Italien: Neue Maßnahmen zur Förderung der Dekarbonisierung und der Energieunhabhängigkeit beschlossen

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veröffentlicht am 14. Februar 2024

Anfang Dezember des vergangenen Jahres hat die italienische Regierung ein Eildekret erlassen, welches eine Reihe von Regelungen enthält, die für die EE-Branche von großem Interesse sind. Das Ministerialdekret Nr. 181 vom 9. Dezember 2023, das am 10. Dezember in Kraft getreten ist (nachfolgend kurz „Energy-Dekret” genannt), werden Regelungen eingeführt, die die Energieunabhängigkeit und die Dekarbonisierung Italiens fördern sollen, Unternehmen mit hohem Energiebedarf die Selbstversorgung aus erneuerbaren EE-Quellen erleichtert sowie zum Wiederaufbau der italienischen Regionen, die durch die Überschwemmungen seit Anfang Mai 2023 stark betroffen waren, beitragen sollen.

Nach Erlass des Umsetzungsgesetzes im parlamentarischen Verfahren ist das Energy-Dekret nun Gesetz. Nachfolgend werden einige für die EE-Branche interessante Regelungen zusammenfassend erläutern.


Anreizmechanismus zur Errichtung bzw. zur Sanierung von EE-Anlagen durch Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch

Das Umsetzungsgesetz zum Energy-Dekret sieht vor, dass das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit bis zum 8. Februar 2024 einen Mechanismus entwickelt, der Unternehmen mit einem sehr hohen Energieverbrauch die Errichtung neuer bzw. das Repowering bestehender EE-Anlagen erleichtert. Zugang zu dem Fördermechanismus haben neue Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens 200 kW sowie Repowering-Projekte, die eine Erhöhung der Leistung um mind. 200 kW bringen. So wird es den Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, bereits vorab einen Teil des Stroms zu beziehen, der zukünftig von der neu zu errichtenden bzw. verbesserten Anlage produziert werden wird, und zwar bereits drei Jahre bevor diese in Betrieb genommen wird. Der Energievorschuss ist sodann innerhalb von 20 Jahren ab Inbetriebnahme dem italienischen Verwaltungsunternehmen für Energiedienstleistungen (Gestore dei Servizi Energetici Spa, nachfolgend kurz „GSE” genannt) zu vergüten. Die Unternehmen können von der Förderung auch im Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder mit einem dritten Subjekt, mit dem ein PPA abgeschlossen wird, profitieren.


Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen der Regionen

Weiter enthält das Umsetzungsgesetz zum Energy-Dekret verschiedene Bestimmungen, die darauf abzielen, die Regionen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Territoriums sowie zur Beschleunigung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen und deren Netzinfrastruktur zu motivieren. Insbesondere wird ein Fonds eingerichtet, der durch einen Teil der Erlöse aus CO2-Auktionen gespeist wird. Die noch im ersten Entwurf vorgesehene und viel diskutierte Regelung, welche vorsah, dass auch Inhaber neuer EE-Anlagen u. U. zur Finanzierung des Fonds beitragen sollte, wurde im parlamentarischen Verfahren durch die erste gesetzgebende Kammer gestrichen und ist in der finalen Fassung des Umsetzungsgesetzes nicht mehr enthalten.


Förderung auch von auf dem Boden montierten PV-Anlagen in landwirtschaftlichen Gebieten

Nach Änderung des Gesetzesentwurfs in der ersten gesetzgebenden Kammer ist nun auch für auf dem Boden montierte PV-Anlagen in landwirtschaftlichen Gebieten eine Förderung wie im Gesetzesdekret Nr. 199/2021 vorgesehen möglich. Ausgeschlossen ist für diese Anlagen lediglich der Zugang zum „alten” Fördersystem gem. Gesetzesdekret Nr. 28/2011.   


Einführung eines alternativen Fördermechanismus für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Durch Änderung des Gesetzesdekrets Nr. 199/2021 wird neben dem bereits bestehenden ein alternativer Fördermechanismus eingeführt, von dem EE-Erzeuger profitieren können. Dabei wird eine Teilnahme an den Ausschreibungen zwecks Abschlusses von Differenzverträgen mit dem GSE losgelöst von einem einzelnen Kraftwerksprojekt ermöglicht. Der Mechanismus sieht eine Verpflichtung des EE-Produzenten zur jährlichen Einspeisung einer bestimmten Menge erneuerbarer Energie aus neu zertifizierten Anlagen vor, wobei die Möglichkeit besteht, diese Menge über mehrere Jahre hinweg auszugleichen und/oder von der GSE ausgestellte Zertifikate von Dritten zu erwerben.


Sanierung bestehender EE-Anlagen

Zum Thema der Sanierung bestehender EE-Anlagen wird der Zugang zu Förderungen für diejenigen erleichtert, die Verbesserungsarbeiten an bestehenden PV-Anlagen in landwirtschaftlichen Gebieten durchführen, die den Bau neuer Anlagen bzw. Anlagenteile auf derselben Fläche unter Beibehaltung der ursprünglich genutzten landwirtschaftlichen Flächen und unter Erhöhung der Gesamtleistung der Anlage mit sich bringen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch die Sanierung, die Modernisierung oder der vollständige Neubau von Wind- oder PV-Anlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (sog. VIA-Screening)  gem. dem Gesetzesdekret Nr.152/2006 unterliegt.
 
Weitere Regelungen des Umsetzungsgesetzes zum Energy-Dekret betreffen u.a. die Einführung eines PV-Technologie-Registers, die Entwicklung des Sektors der schwimmenden Offshore-Windkraftanlagen, die Refinanzierung des italienischen Klimafonds, die  Finanzierung von Fernwärme- und Fernkälteprojekten sowie die geologische Speicherung von CO2.

Insgesamt ein positiver Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Landes.


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