Türkei: Das Energieministerium hat 16 neue YEKA-Auktionen verkündet

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Oktober 2025


„YEKA“ – so lautet das Kurzwort für Gebiete, welche durch das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen als Gebiet zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ausgewiesen werden. 

Am 09.09.2025 wurden im Amtsblatt insgesamt 16 YEKA-Auktionen verkündet, welche die Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten für Wind- und Solaranlagen zum Gegenstand haben; 850 MWe für PV-Anlagen (erstmals ist die Umsetzung eines Floating PV-Anlageprojekts vorgesehen), 1150 MW für Windkraftanlagen. 

Die Entgegennahme der Anträge für PV-Anlagen erfolgt am 04.11.2025 und für Windraftanlagen am 18.11.2025, jeweils zwischen 10:00 – 12:00 Uhr (GMT + 3) in Ankara. Antragsunterlagen müssen persönlich eingereicht werden. Ort und Datum der Auktionen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite des Ministeriums verkündet. 

Teilnehmen können Kapitalgesellschaften in Form einer AG oder GmbH nach türkischem Recht, Joint Ventures oder im Ausland gegründete Kapitalgesellschaften (beispielsweise die deutsche AG oder GmbH).  

Der Höchstpreis für insgesamt 16 Auktionen beläuft sich auf 5,50 Euro-cent/kWh, wobei der Tiefstpreis bei PV-Anlagen 3,25 Euro-cent/kWh und bei Windkraftanlagen 3,50 Euro-cent/kWh beträgt. Wird in den Auktionen der Tiefstpreis erreicht, so beläuft sich der Startpreis für die Erhöhung des Beitragssatzes pro MW auf 10.000,00 Euro.  Die angebotenen Preise sowie der Beitragssatz verstehen sich zuzüglich MwSt i. H. v. 20 Prozent. Somit handelt es sich bei den YEKA-Auktionen grundsätzlich um eine Abwärtsauktion. 

Die Währung der Auktionen ist Euro. Ferner sehen die Verträge bei Auslandsbezug eine ICC- Schiedsgerichtsbarkeitsvereinbarung vor. Damit sollen ausländische Investitionen gefördert werden.  

Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung kann der in der PV-Anlage erzeugte Strom 60 Monate lang, der in der Windkraftanlage erzeugte Strom 72 Monate lang auf dem freien Markt verkauft werden. Anschließend folgt für beide Stromerzeugungsanlagen eine 20-jährige Stromabnahmeperiode. Die während der Stromabnahmeperiode an den Netzbetreiber entrichteten Entgelte werden dem Auktionsgewinner im Rahmen des YEKDEM-Mechanismus erstattet.

Die im Amtsblatt verkündeten Gebiete und Netzanschlusskapazitäten sind wie folgt:

Name der YEKA-Auktion für PV-Anlage
​Netzanschlusskapazität (MWe)
​Bolu GES
​50
​Elazığ GES
50​
​Erzurum 1 GES
100​
​Erzurum 2 GES
​150
​Erzurum 3 GES
​85
​Eskişehir GES
​260
​Kahramanmaraş GES
​40
​Mardin GES
​40
​Van GES
40​
​Demirköprü Yüzer GES (= Floating PV-Anlage)
35​


Name der YEKA-Auktion für Windkraftanlage
Netzanschlusskapazität (MWe)
​Sivas RES
​500
​Balıkesir 1 RES
​160
​Balıkesir 2 RES
​120
​Balıkesir 3 RES
​110
Aydın-Denizli RES
140​
​Kütahya RES​
120​

Ferner unterliegen die Auktionen untenstehenden Rahmenbedingungen:

Für PV-Anlagen;  
  • Leistung einer Ausschreibungsunterlagengebühr i. H. v. 75.000,00 TRY je Auktion,
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Zurverfügungstellung einer unwiderruflichen Bankgarantie i. H. v. 15.000,00 EUR/MWe je Auktion, Gültigkeit der Bankgarantie 1 Jahr,
  • Bei Zuschlag, Zurverfügungstellung einer unwiderruflichen Bankgarantie i. H. v. 75.000,00 EUR/MWe je Auktion, spätestens 1 Tag vor Vertragsunterzeichnung, Gültigkeit der Bankgarantie 10 Jahre (in diesem Fall wird die bei Antragsstellung zur Verfügung gestellte Bankgarantie zurückerstattet).

Für Windkraftanlagen;

  • Leistung einer Ausschreibungsunterlagengebühr i. H. v. 75.000,00 TRY je Auktion,
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Zurverfügungstellung einer unwiderruflichen Bankgarantie i. H. v. 20.000,00 EUR/MWe je Auktion, Gültigkeit der Bankgarantie 1 Jahr,
  • Bei Zuschlag, Zurverfügungstellung einer unwiderruflichen Bankgarantie i. H. v. 100.000,00 EUR/MWe je Auktion, spätestens 1 Tag vor Vertragsunterzeichnung, Gültigkeit der Bankgarantie 10 Jahre (in diesem Fall wird die bei Antragsstellung zur Verfügung gestellte Bankgarantie zurückerstattet).

Weitere Ausschreibungsbedingungen sowie die Vertragsentwürfe sind auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht. 

Ausländische Kapitalgesellschaften, welche an den Auktionen teilnehmen und einen Zuschlag erhalten, sind dazu verpflichtet, bis zur Vertragsunterzeichnung eine türkische Kapitalgesellschaft zu gründen, an welcher sie 100 Prozent der Anteile halten. Die Satzung dieser Kapitalgesellschaft muss besondere Vorschriften enthalte.  So muss der Unternehmensgegenstand spezifische Formulierungen enthalten und die Höhe des Kapitals muss sich am Investitionswert, das von der Energieregulierungsbehörde festgestellt wird, richten (zum Zeitpunkt der Beantragung der Vorlizenz grundsätzlich 5 Prozent des Investitionswerts, zum Zeitpunkt der Beantragung der Produktionslizenz grundsätzlich 20 Prozent des Investitionswerts).  

Interessenten sollten rechtzeitig Durchführbarkeitsstudien durchführen und Finanzierungsmodelle, welche mitunter CAPEX und OpEX berücksichtigen, konzipieren sowie das Projektgebiet besichtigen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass neben den Ausschreibungsbedingungen und Vertragsentwürfen auch die Standortkoordinaten sowie die Stellungnahmen zum Netzanschluss durch das Ministerium in transparenter Weise veröffentlicht werden.


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