Verbundgruppen für erneuerbare Energien und ihre Rolle auf dem kasachischen Strommarkt

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Juni 2025

1. Struktur des Strommarktes in Kasachstan

Der Strommarkt in Kasachstan ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Großhandelsmarkt für elektrische Energie und Kapazität sowie dem Einzelhandelsmarkt für Strom. Für internationale Investoren und Akteure im Bereich erneuerbarer Energien ist der Großhandelsmarkt von zentraler Bedeutung.

2. Begriff und Voraussetzungen der Verbundgruppe

Eine Verbundgruppe für erneuerbare Energien ist ein Zusammenschluss von Marktteilnehmern, bei dem mindestens 25 Prozent der gesamten Stromerzeugung auf erneuerbare Energiequellen entfallen. Die Beteiligten betreiben ihre Anlagen an einem gemeinsamen Netzknotenpunkt und sind in das offizielle Register des Energieministeriums der Republik Kasachstan eingetragen.

Zur Gruppe gehören:

  • Stromerzeuger mit erneuerbaren oder flexiblen Erzeugungsanlagen,
  • Stromverbraucher, die innerhalb der Gruppe Energie beziehen,
  • Übertragungsnetzbetreiber KEGOC,
  • Marktbetreiber KOREM JSC,
  • Großverbraucher RFC LLP,
  • ein zentraler Administrator, der die Koordination übernimmt.

Voraussetzung für die Bildung einer Verbundgruppe ist unter anderem, dass eine juristische Person mindestens 25 Prozent der Anteile an den beteiligten Unternehmen hält. Diese juristische Person ist verpflichtet, die Aufnahme in das Register der Verbundgruppen offiziell zu beantragen.

3. Rolle des Administrators

Der Administrator der Verbundgruppe übernimmt wichtige operative und regulatorische Aufgaben. Er ist zuständig für den Ankauf von Strom von den gruppeneigenen Erzeugern sowie für die Belieferung der Verbraucher innerhalb der Gruppe. Zusätzlich kann Strom auf dem Ausgleichsenergiemarkt gehandelt werden.
Der Verkauf an den Großverbraucher RFC LLP ist nur zulässig, wenn ein genehmigter Grenztarif vorliegt. Zudem muss der Administrator ein automatisiertes Messsystem einsetzen, das stündliche Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber KEGOC übermittelt.

4. Regulatorische Anforderungen für Erzeuger und Verbraucher

Für die Teilnehmer der Verbundgruppe gelten klare gesetzliche Vorgaben:

  1. Stromerzeuger innerhalb der Gruppe dürfen die eingespeiste Energie ausschließlich an RFC LLP oder den eigenen Administrator verkaufen. Der Verkauf an Dritte auf dem Groß- oder Einzelhandelsmarkt ist untersagt.
  2. Verbraucher müssen Mitglied des Großhandelsmarkts sein und sich offiziell als Teil der Verbundgruppe registrieren lassen. Sofern sie Strom von verschiedenen Quellen innerhalb und außerhalb der Gruppe beziehen, müssen sie Netzentgelte gemäß Vertrag mit KEGOC entrichten.

Darüber hinaus sind Mitglieder der Gruppe berechtigt, eigene Hochspannungsleitungen ab 220 kV zu errichten und zu betreiben, sofern diese der Stromversorgung innerhalb der administrativ-territorialen Einheit dienen und die technischen Anforderungen von KEGOC erfüllen.

5. Bedeutung für Investoren und den kasachischen Energiemarkt

Verbundgruppen für erneuerbare Energien spielen eine zentrale Rolle bei der Transformation des Energiesystems Kasachstans. Sie fördern die Integration erneuerbarer Energien, sichern die Netzstabilität und unterstützen die Umsetzung klimapolitischer Ziele.

Für Investoren, insbesondere deutsche Unternehmen mit Fokus auf grüne Technologien und Energiewende, bieten sich durch dieses Modell klare Vorteile:

  • Regulatorisch abgesicherter Zugang zum Großhandelsmarkt,
  • Koordinierte Struktur mit klaren Verantwortlichkeiten,
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Förderprogrammen,
  • Potenzial für langfristige grüne Infrastrukturinvestitionen.


​6. Fazit

Die Verbundgruppe für erneuerbare Energien ist ein innovatives und strategisch bedeutsames Modell innerhalb der kasachischen Energiewirtschaft. Sie schafft Synergien zwischen Erzeugern und Verbrauchern, ermöglicht eine effiziente Ressourcennutzung und stärkt die Investitionsattraktivität Kasachstans im Bereich nachhaltiger Energielösungen.


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