Einführung von Zweirichtungszählern für Kleinsolaranlagen in Litauen

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Das litauische Parlament hat Änderungen zum Gesetz der Erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet, die es den Betreibern von Kleinsolaranlagen ermöglichen, mithilfe von Zweirichtungszählern eine Art Energietausch im Energienetz durchzuführen. Obwohl die Regelung nur für Kleinsolaranlagen bis 10 kW gelten, soll dies der Diversifizierung des Energieportfolios dienen und neues Wachstum in die litauische Erneuerbare-Energien-Wirtschaft bringen. Gleichzeitig eröffnet die gesetzliche Einführung von Zweirichtungszählern den Herstellern von Solaranlagen sowie den Anbietern entsprechender Projektierungs- und Installationsleistungen die Chance, ihre Produkte und Leistungen einem größeren Verbraucherkreis anbieten zu können.
 
Litauen hat sich gemäß der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verpflichtet, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 23 Prozent zu steigern. Bereits 2013 stammten 22,95 Prozent der erzeugten Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Strom- und der Wärmeerzeugung teilte sich wie folgt auf [1]:
 
 
Obwohl die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele beinahe erreicht sind, hat sich Litauen im nationalen EEG noch anspruchsvollere Ziele gesetzt: Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien in der Stromherstellung auf 20 Prozent und im Bereich Heizkraft auf 60 Prozent steigen.
 
Um den Erneuerbare-Energien-Anteil in der Stromerzeugung zu erhöhen und das Stromerzeugungsportfolio zu diversifizieren, sind am 2. März 2015 Änderungen des litauischen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Eigentümer von Kleinsolaranlagen (Dachanlage oder eine freistehende Anlage) von bis zu 10 kW zu sog. „erzeugenden Verbrauchern” werden können. Bei öffentlichen Unternehmen kann die im Gesetz festgelegte Anlagenkapazität bis zu 50 kW betragen.
 
Die Gesamtkapazität solcher Solaranlagen, die über Zweirichtungszähler verfügen sollen, ist für Litauen zunächst auf 10 MW gedeckelt. Für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze plant die Regierung ein Strategiepapier, das die weitere Entwicklung vorgeben soll.
 
Erzeugende Verbraucher müssen für den Strom, den sie ins Energienetz einspeisen und anschließend wieder nutzen, eine Netzgebühr entrichten. Die Höhe dieser Netzgebühr ist bislang zwar noch nicht festgelegt, die staatliche Preiskontrollkommission hat dazu jedoch bereits ein Verordnungspaket angekündigt.
 
Zertifizierte Zweirichtungszähler, die bei den erzeugenden Verbrauchern installiert werden, ermitteln die Energiemengen. Über die Anzeige am Zähler lässt sich ermitteln, ob der erzeugende Verbraucher in einem Kalendermonat mehr Strom ins Energienetz eingespeist oder verbraucht hat.
 
Falls der erzeugende Verbraucher in einem Kalendermonat einen Überschuss an gelieferter Energie aufweist, wird dieser Überschuss auf den folgenden Kalendermonat übertragen und im Laufe des Kalenderjahrs akkumuliert. Sofern am Ende eines Kalendermonats die verbrauchte höher als die eingespeiste Strommenge ist, muss der Verbraucher gemäß dem zwischen ihm und den Stromnetzversorgern abgeschlossenen Stromkaufvertrag für den verbrauchten Strom bezahlen. Übersteigt am Ende des Kalenderjahrs die vom erzeugenden Verbraucher eingespeiste Energiemenge die verbrauchte, erhält der erzeugende Verbraucher dafür keine Entschädigung. Die Regelung soll gewährleisten, dass ein solches System lediglich für die Erzeugung von EE-Strom zum Eigenverbrauch und nicht für geschäftliche Aktivitäten im Erneuerbare-Energien-Sektor genutzt wird. Die gesetzliche Einführung von Zweirichtungszählern für Verbraucher soll neues Wachstum in die litauische Erneuerbare-Energien-Wirtschaft bringen, insbesondere in den Solarenergiesektor.
 
Die Suche nach weiteren Möglichkeiten für die Diversifizierung des EE-Portfolios hält an, da voraussichtlich Ende 2016, nach der Fertigstellung der sich bereits im Bau befindenden großen Windenergieparks, die staatliche Fördergrenze für Windenergieparks i. H. v. 500 MW erreicht sein wird [1] und die Solarenergie mit der Einführung von Ausschreibungen auch für Kleinanlagen unter 10 kWp sowie der Senkung der Einspeisevergütungen einen gewissen Stillstand erlebt.
 
 
Der litauische Windenergieverband regt an, die Fördergrenze auf 850 MW zu erhöhen. Nachdem dafür aber hohe staatliche Investitionen erforderlich wären, ist nicht sicher, ob und wann mit einer Steigerung der Fördergrenze für Windenergie tatsächlich zu rechnen ist. Die finanzierenden Banken sind an klaren Einspeisetarifen interessiert, um die Umsätze der geplanten Projekte kalkulieren zu können. So erhält zum Beispiel der im Jahr 2016 zu eröffnende Windenergiepark mit einer Kapazität von 60 MW nach der öffentlichen Ausschreibung eine Einspeisevergütung von 6,95 ct/kWh für 12 Jahre.
 
 
zuletzt aktualisiert am 15.07.2015

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