Italien: Förderung von Erneuerbaren Energien über DECRETO FER 1

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​Es hat aus verschiedensten Gründen mal wieder etwas länger gedauert, nun aber stehen die Arbeiten an dem neue Förderdekret kurz vor dem Abschluss und das Dekret vor der Veröffentlichung. Die EU- Kommission hat Ende Juni bereits grünes Licht gegeben und lediglich um einige kleinere Änderungen gebeten, nun geht es noch um einige Details und die hartumkämpfte Förderung der Wasserkraft. Zur Wasserkraft konnten sich die Interessensverbände auch im jüngsten vorliegenden Entwurf nicht durchsetzen, das Umweltministerium blieb bei seiner harten Linie und hat lediglich die Punkte eingefügt, die von der EU-Kommission zur Wasserkraft gefordert wurden.

 

Italien steht generell gut da, was die Einhaltung der EU-Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien angeht: Die Ausbauziele der RED I-Richtlinie sind bereits erreicht, trotz Tarifabsenkungen und harten Kontrollen der letzten Jahre durch den GSE.

 

Mit dem neuen Dekret werden die Weichen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren gestellt, der bereits in der Nationalen Energiestrategie von November 2017 angekündigt worden war. Der GSE wird 7 Ausschreibungen für Register und Auktionen veröffentlichen: die erste im Herbst 2019, die letzte im Herbst 2021. Interessierte Parteien haben 30 Tage Zeit, um ihre Anträge einzureichen, woraufhin der GSE die Rangliste erstellt und veröffentlicht. Bei der Erstellung der Rangliste haben bestimmte Kriterien Priorität. Wer am Verfahren teilnehmen möchte, muss seine Ernsthaftigkeit durch Bürgschaften und Nachweise der Finanzkraft unter Beweis stellen.

 

Haupt-Neuheit ist die Wiedereinführung der Photovoltaik als geförderte Energiequelle, dieses Mal nicht über ein eigenes Dekret (sogenannte Conto Energia der Jahre 2005 bis 2013), sondern innerhalb des FER-Dekrets, also des EEG für alle Erneuerbaren. Entsprechend wird das Dekret als Nummer „1” bezeichnet.

 

Der neue Entwurf ist das Ergebnis einer Bewertung der Ergebnisse des alten FER-Dekrets aus dem Jahr 2016 und des Trends der Erneuerbaren Energien in Italien. Gefördert werden Photovoltaik, Windkraft, bestimmte Arten Wasserkraft und Biomasse-Gas. Für die Geothermie ist der Erlass eines eigenen Dekrets vorgesehen (gefördert wird aber Repowering). Der Direktzugang, der noch vom 2016er Dekret vorgesehen war, wird wegfallen – eine Förderung gibt es dann nur noch für Anlagen, für die nach Erhalt aller Projektrechte (öffentlich-rechtliche Bau- und Betriebsgenehmigungen, Netzanschluss und Eintragung der Anlage in Gaudi) aber vor Baubeginn ein Registerplatz beantragt wurde, oder für die an einer Tarifversteigerung teilgenommen wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* plus 6 für Anlagen der Öffentlichen Hand

 

 

 

Beispiel PV: Verfahren Register 

 

 

 

 

 

 

 

 

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