Photovoltaik-Pflicht in einigen Bundesländern: eine kleine Übersicht und Gedanken zu den Auswirkungen

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​veröffentlicht am 18. August 2021

 

In diversen Gesetzesbeschlüssen haben einige Bundesländer in den vergangenen Monaten eine Solarpflicht beschlossen. Nach diesen Vorschriften ist bei der Neuerrichtung ebenso wie bei der Sanierung von Gebäuden und Parkplätzen in Zukunft die Installation einer Photovoltaikanlage Pflicht. Als erste Bundesländer überhaupt haben Hamburg und Baden-Württemberg bereits 2020 eine solche Solarpflicht in ihren Klimaschutzgesetzen verankert. Die Stadt Berlin ist diesem Beispiel gefolgt und hat 2021 ein entsprechendes Solargesetz auf den Weg gebracht.

 

Um auch in Schleswig-Holstein den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, hat das Kabinett eine Novellierung des Energie- und Klimaschutzgesetzes beschlossen. Ein gesetzlicher Beschluss soll noch dieses Jahr folgen. Auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen wollen in näherer Zukunft eine gesetzliche Pflicht zur Installation von PV-Anlagen einführen. Dem Landtag von Rheinland-Pfalz liegt hierzu bereits ein Gesetzentwurf der regierenden Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. In Bremen wurde ein Dringlichkeitsantrag der Bremischen Bürgerschaft beschlossen, um die Stadt durch die Einführung einer Solarpflicht zu einer „Solar City“ zu machen.

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Landesregelungen, deren Eintritt und Umfang:

 

 

  Hamburg1 Baden-Württemberg2 Berlin3
Status

Gesetz in Kraft getreten

20.02.2020

 

Novellierung Klimaschutzgesetz:

Verabschiedung

14.10.2020;
in Kraft getreten

24.10.2020;

Gesetzentwurf zur erneuten Novellierung Klimaschutzgesetz
13.07.2021

Gesetz beschlossen

05.07.2021;

in Kraft getreten

16.07.2021

Ab wann

ab 01.01.2023 bei Neubauten

ab 01.01.2025 bei Sanierung von Bestandsgebäuden

ab 01.01.2022 bei Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen

ab 01.05.2022; bei Neubau von Wohngebäuden

ab 01.01.2023; bei grundlegender Dachsanierung

01.01.2023
Dachfläche

§ 16 HmbKliSchG

Verpflichtung zum Vorhalten einer Anlage zur Stromerzeugung durch Nutzung solarer Strahlungsenergie für Neubauten und Bestandsgebäude

 

§ 8a Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

- beim Neubau von Nichtwohngebäuden

- beim Neubau von Wohngebäuden

Solargesetz Berlin

verpflichtende Mindestgröße für Photovoltaikanlagen auf Neubauten und für den Bestand im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches

Mindestgröße/ Mindestnutzung

Dachfläche

  • ab 50 m²
  • Mindestnutzung nicht definiert
nicht definiert
  • ab 50 m²
  • Mindestnutzung 30 % der Bruttodachfläche
Parkplatz- § 8b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes-

Mindestgröße/ Mindestnutzung

Parkplatz

-

- ab 35 Stellplätzen

- Mindestnutzung nicht definiert

-

 

 

 

Schleswig-

Holstein4

Rheinland-Pfalz5 Bremen6
StatusKabinettsbeschluss zur Novellierung Energiewende- und Klimaschutzgesetz 01.06.2021

Gesetzentwurf

08.07.2021

Beschluss Bremische Bürgerschaft

10.06.2020

Ab wann01.01.202301.01.2023nicht definiert
Dachfläche

§ 11 Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden

§ 4 Landessolargesetz- LSolarG Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei der Errichtung von gewerblich genutzten Neubauten

 

Beschlussempfehlung

verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Bestandsgebäuden

 

Mindestgröße/ Mindestnutzung

Dachfläche

nicht definiert
  • ab 100 m²
  • Mindestgröße der Photovoltaikanlage beträgt 60 % der Solarinstallations-eignungsfläche
nicht definiert
Parkplatz

§ 10 Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen

§ 5 Landessolargesetz- LSolarG

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei der Errichtung neuer offener Parkplätze

 

-

Mindestgröße/ Mindestnutzung

Parkplatz

  • ab 100 Stellplätzen
  • Mindestnutzung nicht definiert
  • ab 50 Stellplätzen
  • Mindestfläche Photovoltaikanlage: 60 % der für eine Solarnutzung geeigneten Fläche der Stellplätze
-


Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 stellt die Bundesregierung auch die Einführung einer Solarpflicht auf Bundesebene in Aussicht. Der Bund will eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht bei Neubauten und größeren Dachsanierungen in einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festhalten. Eine für das Jahr 2023 ohnehin geplante Überarbeitung des GEG soll mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm auf 2022 vorgezogen werden.7 Der bayerische Ministerpräsident hat zunächst auch darauf verwiesen, dass er bei diesem Thema lieber auf die Regelungen im Bund wartet und somit keine Länderregelung für Bayern anstrebt.8

Klimapolitisch sind die Vorgaben in Gänze wünschenswert; sie werden einem höheren Anteil von PV-Strom an der Gesamtenergieerzeugung Vorschub leisten. Auch wenn die dezentrale Erzeugung gerade durch die PV-Dächer im Vertrieb in Einzelfällen zu reduzierten Strommengen führen wird, ist die weitaus interessantere Frage: Wer projektiert die kommunalen Parkplätze? Selbstverständlich stehen dafür ausreichend Unternehmen mit Lösungen zur Verfügung; für örtliche Stadtwerke wird es aber spannend, wenn sie die Projektierung (als Energieversorger) für die Kommune übernehmen und sich somit den Zugriff auf die Parkplatzflächen und den Ausbau mit PV sichern. Denn dann schließen sich an den reinen Betrieb der Anlagen noch weitere Dienstleistungen an. So liegt es nahe, perspektivisch auch Ladeeinrichtungen aufzubauen und über Videokameras, LED-Beleuchtung und weitere Leistungen wie die Parkplatzbewirtschaftung nachzudenken. Derartige Überlegungen reichen bis hin zu Paketstationen etc.

Doch zurück zum Betrieb: Wer die Hand auf der Anlage hat, entscheidet auch über die diversen Vermarktungsmöglichkeiten. Beispielsweise lässt sich der PV-Strom auch direkt vor Ort in räumlicher Nähe nutzen und ggf. auch in „Urban PPAs” gießen – Strom für die Kommune vom kommunalen Parkplatz. Es gibt, natürlich immer erheblich beeinflusst von der konkreten örtlichen Lage (zentral, Pendlerbahnhofsparkplatz, Freizeiteinrichtungen etc.) viele Möglichkeiten, die die Stadtwerke als Partner vor Ort gut umsetzen können.

Die o. g. Bundesländer laufen somit einer Entwicklung voraus, die sich mittelfristig auch für den Bund abzeichnet. Stadtwerke werden deutschlandweit gut daran tun, sich möglichst bald mit den Möglichkeiten der PV-Projekte bei Neubauten, bei Parkplätzen oder innerhalb der Flächenkulisse des EEG auseinanderzusetzen, um Projekte auf den Weg zu bringen.



_______________________________________________________
Quellen:
1 Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz und zur Änderung der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten, 

Microsoft Word - S01-BUKEA-Anlage_HmbKliSchUmsVO (003).DOCX (hamburg.de);

Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas,
2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Gesetzentwurf der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU
3 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein
5 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD
Bayern Innovativ, Sofortprogramm Solarpflicht ab 2022 
8 https://www.pv-magazine.de/2021/07/21/soeder-will-bundesweite-solarpflicht-eine-verpflichtende-photovoltaik-vorschrift-in-bayern-kommt-dagegen-erstmal-nicht/


 

 

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