Internationaler Anlagenbau: EPC-Projekte in Singapur

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veröffentlicht am 16. März 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Die Bedeutung schlüsselfertiger oder EPC-Projekte (kurz für: Engineering, Procure­ment and Construction) hat in der Region Südostasien stark zugenommen – das betrifft auch Singapur. Bei der Realisierung spielen diverse Faktoren eine wichtige Rolle. Im nachstehenden Beitrag gehen wir genauer auf steuerliche, investitions­rechtliche und arbeitsrechtliche Überlegungen in Singapur ein.

  


Steuerliche Überlegungen

Wann wird im Allgemeinen eine Betriebsstätte für Arbeiten vor Ort begründet? Wie wirkt sich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Singapur und Deutschland auf diesen Aspekt aus?

Nach singapurischem Steuerrecht wird eine Betriebsstätte in Singapur u.a. dann begründet, wenn eine juristische Person (wozu auch Kapitalgesellschaften gehören) Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle oder einem Bau-, Installations- oder Montageprojekt ausübt. Bitte beachten Sie, dass es keine zeit­liche Mindestgrenze für den Ausschluss einer Betriebsstätte gibt.
   
Nach dem DBA stellt eine Baustelle oder ein Bau-, Installations- oder Montageprojekt nur dann eine Betriebs­stätte dar, wenn sie länger als 6 Monate dauert.

  

Ist es in Singapur üblich, EPC-Verträge in einen On- und einen Offshore-Teil zu trennen, um Steuerrisiken zu minimieren?

Ja, es ist gängige Praxis, die EPC-Verträge auf der Grundlage der Lieferung von Waren/Dienst­leistungen in Onshore oder Offshore aufzuteilen. Das dient nicht nur der Minderung von Steuerrisiken, sondern auch anderen nichtsteuerlichen Erwägungen wie der Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers und der Senkung der Kosten für die Einhaltung lokaler Lizenzierungsvorschriften.

  

Gibt es besondere Steuern, die bei EPC-Verträgen in Singapur zu beachten sind?

In Singapur gibt es keine spezielle Steuerregelung für EPC-Verträge. Die Einkommenssteuer wäre eine der wichtigsten zu berücksichtigenden Steuern, gefolgt von der Waren- und Dienstleistungssteuer (je nach Art und Umfang der Lieferung von Waren/­Dienstleistungen). Auch die Quellensteuer sollte in Betracht gezogen werden. Weitere Steuern/Ge­bühren können in Form von Einfuhr- und Stempelabgaben sowie lokalen Bau- und Immo­bilienlizenzgebühren und -abgaben anfallen.

  

Investitionsrechtliche Überlegungen

Gibt es in Singapur für EPC-Aufträge bestimmte Investitionsbedingungen oder sind Genehmigungen/Lizenzen erforderlich?

Für Investitionen in EPC-Arbeiten sind in Singapur keine speziellen Investitionsgenehmigungen/­Lizenzen erforderlich. Im Allgemeinen können je nach Art der Investitionen Lizenzen für eine Firma erforderlich sein, die Investitionstätigkeiten ausübt. Wenn das investierende Unternehmen in Singapur regulierte Fondsverwaltungs­tätigkeiten durchführen möchte, muss sie bei der Monetary Authority of Singapore (MAS) registriert sein oder eine Lizenz für Kapitalmarktdienstleistungen erwerben, um als registrierte oder lizenzierte Fondsverwaltungs­gesellschaft tätig zu werden. Verwalter von Risikokapitalfonds müssen sich ebenfalls bei der MAS bewerben. Die gängigste Form der Finanzierung von EPC-Arbeiten in Singapur ist derzeit die Fremdfinanzierung.
  
Im Zusammenhang mit EPC-Leistungen hingegen sind in Singapur tatsächlich diverse Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen erforderlich, um ein Bauunternehmen gründen zu können, das diese EPC-Leistungen anbieten und ausführen darf. Unternehmen, die professionelle Ingenieurleistungen erbringen, müssen vom Professional Engineers Board gemäß dem Professional Engineers Act zugelassen werden. Darüber hinaus benötigen auch Handwerker für bestimmte Arbeiten unter Umständen spezielle Lizenzen, z.B. für Elektro­arbeiten, Schweißen usw.

  

Reicht die blosse steuerliche Registrierung einer Betriebsstätte aus, oder ist in Singapur ein bestimmtes Investitionsvehikel erforderlich?

Im Allgemeinen wird ein geeignetes Investitionsvehikel auf der Grundlage der Steuereffizienz und der Frage bestimmt, ob die Bestimmungen des Steuerabkommens in Anspruch genommen werden sollen. Eine einfache steuerliche Registrierung einer Betriebsstätte ist jedoch grundsätzlich ausreichend, wobei die Betriebsstätte in Singapur als eigenständige Einheit eine Einkommenssteuererklärung für singapurische Steuerzwecke abgibt. Es gibt keine zwingenden Investitionserfordernisse oder Investitionsvehikel, die in Singapur in Bezug auf eine Betriebsstätte erforderlich sind.

  

Kann die Betriebsstätte eigene Bankkonten eröffnen und Zahlungen in lokaler Währung sowie Devisentransaktionen für das Projekt abwickeln?

Ja.

 

Arbeitsrechtliche Überlegungen

Welche Einwanderungsbestimmungen gelten i.d.R. für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend zur Arbeit vor Ort in Singapur eingesetzt werden?

Ausländische Arbeitnehmer, die in Singapur für kurze Zeit bestimmte Tätigkeiten ausüben, können ohne Arbeitsgenehmigung nach Singapur kommen. Um diese Tätigkeiten ohne Arbeitsgenehmigung ausüben zu können, müssen ausländische Arbeitnehmer a) vor der Einreise nach Singapur mit der Ausübung der von der Arbeitserlaubnis ausgenommenen Tätigkeit beauftragt werden; b) ein gültiges Kurzzeit-Besuchervisum be­sitzen, das von der Einwanderungs- und Kontrollbehörde Singapurs ausgestellt wurde und den Aufenthalt während der Tätigkeit erlaubt; c) das Arbeitsministerium nach der Einreise nach Singapur und vor Beginn der Tätigkeit über seine Absicht informieren, eine von der Arbeitserlaubnis ausgenommene Tätigkeit auszuüben; d) ggf. andere spezifische gesetzliche Anforderungen in Singapur erfüllen.

 

Die Meldung an das Arbeitsministerium erfolgt online über die Homepage „Ministry of Manpower”. Auslän­dische Arbeitnehmer dürfen die von der Arbeitsgenehmigung ausgenommene Tätigkeit für eine beliebige Anzahl von Aufenthalten im Land bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tagen pro Kalenderjahr ausüben.
  
Zu den Tätigkeiten, die von der Arbeitserlaubnis ausgenommen sind, gehört die Bereitstellung von Fachwissen im Zusammenhang mit

  • der Inbetriebnahme oder Prüfung neuer Anlagen und Ausrüstungen,
  • der Installation, Demontage, Übertragung, Reparatur oder Wartung von Maschinen oder Ausrüstungen und
  • der Weitergabe von Kenntnissen über den Ablauf neuer Tätigkeiten in Singapur.
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    Die Befreiung gilt nicht für die folgenden Tätigkeiten, für die eine Arbeitserlaubnis zwingend erforderlich ist:

    • Tätigkeiten, die den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an die Öffentlichkeit beinhalten;
    • die Herstellung von zum Verkauf bestimmten Produkten; und
    • die Erbringung von Renovierungs- oder Schreinerdiensten.

      

    Kann die Arbeitserlaubnis, falls erforderlich, von einem Unternehmen im Ausland oder den ausländischen Arbeitnehmern selbst beantragt werden, oder ist dies von einem lokalen Unternehmen vorzunehmen?

    Unternehmen, die nicht in Singapur registriert sind, müssen einen lokalen Sponsor mit der Einreichung des Antrags der Arbeitsgenehmigung im Namen des ausländischen Arbeitnehmers beauftragen. Die Beziehung zwischen dem ausländischen Arbeitgeber und dem Sponsorunternehmen in Singapur sowie die Gründe, warum das Sponsorunternehmen den ausländischen Arbeitnehmer für die in Singapur auszuübenden Tätigkeiten benötigt, sollten erläutert werden.

         

    Fallen für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend in Singapur arbeiten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an? Unter welchen Bedingungen müssen Ausländer Einkommensteuer zahlen?

    Ausländer, die in Singapur arbeiten (sei es vorübergehend oder dauerhaft), sind von der Teilnahme an Singapurs Sozialversicherungssystem – dem Central Provident Fund (CPF) – ausgeschlossen.

    Die Teilnahme am CPF ist für Personen mit Permanent Resident Status in Singapur und für Singapur Staats­bürger obligatorisch.

    Das Arbeitseinkommen von Ausländern, die 60 Tage oder weniger in einem Kalenderjahr in Singapur arbeiten, ist von der Steuer befreit. Das Einkommen von Nicht-Ansässigen, die zwischen 61 und 182 Tagen in einem Kalenderjahr in Singapur arbeiten, wird mit 15 Prozent oder dem progressiven Steuersatz für Inländer besteuert, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Personen, die in einem Kalenderjahr 183 Tage oder länger in Singapur arbeiten, werden als steuerlich ansässig betrachtet, und ihr Einkommen wird zu den progressiven Steuersätzen für Inländer besteuert.

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