen einem vereinfachten und einem erweiterten Antragsverfahren. Während das vereinfachte Verfahren ausschließlich die prozentuale, oben dargestellte, Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage vorsieht, bietet das erweiterte Verfahren eine zusätzliche Entlastungsoption. Hierbei kann die Höhe der abzuführenden Umlagen auf einen sogenannten „CAP“ begrenzt werden. Der CAP wird berechnet als das arithmetische Mittel der Bruttowertschöpfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens, multipliziert mit einem Faktor von 0,5 % für Unternehmen der Liste 1 bzw. 1,0 % für Unternehmen der Liste 2. Diese Regelung dient dazu, die Umlagenbelastung in Relation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu deckeln und so die Wettbewerbsfähigkeit stromkostenintensiver Betriebe zu sichern.

Welche Auswirkungen hat der Anstieg der Umlagen auf die Besondere Ausgleichsregelung?

Am Beispiel eines Unternehmens mit einem jährlichen Stromverbrauch von 30.000.000 kWh wird das Einsparpotenzial deutlich: Ohne Begrenzung würde die Belastung durch die KWKG- und Offshore-Netzumlage im Jahr 2026 signifikant steigen. Mit Anwendung der Deckelung reduziert sich die Umlagenbelastung auf einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten:

​Umlage*
​ Belastung 2026 ohne BesAR
​Belastung 2026 mit BesAR (Liste 1)
​Belastung 2026 mit BesAR (Liste 2)
​Summe KWKG- und Offshore-Umlage:
​416.100,00 €
​ 74.204,50 €
​114.427,50 €
​Einsparung:
​341.895,50 €
416.100,00 € 74.204,50 € 114.427,50 €
Einsparung: 341.895,50 € ​


Durch den Anstieg der Umlagen gewinnt das erweiterte Antragsverfahren deutlich an Attraktivität. Bei einer beispielhaften durchschnittlichen Bruttowertschöpfung von 6.000.000 Euro in den vergangenen drei Geschäftsjahren ergibt sich ein CAP von 30.000 bzw. 60.000 Euro. Dies führt zu einer zusätzlichen Einsparung gegenüber dem vereinfachten Verfahren:


​Belastung 2026 mit BesAR (Liste 1)​
​Belastung 2026 mit BesAR (Liste 2)
​KWKG- und Offshore-Umlage*:
​74.204,50 €
​114.427,50 €
​CAP:
​30.000,00 €
​60.000,00 €
​Zusätzliche Einsparung:
​44.204,50 €
​54.427,50 €

* im vereinfachten Verfahren

Zusammenfas​sung

Die veröffentlichten Umlagen für das Jahr 2026 zeigen eine deutliche Kostensteigerung, insbesondere bei der KWKG-Umlage, die sich nahezu verdoppelt. Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch bedeutet dies eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, die ohne geeignete Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG weiter an Bedeutung. Sie bietet stromkostenintensiven Unternehmen die Möglichkeit, die Umlagen auf ein gesetzliches Minimum zu begrenzen und so die Kostensteigerung abzufedern. Während das vereinfachte Verfahren bereits erhebliche Einsparungen ermöglicht, wird das erweiterte Verfahren mit der CAP-Begrenzung durch den starken Umlagenanstieg zusätzlich attraktiver.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Stromkosten Ihres Unternehmens auf das gesetzliche Minimum zu senken und mögliche neue Entlastungsmöglichkeiten zu finden:

  • ​Analyse Ihres Stromverbrauchs und deren Umlagenbelastung
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die besondere Ausgleichsregelung
  • Begleitung im Antragsverfahren (vereinfacht und erweitertet)
  • Ermittlung der zusätzlichen Entlastungswirkungen im erweiterten Verfahren
  • Beratung zur Nutzung weiterer Entlastungsoptionen
  • Durchführung von energierechtlichen Sonderprüfungen

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