Erlass der finalen European Sustainability Reporting Standards durch die Europäische Kommission

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veröffentlicht am 2. August 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten 


Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des delegierten Rechtsaktes am 9. Juni 2023 durch die Europäische Kommission und einer vierwöchigen öffentlichen Konsulta­tions­phase, wurden am 31. Juli 2023 die finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Kommission erlassen.  
 
Durch die Veröffentlichung der finalen Standards befindet sich das Gesetzgebungsverfahren zu den ESRS in der letzten Phase. Der von der Kommission angenommene delegierte Rechtsakt zu den ESRS wird in der zweiten Augusthälfte dem Europäischen Parlament und Rat zur Prüfung übermittelt. Die Frist für die Prüfung beträgt hierbei zwei Monate und kann um zwei weitere Monate verlängert werden. Das Europäische Parlament oder der Rat können im Zuge der Prüfung den delegierten Rechtsakt ablehnen, aber nicht verändern.
 

ÄNDERUNGEN IM FINALEN DELEGIERTEN RECHTSAKT


Die Änderungen im finalen delegierten Rechtsakt durch die Europäische Kommission (EC) im Vergleich zu den, im November 2022 veröffentlichten, Entwürfen der EFRAG unterscheiden sich maßgeblich in einigen Punkten, die bereits in unserem Artikel zum Update zur Veröffentlichung der ESRS erläutert wurden.
 
Eine wichtige Änderung im Vergleich zu den Entwürfen, die durch die EC im Juni 2023 veröffentlicht wurden, ist, dass der Ausschluss der Angaben im Standard zu Klimawandel durch die Wesentlichkeitsbewertung nur möglich ist, indem eine detaillierte Erläuterung der Schlussfolgerungen zur Bewertung der Wesentlichkeit be­zügliches des Klimawandel veröffentlicht wird.

AUSBLICK: WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?

Um die Umsetzung der CSRD und der damit einhergehenden Anwendung der ESRS für Unternehmen zu er­leichtern, führt die EC derzeit einen Auslegungsmechanismus ein, um eine formale Auslegung der Standards zu ermöglichen.
 

Außerdem wurde die EFRAG damit beauftragt zusätzliches Schulungsmaterial und Leitlinien zu veröffentlichen:

  • In regelmäßigen Abständen sollen zusätzliche unverbindliche technische Leitlinien für die Anwendung der ESRS veröffentlicht werden.
  • Vorschlag der EC an die EFRAG die Entwicklung von Leitlinien zur Bewertung der Wesentlichkeit und Bericht­erstattung über die Wertschöpfungskette zu priorisieren (die Entwürfe beider Leitlinien sollen zeitnah veröffentlicht werden).
  • In Kürze wird durch die EFRAG ein Portal für technische Fragen über die Anwendung der ESRS für Unternehmen und weitere Stakeholder eingerichtet.

 

Fest steht, dass die finalen Entwürfe der ESRS in der deutschen Fassung vorliegen. Wie die CSRD in deutsches Recht umgesetzt wird, ist bis spätestens 6. Juli 2024 abzuwarten.

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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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