ESRS Updates: Deutliche Verschlankung der Umweltstandards

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 15. September 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten 
 
Die überarbeiteten Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bringen Unternehmen spürbare Entlastung. Insgesamt wurden 71% der Datenpunkte in den Umweltstandards E1 bis E5 gestrichen (von 501 auf 146 Datenpunkte), das führt zu einer Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 60% (von 364 auf 146 Datenpunkte*). Ziel ist es, die Berichtspflichten zu verschlanken, Doppelungen zu vermeiden und die internationale Vergleichbarkeit – etwa mit ISSB und GHG-Protocol – zu verbessern. 

 

Änderungen im Themenstandard E1 Klimawandel 

Unternehmen müssen künftig nicht mehr den gesamten Transformationsplan offenlegen, sondern nur noch ausgewählte Kennzahlen. Neu ist die Pflicht zur Angabe der zugrunde liegenden Abhängigkeiten (Angleichung an IFRS S2). Entfallen ist hingegen die Offenlegung, ob der Plan von Vorstand oder Aufsichtsorganen genehmigt wurde. 
Bei den THG-Zielen gibt es mehr Flexibilität: Unternehmen entscheiden selbst, wann und wie das Basisjahr aktualisiert wird.  
Bei den Energieangaben genügt künftig die Angabe des Gesamtenergieverbrauchs statt detaillierter Energieunterkategorien. Die verpflichtende Energieintensitätskennzahl entfällt. Ebenfalls gestrichen wurde die „High Climate Impact“-Differenzierung bei fossilen Quellen, was zu einheitlichen Anforderungen führt und für bislang nicht betroffene Unternehmen zusätzlichen Aufwand bedeutet. 

» Reduktion um 53% der Datenpunkte 

Änderungen im Themenstandard E2 Umweltverschmutzung 

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung werden nun in einer einheitlichen Definition erfasst; Innenraumverschmutzung ist nicht länger Bestandteil der Luftverschmutzung. Angaben zu besonders besorgniserregenden Stoffen werden erleichtert. Die Angabepflicht liegt nun stärker bei Herstellern und Importeuren liegt, nicht mehr bei den Verwendern. 
Neu ist im Bereich Mikroplastik die Unterscheidung zwischen primärem und sekundärem Mikroplastik. Zu sekundärem Mikroplastik müssen Angaben aus der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemacht werden. 

» Reduktion um 61% der Datenpunkte 

Änderungen im Themenstandard E3 Wasser 

Die Komplexität reduziert sich auch beim Thema Wasser: Das Thema „Meeresressourcen“ wurde gestrichen und in anderen Standards aufgegriffen. Neu verpflichtend sind Angaben zur Gesamtwasserentnahme und zu Einleitungen, die bisher freiwillig waren. Die Berichtspflicht zu erwarteten finanziellen Effekten im Zusammenhang mit Wasser entfällt. 
 
» Reduktion um 70% der Datenpunkte 

​Änderungen im Themenstandard E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme 

Biodiversitäts-Szenarioanalysen verlieren an Bedeutung: Statt einer freiwilligen Offenlegung werden sie nur noch als methodische Arbeitshilfe empfohlen. Transitionspläne hingegen sind verpflichtend offenzulegen, wenn diese bereits öffentlich gemacht wurden. 
Die Kennzahlen zu Flächenversiegelung, naturnahen Flächen und Flächenverbrauch wurden gestrichen. Standortbezogene Angaben beziehen sich künftig auf die Lage (location) und nicht mehr auf einzelne Betriebsstätten (site), um Doppelmeldungen zu vermeiden. Sämtliche Angaben zu finanziellen Effekten wurden gestrichen. Erwartete finanzielle Effekte werden weiterhin über ESRS 2 adressiert. 
 
» Reduktion um 78% der Datenpunkte 

Änderungen im Themenstandard E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 

Quantitative Angaben beschränken sich künftig auf wesentliche Produkte. Dazu gehören Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, recyclebarem Anteil sowie Ressourcenzu- und -abflüssen. Diese müssen nur noch für wesentliche Produkte ausgewiesen werden. 
Neu ist die verpflichtende Offenlegung kritischer und strategischer Rohmaterialien. Zudem sorgen präzisierte Definitionen zu Materialarten, Reparierbarkeit und Haltbarkeit für mehr Klarheit in der Berechnung. 

» Reduktion um 60% der Datenpunkte 

Fazit

In Summe schaffen die neuen ESRS-Drafts ein deutlich verschlanktes und praxisnäheres Rahmenwerk für die Berichterstattung – mit weniger Pflichtangaben, größerer Flexibilität und einer klareren Struktur für Unternehmen. 
 

*Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung die MDR (Minimum Disclosure Requirement)-Angaben bei der Reduktion der Datenpunkte nicht mitgezählt wurden, da sie nur berichtet werden müssen, wenn ein Unternehmen themenbezogene Ziele, Konzepte oder Maßnahmen hat. ​

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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.), Head of Sustainability Services

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