Auktion zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme unter dem EU Innovation Fund für Ende 2025 geplant

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​​​​​​​​veröffentlicht am 24. Juli 2025


Die Europäische Kommission plant zum Jahresende 2025 den Start einer Prozesswärmeauktion (IF25 Heat Auction) im Rahmen des EU Innovation Fund. Insgesamt sollen 1 Mrd. Euro als Direktsubvention für die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme bereitgestellt werden. Mit einem Webinar und dem Entwurf der „Terms & Conditions“ (T&C) hat die EU-Kommission im Juni 2025 den Konsultationsprozess fortgeführt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Eckpunkte des aktuellen T&C-Entwurfs zusammen – als erste Orientierungshilfe für Unternehmen, die eine Teilnahme prüfen und sich frühzeitig strategisch aufstellen möchten.

Hinweis: Derzeit liegt lediglich der Entwurf der Terms & Conditions (Stand Juni 2025) vor. Alle genannten Inhalte basieren auf diesem Draft, sowie dem durchgeführten Webinar vom 9. Juli 2025 und können sich laut EU-Kommission im Zuge des laufenden Konsultationsprozesses bis zur Veröffentlichung der finalen Ausschreibungsunterlagen (voraussichtlich September 2025) noch ändern.

Einordnung und Zielsetzung

EU-weit ist industrielle Prozesswärme der wesentliche Treiber der durch die Industrie verursachten Treibhausgasemissionen. Auch In Deutschland zählt Prozesswärme zu einer der vernachlässigten Bereiche der Dekarbonisierung. Ein Großteil der industriellen Prozesswärmeerzeugung basiert aktuell noch auf der Verbrennung der fossilen Energieträger Erdgas, Öl und Kohle (siehe Abbildung 1).



Abbildung 1: Anteil am Endenergiebedarf und eingesetzte Energieträger der
industriellen Prozesswärme im Jahr 2023 in Deutschland​


Um die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme voranzutreiben, hat die Europäische Kommission im Februar 2025 im Rahmen des Clean Industrial Deal ein neues Förderprogramm angekündigt. Eine prozesswärmespezifische Auktion (IF25 Heat Auction) im Innovation Fund als Pilot für die neue Industrial Decarbonization Bank (IDB), basierend auf den positiven Erfahrungen der bisherigen zwei Wasserstoffauktionen. ​→ Lesen Sie hier mehr zur ersten und zw​eiten​ Wasserstoffauktion unter dem Innovation Fund.

Die Ausschreibung richtet sich an Industrieunternehmen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die entweder bestehende fossile Anlagen ersetzen oder neue Marktteilnehmer die elektrifizierte oder direkte erneuerbare Wärmelösungen einsetzen wollen und dabei Emissionssenkungen erzielen. Gefördert werden innovative Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen, elektrische Kessel, Widerstands- oder Induktionsheizungen, Plasmatechnologien und andere Lösungen sowie direkte erneuerbare Wärme wie unter anderem Solarthermie und Geothermie.

Fördermodell: Auktion mit fixer Prämie pro vermiedener Tonne CO2

Die Förderung erfolgt über eine Fixprämie je vermiedener Tonne CO2, ausgezahlt halbjährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnend erst nach Inbetriebnahme des Projektes. Die Auszahlung ist leistungsbasiert (output-based) und richtet sich nach der tatsächlich produzierten Prozesswärme bzw. der damit verbundenen CO2-Minderung.

Die Höhe der Prämie wird von den Unternehmen selbst festgelegt, sie geben ein Gebot in EUR/t CO2 ab. Die Auktion folgt dem Pay-as-Bid-Prinzip: Bezuschlagt werden jene Projekte, die den niedrigsten Preis pro vermiedener Tonne CO2 bieten (vgl. Abbildung 2) und zugleich die formalen und technischen Qualifikationskriterien erfüllen. Die zugrunde liegende CO2-Einsparung wird dabei auf Basis einer standardisierten Methodik berechnet, die in den ToR fixiert ist. Entscheidend ist, wie viel förderfähige Prozesswärme ein Projekt pro Jahr erzeugt und welcher Emissionsfaktor für die ersetzte konventionelle Wärmeerzeugung zugrunde gelegt wird. Die jährliche CO2-Vermeidung ergibt sich wie folgt:

Jährliche Wärmeerzeugung (MWhth) × Standard-Emissionsfaktor (tCO2/MWhth)

In der Regel wird der pauschale ETS-Heat-Benchmark (0,17 tCO2/MWhth) angesetzt. Wenn jedoch ein bestehender fossiler Wärmeerzeuger am selben Standort nachweislich ersetzt bzw. stillgelegt wird („Decommissioning“), kann der Emissionsfaktor des in der Anlage ersetzen Brennstoffes angesetzt werden, der meist höher als der Standard-Emissionsfaktor ist (z. B. für Erdgas 0,22 tCO2/MWhth). Durch den höheren Emissionsfaktor steigt die berechnete CO2-Vermeidung, wodurch der gebotene Preis pro vermiedener Tonne CO2 sinkt. Das verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in der Auktion deutlich.


Abbildung 2: Auktion mit fix​er Prämie​

Das Gesamtbudget von 1 Mrd. Euro bildet die Obergrenze der Förderung. Die Auktion wird beendet, sobald dieses Budget ausgeschöpft ist (vgl. Abbildung 3). Zusätzlich können nationale Mittel über das Instrument „Auctions-as-a-Service“ eingebra​cht werden, wodurch einzelne Mitgliedstaaten Projekte auf ihrem Staatsgebiet gezielt kofinanzieren können. Ob und in welchem Umfang Deutschland dieses Instrument nutzt, ist derzeit noch offen.


 
Abbildu​ng 3: Ranking der Angebote 

Förderkriterien im Überblick (derzeitiger Stand nach dem Entwurf der T&Cs)

Zwar entscheidet bei der Prozesswärmeauktion letztlich ausschließlich der gebotene Preis pro vermiedener Tonne CO2 über den Zuschlag, doch zuvor wird eine Vorauswahl entsprechend den vordefinierten Förderkriterien getroffen. Nur wer diese Mindestkriterien erfüllt, wird zur Auktion zugelassen.

Förderfähige Technologien sind jene Technologien zur Elektrifizierung industrieller Prozesswärme (bspw. Hochtemperatur-Wärmepumpen oder E-Boiler) sowie Technologien zur direkten erneuerbaren Wärmeerzeugung (bspw. Solar- und Geothermie). Ausgeschlossen sind aktuell allein Elektro-Lichtbogenöfen, da diese Technologie bereits Stand der Technik ist (im Rahmen des Konsultationsprozesses können weitere Technologien ausgeschlossen werden, die ohnehin nahezu vollständig elektrifiziert sind), sowie die Wärmeerzeugung für Raumwärme oder Einspeisung in Fernwärmenetze.

Förderfähig ist ausschließlich industrielle Prozesswärme ab 100 °C. Derzeit ist die Auktion in zwei separate Temperaturbereiche („auction baskets“) mit jeweils eigenem Budget unterteilt:

  • Low-Temperature Heat (100–​400 °C) mit einem Budget von 500 Mio. Euro
  • High-Temperature Heat (> 400 °C) mit einem Budget von 500 Mio. Euro

Die Einordnung eines Projekts erfolgt auf Basis der gemessenen Prozesstemperatur gemäß ISO 50001 Management System. Sollte in einem Korb das Budget nicht vollständig ausgeschöpft werden, kann eine Umschichtung zwischen den Fördermitteltöpfen erfolgen.

Weitere Förderkriterien

​Projektgröße
​Der neuinstallierte elektrische Erzeuger oder der direkte erneuerbare Wärmeerzeuger müssen mindestens 5 MWth installierte thermische Leistung aufweisen.
Standort
​Ein Standort pro Antrag (die virtuelle Bündelung von Kapazitäten ist ausgeschlossen).
Max. Förderhöhe
​250 Mio. Euro

Completion Gurantee als Absicherung der Projektumsetzung

Zentral für die Vertragsunterzeichnung ist nach Förderzusage zudem das Einreichen einer „Completion Guarantee“. Sie dient als finanzielle Absicherung, dass bezuschlagte Projekte tatsächlich und dabei fristgerecht umgesetzt werden. Konkret handelt es sich um eine Bankbürgschaft in Höhe von 8 % der maximalen Förderhöhe, die vom Projektträger hinterlegt werden muss, sobald er in die Phase der Vertragsverhandlung eintritt. Bereits im Förderantrag muss ein „Letter of Intent“ (LoI) einer Bank oder eines Finanzinstituts beigefügt werden. Die eigentliche Bürgschaftserklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Förderzusage eingereicht werden.

Die Bürgschaft wird fällig, wenn das Projekt:

  • nicht innerhalb von 2 Jahren den Financial Close erreicht oder
  • nicht innerhalb von 4 Jahren nach Vertragsschluss in Betrieb geht.

Inwieweit es sich bei diesen Fristen um harte Ausschlusskriterien handelt oder ob unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen möglich sind, bleibt weiter zu beobachten. 

Der weitere Fahrplan bis zum Startschuss der Auktion

Die Terms & Conditions befinden sich derzeit im Konsultationsprozess. Änderungen an einzelnen Förderkriterien und Fristen sind somit ausdrücklich vorbehalten. Über Änderungen der Ausschreibungsdetails und Fristen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. 



Was bedeutet das für Unternehmen?

Der endgültige Zeitplan und die finalen Förderanforderungen werden mit Veröffentlichung der finalen T&Cs bekannt gegeben. Unternehmen, die eine Teilnahme prüfen, sollten jedoch bereits jetzt mit der Vorber​eitung beginnen, um rechtzeitig zum Ausschreibungsstart antragsfähig zu sein.

Sie haben Fragen zum Auktionsverfahren oder planen aktuell eine Teilnahme? Sprechen Sie uns gerne an!​


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Konstantin Ott

M.Sc. Erneuerbare Energien Management

+49 911 9193 1021

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Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

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+49 911 9193 3614

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