Neue Gesetzesinitiative zum Schutz der Vögel. Eine Bedrohung für die Entwicklung der Windenergie in Spanien

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Juni 2025
Die Energiewende in Spanien, die durch die Klimaziele und den Nationalen Integrierten Energie- und Klimaplan (PNIEC) vorangetrieben wird, sieht eine Verdoppelung der installierten Windkraftkapazität von derzeit 31 GW auf 62 GW bis 2030 vor, darunter 3 GW Offshore-Wind. Der jüngste Entwurf eines königlichen Erlasses zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz von Vögeln vor Kollisionen und Stromschlägen an Hochspannungsleitungen und Windturbinen, der am 12. März 2025 veröffentlicht wurde und vom Ministerium für den ökologischen Wandel (MITECO) gefördert wird, wirft jedoch wichtige Fragen für Entwickler, Betreiber und Investoren auf.

Obwohl der Text keine vollständige Liste der geschützten Arten enthält, verweist er auf die Liste der wildlebenden Arten unter besonderem Schutz (LESPRE), die mehr als 300 Vogelarten umfasst.

Rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Projektträger und Investoren

Der Entwurf des Königlichen Erlasses birgt eine Reihe von Risiken, die die Durchführbarkeit und Finanzierung von Projekten gefährden:

1. Rechtsunsicherheit und mangelnde Verhältnismäßigkeit


Der Entwurf des Königlichen Erlasses führt einen Handlungsrahmen ein, der mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit, den Grundpfeilern des Verwaltungsrechts und der konsolidierten Umweltvorschriften, bricht. Weit davon entfernt, sich darauf zu beschränken, die Mängel des RD 1432/2008 vom 29. August zu korrigieren, legt der neue Text eine wesentlich rigidere Regelung fest, die für weite Auslegungen offen ist.
 
Eine der Hauptursachen für die Unsicherheit ist, dass die Regelung sowohl für bedrohte als auch für nicht bedrohte Arten in der LESRPE gilt, ohne dass eine Priorisierung nach dem Grad ihrer Erhaltung oder dem tatsächlichen Risiko vorgenommen wird. Darüber hinaus wird die sofortige vorsorgliche Stilllegung, die unbefristete Aussetzung oder der Rückbau von Windkraftanlagen auf der Grundlage numerischer Kriterien erwogen, die Schlüsselvariablen wie das ökologische Umfeld, die lokale Vogeldichte, die Häufigkeit des Vogelzugs oder die frühere Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen nicht berücksichtigen.
 
Sie legt ein strenges Verfahren für Windkraftanlagen fest, die den Tod von Vögeln oder Fledermäusen verursachen, die im LESRPE aufgeführt sind, wobei danach unterschieden wird, ob die Art als bedroht (gefährdet oder vom Aussterben bedroht) gelistet ist oder nicht.
 
A. Bedrohte LESRPE-Arten:
 
  • Erster Vogelschlag innerhalb von 5 Jahren: Sofortige vorsorgliche Abschaltung, Meldung an die Verwaltung, Analyse der Ursachen, Vorschlag von Abmilderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Windenergieanlage kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter neuen technischen und Überwachungsbedingungen wieder in Betrieb genommen werden.                      
  • Zweiter Vogelschlag innerhalb von 5 Jahren: Eine detaillierte Untersuchung der Population der Art in der Umgebung, einschließlich der Migrationszyklen, ist erforderlich. Neben weiteren technischen Maßnahmen sind auch die ökologischen Auswirkungen (Senkenwirkung, lokaler Aussterbefaktor) zu bewerten. Die Windkraftanlage kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung wieder in Betrieb genommen werden.
  • Drei oder mehr Kollisionen in 5 Jahren: Die Windkraftanlage muss endgültig abgeschaltet und rückgebaut werden, es sei denn, die Behörden erteilen eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung unter Bedingungen, die das Ausbleiben neuer Unfälle garantieren.
 
B. Nicht bedrohte LESRPE-Arten
 
  • Vereinzelte Kollisionen: Überprüfung des Kollisionsrisikos, Vorschlag von Entschärfungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Der Betrieb der Windkraftanlage wird unter verbesserten technischen Bedingungen fortgesetzt.                                                        
  • Wenn die Mortalitätsschwellen überschritten werden (Tabelle 2 des Projekts): Die Windturbine wird als „​gefährlich eingestuft und als Vorsichtsmaßnahme abgeschaltet. Eine vollständige jährliche Umweltstudie und die Durchführung von Maßnahmen, die das Risiko deutlich verringern (z. B. saisonale, stündliche oder sogar Rückbauabschaltungen), sind erforderlich. Die Wiederinbetriebnahme bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.
 
Wenn die Windenergieanlage nach fünf Jahren der Überwachung immer noch die Mortalitätsschwellen überschreitet, wird ihre endgültige Stilllegung und ihr Rückbau angeordnet, es sei denn, sie wird ausnahmsweise unter sehr restriktiven Bedingungen genehmigt.

 
2. Strukturelle finanzielle Risiken


Windprojekte benötigen lange Zeithorizonte und Vorhersehbarkeit in ihrem Betrieb, um finanzierbar zu sein.  Die im Entwurf des Königlichen Dekrets vorgeschlagene Regelung führt nicht nur zu technischen Unzulänglichkeiten beim Betrieb von Windparks, sondern gefährdet auch ernsthaft deren finanzielle Tragfähigkeit, insbesondere bei Projekten, die auf strukturierten Finanzierungsmodellen basieren („Projektfinanzierung”), bei denen die Vorhersehbarkeit des Betriebs und die Einhaltung der Vorschriften die wichtigsten Voraussetzungen für die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts sind.
 
Darüber hinaus führt die Möglichkeit, dass eine Windkraftanlage nach drei Vogelschlägen innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden muss, unabhängig von der Art oder dem Standort, zu einem asymmetrischen und unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Risiko. Das Projekt sieht weder eine öffentliche Entschädigung noch einen Schlichtungsmechanismus oder eine Entschädigung für stillgelegte Vermögenswerte vor, um diesen totalen Wertverlust zu mindern.
 
Da nicht vorhersehbar ist, wie viele Stunden eine Windturbine in Betrieb sein wird –​​ aufgrund der Verpflichtung, sie automatisch abzuschalten, wenn Vögel, ob geschützt oder nicht, sie überfliegen –​ ​ist der erwartete Cashflow äußerst unsicher.
 

3. Regulatorische Ungleichheit im Vergleich zu anderen Sektoren


Der Sektor prangert an, dass Straßen (0,4 Prozent) und andere Infrastrukturen im Vergleich zu den 0,017 Prozent der Fläche, die von der Windenergie eingenommen werden, ein größeres Risiko für die Vogelwelt darstellen, ohne dass es einen entsprechenden Sanktionsrahmen gibt. Die Verordnung stellt eine unverhältnismäßige Belastung für einen Schlüsselsektor der Energiewende dar.
 
Kurz gesagt, die aktuelle Version des Entwurfs des Königlichen Dekrets stellt eine wesentliche Änderung des regulatorischen Rahmens für die Windenergie dar und birgt kritische Herausforderungen in Bezug auf die rechtliche, betriebliche und finanzielle Sicherheit. Ohne wesentliche Anpassungen könnte er zu einem unüberwindbaren Hindernis für die Erreichung der Ziele des PNIEC und der spanischen Energiewende werden. Für etablierte Unternehmen, Entwickler und Investoren ist eine rechtliche und technische Vorausschau unerlässlich, um die Rentabilität ihrer Anlagen und die Integrität ihrer Investitionen zu schützen.


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