Eigenerzeugung in Südafrika – Ist die Zeit endlich gekommen?

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veröffentlicht am 13. Mai 2020

 

​Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Eigenerzeugungsanlagen haben sich in den letzten Monaten deutlich verbessert. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies großes Potenzial und ein zügiger Markteintritt ist zu empfehlen.

 

Südafrika bietet durch seine großen Erneuerbare Energien Ressourcen und stark steigenden Strompreis hervorragende Voraussetzungen für Stromeigenerzeugung. Es stellt sich somit die Frage, warum nicht mehr Unternehmen Eigenerzeugungsanlagen nutzen. Der Grund dafür liegt in vielen Fällen in den regulatorischen Hindernissen, insbesondere in den Schwierigkeiten, eine Stromerzeugungserlaubnis zu erhalten.

 

Grundsätzlich ist eine solche gemäß section 7 des Electricity Regulation Act 4 aus 2006 („ERA”) für jede Art von Erzeugungsanlagen notwendig. Schedule 2 des ERA sieht jedoch bestimmte Ausnahmetatbestände vor. Diese Ausnahmetatbestände wurden in den letzten Jahren wiederholt reformiert, zuletzt im März diesen Jahres. Der Grund dafür, dass die Ausnahmetatbestände so wichtig für den Eigenerzeugungsmarkt sind, ist die Tatsache, dass der Erhalt einer Stromerzeugungserlaubnis, bis vor kurzer Zeit, fast unmöglich war.


In mehreren Schritten wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen für Eigenerzeugungsanlagen verbessert. Der erste Schritt war die Zuteilung von 4.000 MW an Eigenerzeugungsanlagen im Rahmen des nationalen Stromentwicklungsplans, der u.a. den Strommix bis 2030 festlegt („IRP 2019”). Dies ist das erste Mal, dass ein IRP eine MW-Zuteilung für Eigenerzeugung vornimmt und hat zur Folge, dass die Hürde für den Erhalt der Stromerzeugungserlaubnis (Zuteilung im IRP) weggefallen ist.


In einem zweiten Schritt wurden netzgebundene Eigenerzeugungsanlagen bis zu 1 MW und netzungebundene Eigenerzeugungsanlagen (unabhängig ihrer MW Zahl) im Wege einer Gesetzesänderung des ERA vom Erfordernis der Stromerzeugungserlaubnis befreit. Die Gesetzesänderung erfährt aktuell hauptsächlich Kritik, da die Hoffnung groß war, dass die Grenze für netzgebundene Anlagen von 1 MW auf 10 MW angehoben wird. Diese Kritik ist verständlich, denn die Anhebung der MW-Grenze ist erstrebenswert, um den Markt für Eigenerzeugung in größerem Maße voranzubringen. Jedoch geht vor lauter Kritik die sehr positive Änderung in Bezug auf netzungebundene Anlagen unter.

 

Die Befreiung vom Erfordernis der Stromerzeugungserlaubnis ohne MW-Begrenzung und im Gegensatz zu netzgebundenen Anlagen, auch ohne jegliche Registrierungspflicht, ist erstaunlich und sehr zu begrüßen. Es ist zu erwarten, dass dieser Ausnahmetatbestand insbesondere von Bergbau-Unternehmen in Südafrika genutzt wird, denn dieser Sektor forderte vehement die Möglichkeit der Eigenerzeugung.


Stromeigenerzeugung ist für die Industrie in Südafrika wichtig, um sich von den kontinuierlich steil steigenden Strompreisen und den anhaltenden Stromabschaltungen („load shedding”) zu befreien. Load shedding bedeutet geplante Stromabschaltungen in rotierenden Gebieten des Landes mit dem Ziel, einen totalen Stromausfall zu verhindern. Nach aktuellen Meldungen und Experteneinschätzung, wird load shedding noch für mindestens weitere 2 bis 5 Jahre andauern.

 

Fazit

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Stromeigenerzeugung haben sich deutlich verbessert. Deutsche Unternehmen sollten sich jetzt in Südafrika positionieren, denn insbesondere der Bergbausektor wird in kurzer Zeit von der Möglichkeit der Eigenerzeugung gebrauch machen.

 

 

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