CSRD: Obligatorische CO2-Bilanzierung für Unternehmen

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veröffentlicht am 22. Mai 2023 I Lesedauer ca. 2 Minuten


Das „E“ in ESG war bereits vor der Corona-Pandemie ein wichtiges Thema. Doch angesichts der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und der Ambitionen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen auf internationaler Ebene, stehen Unter­nehmen immer stärker unter Druck, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. 


Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind zu einem wesentlichen und vielfach auch zu einem verpflichtenden Thema für Wirtschaftsunternehmen geworden. Nach Vorgaben der neuen EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen zukünftig offenlegen, welche klimarelevanten Emissionen sie etwa zu verantworten haben. Das betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch den deutschen Mittelstand. Allein in Deutschland wird sich der Anwenderkreis von rund 500 Unternehmen auf knapp 15.000 Unternehmen ausweiten. 

Mit der CSRD schlägt die EU damit ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei der Verfolgung der Klimaziele auf. Eine der wichtigsten Kennzahlen bei der Erfassung der Umweltauswirkungen eines Unternehmens ist die Treibhausgasbilanzierung. Unternehmerinnen und Unternehmer stehen dabei vor der Herausforderung, einen Überblick über die größten Emittenten im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu erhalten. Auf Basis dieser Informationen wird der CO2-Footprint berechnet. 
 
Dazu werden alle im Unternehmen oder durch die Tätigkeiten des Unternehmens aufkommenden Treibhaus­gas­emissionen erfasst. Nach dem Greenhouse Gas Protocol Standard – welcher weltweit als „Goldstandard“ gilt – werden alle Emissionen in sogenannte Scopes unterteilt: 
  • Scope 1 deckt alle direkten Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen ab (z.B. Betrieb des eigenen Fuhrparks).
  • Scope 2 misst Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie anfallen (z.B. Strom, Wärme, Kälte, Dampf). Es handelt sich hierbei um indirekte Emissionen, die dem Unternehmen jedoch eindeutig zugeordnet werden können.
  • Scope 3 umfasst alle sonstigen, indirekten Emissionsquellen, die aus vor- und nachgelagerten Unter­­neh­mens­­tätig­keiten resul­tieren. 
     
Nachdem Unternehmen die Treibhausgasemissionen berechnet haben, gilt es die großen „Hotspots” zu identifizieren. Die größte Herausforderung bei der Bilanzierung stellt die Datenver­fügbarkeit und -qualität dar. Insbesondere die Emissionswerte in Scope 3 sind nur schwer zu erfassen, da sie von Dritten erzeugt werden, über die das berichtende Unternehmen wenig(er) Kontrolle hat. Dazu zählen beispiels­weise die Arbeitswege der Beschäftigten oder der Abbau von Rohstoffen. 

Doch nur ein detailliertes Verständnis über die eigenen Emissionen ermöglicht es Unternehmen, ihren CO2-Fußabdruck zu verbessern. Nach Vorgabe des Greenhouse Gas Protocols müssen Unternehmen die Entwick­lung ihrer CO2-Bilanz im Zeitverlauf darstellen. Als Basisjahr sollten sie den frühsten Zeitpunkt wählen, für den es konsistente Daten gibt. Egal, ob für die CSRD, die EU-Taxonomie oder ESG-Ratings: CO2-Kennzahlen sind unerlässlich. 
 
Demnach profitieren Unternehmen davon, sich bereits jetzt mit den unternehmensseitigen CO2-Emissionen zu befassen. Denn zukünftig werden sich Unternehmen anhand ihrer CO2-Bilanz messen lassen müssen. 

Im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitszielen werden beim Klimaschutz besonders anspruchsvolle Ziele und Anforderungen implementiert werden müssen, um die Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Dies gelingt nur mit einem gesellschaftlichen Kraftakt von Unternehmen und Politik. 

Kennen Sie Ihre Scope 1, 2 und 3 Emissionen? Wir helfen Ihnen diese zu ermitteln und Ihre Nachhaltig­keits­bericht­erstattung zu optimieren.

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Sarah Schmidt

M.A. Sustainability Economics & Management

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