Neuauflage – ERP-Förderkredit Innovation & Digitalisierung

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​​​​​veröffentlicht am 28. August 2025​


Seit dem 1. Juli 2025 sind die ERP-Förderkredite Innovation und Digitalisierung​ in neu aufgelegter Form wieder beantragbar. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der jeweiligen Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner gestellt werden. Beide Programme unterstützen zukunftsorientierte Vorhaben mit gestaffelten Förderstufen, attraktiven Konditionen und optionalen Zuschüssen.


ERP-Förderkredit Innovation​

Gefördert werden innovative Vorhaben – von Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsverbesserungen bis hin zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten inklusive Umsetzung. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten.


Antragsberechtigt sind: ​


  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Größere mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. € Jahresumsatz
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler


Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am antragstellenden Unternehmen beteiligt sind.


​Förderstufen und Konditionen

  • Stufe 1 – Basisinnovationen
    (z. B. einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen, innovative Unternehmen)
  • Stufe 2 – LevelUp-Innovationen
    (z. B. Grundlagenforschung, industrielle Forschung, Durchführbarkeitsstudien)
  • ​​​Stufe 3 – HighEnd-Innovationen
    (z. B. Innovationen mit auf KI basierenden Entwicklungsmethoden


Mit zunehmendem Innovationsgrad verbessern sich Zinssätze und ggf. Zuschüsse (bestmögliche Konditionen in Stufe 3).


Zusätzlich kann die KfW optional bis zu 50 % des Kreditrisikos übernehmen. Unabhängig davon, ob eine Risikoübernahme vereinbart wird oder nicht, gelten für die maximalen Kreditbeträge folgende Grenzen:


  • bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1
  • bis zu 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3​


Für LevelUp- und HighEnd-Vorhaben kann ergänzend zum ERP-Förderkredit Innovation ein direkter Zuschuss beantragt werden: 


  • Stufe 2: bis zu 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
  • Stufe 3: bis zu 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags​


Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro.


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