Entwurf der neuen Förderregeln für EE-Anlagen in Italien

PrintMailRate-it
Nach dem Wegfall der Conto-Energia-Förderungen müssen sich Photovoltaik-Unternehmen in Italien nun mit den Regeln des Marktes messen. Andere Erneuerbare-Energien-Projekte können weiterhin eine Förderung beziehen, wie ein jüngst angekündigtes Dekret bestätigt. Zusätzlich bietet der italienische Markt neue Impulse bei Speichersystemen und Eigenverbrauch, während Betreiber von PV-Anlagen von der GSE neu erlassene Richtlinien zum Austausch von Komponenten beachten müssen. Eine kurze Übersicht.
 
Entgegen dem allgemeinen Trend, Fördermittel für Erneuerbare-Energien-Anlagen abzuschaffen, um für eine Marktentwicklung in Richtung Grid-Parity zu sorgen, hat die italienische Regierung per Erlass eines neuen Dekrets die (auf Basis des Ministerialdekrets vom 6. Juli 2012; des sog. „Decreto Rinnovabili”) bereits bestehende Förderung für alle EE-Anlagen (ausgenommen Photovoltaik) bestätigt, wenn auch mit einer Verringerung der bisher vorgesehenen Tarife. Wie vor wenigen Wochen während einer Anhörung im Senat von der zuständigen Wirtschaftsministerin Federica Guidi angekündigt, steht die Verabschiedung des neuen Dekrets unmittelbar bevor. Der entsprechende Arbeitsentwurf liegt dem Ministerium für Umwelt und Agrarwirtschaft bereits vor und bietet schon heute Einblicke in die Maßnahmen, mit denen die italienische Regierung die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranbringen möchte.
 
Das aktuell noch gültige Decreto Rinnovabili vom 6. Juli 2012 sieht vor, dass die Förderung bei Erreichen der Obergrenze von 5,8 Milliarden Euro jährlichen Förderkosten abgebrochen wird. Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des neuen Dekrets bestätigt die Deckelung mit der Maßgabe, dass die Förderung in jedem Fall spätestens zum 1. Dezember 2016 entfallen wird. Bis zu diesem Datum – oder bis zu dem Tag, an dem das verfügbare Förderlimit erreicht wird, sofern dieser Umstand früher eintritt – ist es somit möglich, für neue EE-Anlagen (außer Photovoltaik) eine Förderung zu erhalten. Ab 2017 soll – laut Ministerin Guidi – für Neuanlagen ein neues Fördersystem in Kraft treten, in dem die italienische Regierung u. a. die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich der Vergabemöglichkeit von Staatshilfen berücksichtigen will.
 
Zum 28. Mai 2015 verbuchte der GSE-Zähler, der die bereits in Anspruch genommenen jährlichen Fördermittel misst, einen Betrag in Höhe von 5,705 Milliarden Euro, womit die vom Dekret festgelegte Obergrenze beinahe erreicht ist. Allerdings steht zu erwarten, dass manche der in den Vorjahren zugesagten Fördertarife wieder frei werden, da z. B. bei einigen Anlagen die Förderlaufzeit ausläuft oder in Planung befindliche Anlagen, die eine Förderzusage erhalten haben, schlussendlich nicht mehr realisiert wurden. Analysten schätzen, dass aufgrund dessen bis Ende 2015 noch weitere 150 Millionen Euro frei werden und Gleiches auch für 2016 zu erwarten ist. Summiert man die noch verfügbaren und die wieder frei werdenden Mittel, verbleibt ein Förderbetrag von ca. 400 Millionen Euro, der einer noch zu installierenden Leistung von rund 1.500 MW für die Jahre 2015 und 2016 entsprechen dürfte.
 
Das neue Dekret bestätigt auch die Modalitäten, um eine Förderung für EE-Anlagen beantragen zu können. Je nachdem, ob deren Leistung unter oder über 5 MW liegt, werden die verfügbaren Fördermittel über das bereits bekannte Registerverfahren oder über entsprechende Bieterverfahren vergeben. Kleine Anlagen (wie zum Beispiel Mini-Windkraftwerke bis zu 60 kW, Biomasseanlagen bis zu 200 kW und Biogasanlagen bis zu 100 kW) genießen einen direkten Zugang zur Förderung.
 
Sowohl für das Register- als auch für das Bieterverfahren ist geplant, dass die zuständige Behörde „Gestore dei Servici Energetici” (GSE) zum 30. Oktober 2015 und zum 30. März 2016 die entsprechenden Ausschreibungen veröffentlichen wird.
 

Im Registerverfahren sind für die einzelnen Technologien folgende Kontingente vorgesehen:

 
Onshore-Windkraft 60 MW
Wasserkraft 80 MW
Geothermie 20 MW
Biomasse und Biogas 112 MW
Meereskraftanlagen 6 MW
Solarthermie 10 MW
 

Im Bieterverfahren sind für die einzelnen Technologien folgende Kontingente vorgesehen:

 
Onshore-Windkraft 700 MW
Solarthermie 110 MW
 

Für Erneuerungen von EE-Anlagen werden die Fördermittel über das Registerverfahren vergeben, unter der Berücksichtigung folgender Kontingente:

 
Onshore-Windkraft 40 MW
Wasserkraft 30 MW
Geothermie 20 MW
Biomasse und Biogas 50 MW
 
Hinsichtlich der Höhe der Fördertarife sieht der aktuelle Entwurf des neuen Decreto Rinnovabili eine Verringerung gegenüber den Fördertarifen des Dekrets vom 6. Juli 2012 vor, die je nach Technologie und Leistung voraussichtlich zwischen ca. 10 Prozent und 30 Prozent liegen wird. Bei allen obigen Angaben ist unbedingt zu beachten, dass es sich bei der derzeit in Umlauf befindlichen Fassung des neuen Decreto Rinnovabili lediglich um einen Entwurf handelt und somit noch Änderungen und Anpassungen möglich sind.
 
Die Entscheidung der Regierung Renzi, die Förderung von EE-Anlagen (PV ausgenommen) weiterzuführen, ist positiv zu werten. Mit dem vorliegenden Entwurf des Dekrets wird eine stabile Übergangsregelung für die Jahre 2015 und 2016 geschaffen – in Erwartung der anschließend neu zu erlassenden Normen. Leider konnte man sich nicht dazu durchringen, auch die Höhe der bis dato vorgesehenen Fördertarife zu bestätigen, wobei aber die Hoffnung besteht, dass in der amtlichen Fassung am Ende der Unterschied geringer ausfallen wird als gegenwärtig vorgesehen.
 
Abgesehen von den bereits bekannten Fördersystemen für Erneuerbare-Energien-Anlagen entwickeln sich auch in weiteren Bereichen der Green Economy Italiens interessante Märkte. Dies trifft unter anderem auch auf Speichersysteme zu, die immer stärker in den Blickwinkel von Unternehmern der EE-Branche geraten. Ursache dafür sind sicherlich sinkende Materialkosten, aber auch und insbesondere die Verabschiedung neuer Vorgaben, die den regulatorischen Rahmen für die Nutzung von Speichersystemen vervollständigt haben.
 
Ende letzten Jahres veröffentlichten die Behörde für Gas, Wasser und Energie (AEEGSI) sowie das italienische elektrotechnische Komitee (CEI) wichtige Regularien über den Anschluss von Speichersystemen an das Stromnetz und die Bedingungen für den Bezug der Netzdienstleistungen (Einspeisung und Messung der Stromenergie etc.), aber auch über die Zertifizierungen, die ein Betreiber von Speichersystemen als Nachweis dafür erbringen muss, dass die genutzten Systeme auch tatsächlich den regulatorischen Vorgaben entsprechen.
 
Die Entscheidungen der AEEGSI Nr. 574/2014/R/eel sowie Nr. 642/2014/R/eel und die damit verbundenen neuen Fassungen der CEI-Regelungen 0-16 und 0-21 ermöglichen es, Speichersysteme sowohl in noch zu realisierende Anlagen als auch in Bestandsanlagen zu integrieren, um auf diesem Wege den Eigenverbrauch zu nutzen. Je nachdem, ob das Speichersystem an Tief- oder an Mittelspannung angeschlossen wird, sehen die neuen Regularien bestimmte Zertifizierungen vor, die der Lieferant der Speichersysteme zu erbringen hat, sowie entsprechende Termine, ab denen die Zertifizierungspflichten gelten. Für den Bezug bereits anerkannter Fördertarife ist es notwendig, Messsysteme zu installieren, die eine genaue Quantifizierung der von einer Anlage produzierten und in das Netz eingespeisten Stromenergie einerseits bzw. der vom Speicher absorbierten und in das Netz eingespeisten Stromenergie andererseits ermöglichen.
 
Der Betreiber einer PV-Anlage erhält mit der Installation eines Speichersystems die Möglichkeit, die Nutzung der Anlage weiter zu optimieren – auch in Verbindung mit der Nutzung des Net-Meterings (scambio sul posto) – und den wirtschaftlichen Nutzen zu erhöhen, was eine Investition in ein solches Speichersystem sicherlich rechtfertigt. Daraus könnten sich interessante neue Marktsegmente auch für deutsche Unternehmen ergeben.
 
Last, but not least sei auf die jüngst von der GSE verabschiedeten Leitlinien verwiesen, die ein Betreiber von PV-Anlagen beim Austausch von Komponenten beachten muss, um den Bezug der Fördertarife nicht zu gefährden. Am 1. Mai 2015 hat die GSE die neuen Leitlinien mit dem Titel „Regole per il Mantenimento degli Incentivi in Conto Energia” (Regelungen für den Bezug der Conto-Energia-Regelungen) veröffentlicht. Sie regeln im Detail die Mitteilungspflichten, die einzuhalten sind, wenn man Komponenten einer PV-Anlage auszutauschen beabsichtigt oder andere Änderungen vornehmen möchte. Die mitteilungspflichtigen Änderungen können sowohl technische Aspekte (z. B. Austausch von Komponenten) als auch rechtliche Aspekte (Änderung des Eigentümers etc.) als auch wirtschaftliche oder verwaltungsrechtliche Aspekte der Anlagen betreffen.
 
Änderungen, die unter die GSE-Leitlinien fallen, müssen der GSE mitgeteilt werden, damit die Behörde prüfen kann, ob die Änderungen weiterhin eine Förderung der PV-Anlage rechtfertigen.
 
Eines der Ziele der neuen Regelungen ist es zu verhindern, dass die jährlich veranschlagten maximalen Förderkosten von 6,7 Milliarden Euro, die der Staat derzeit für die Förderung der Photovoltaik aufbringt, nicht überschritten werden durch Maßnahmen, die zu einer Produktivitätserhöhung von Bestandsanlagen führen. Aus diesem Grunde sehen die neuen Regelungen vor, dass bei einer Erhöhung der Anlagenproduktivität (zum Beispiel durch Installation leistungsstärkerer Komponenten) nur eine bestimmte Menge der zusätzlich produzierten Stromenergie gefördert wird. Der Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage durch Optimierungsmaßnahmen zu erhöhen, sind mit diesen Regelungen Grenzen gesetzt.
 
Da bei Nichtbeachtung der neuen GSE-Leitlinien der Entzug der bereits anerkannten Fördertarife droht, ist es äußerst wichtig, die Leitlinien genauestens zu prüfen, bevor Investoren Änderungen an ihren PV-Anlagen vornehmen. Ebenso ist es beim Kauf von PV-Bestandsanlagen wichtig, eventuell bereits durchgeführte Maßnahmen sehr sorgfältig im Zuge der Due Diligence zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Änderungen mit den neuen Regelungen konform sind bzw. alle Mitteilungspflichten eingehalten wurden.
 
Zu beachten ist, dass die neuen Leitlinien auf harsche Kritik der PV-Anlagenbetreiber und der jeweiligen Interessenverbände gestoßen sind. Die GSE hat daraufhin angekündigt, einen „technischen Diskussionstisch” einberufen zu wollen, um die Regelungen zu überarbeiten. Es ist somit zu erwarten, dass in Kürze eine neue Fassung der Regelungen verfügbar sein wird.
 
zuletzt aktualisiert am 15.07.2015

 Aus dem Themenspecial

Kontakt

Contact Person Picture

Gennaro Sposato

Avvocato

Partner

+39 06 9670 1270

Anfrage senden

Contact Person Picture

Roberto Pera

Attorney at Law (Italien)

Partner

+39 06 9670 1270

Anfrage senden

Contact Person Picture

Svenja Bartels

Rechtsanwältin

Partnerin

+39 049 8046 911

Anfrage senden

Deutschland Weltweit Search Menu