Großbritannien: Regeln für die Arbeitsleistung von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen ausgedehnt

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veröffentlicht am 15. November 2018 // Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Im Anschluss an unseren vorherigen Artikel über IR35 - Steuergesetzgebung über „Scheinselbstständigkeit” (englischsprachig) vom März 2017 hat die britische Regierung in ihrer Haushaltserklärung vom Oktober 2018 angekündigt, dass die Änderungen an den IR35-Regeln für die Arbeitsleistung durch arbeitnehmerähnliche Selbstständige nun auch auf den Privatsektor ausgedehnt werden.

 

 

Zur Wiederholung: Die Regeln für die Arbeitsleistung durch arbeitnehmerähnliche Selbstständige wurden im Jahr 2000 eingeführt und verpflichten Personen, die wie abhängige Beschäftigte arbeiten, jedoch ihre Arbeit als selbstständige Unternehmer (eng. Personal Service Company, PSC) leisten, zur Entrichtung ähnlicher Steuern wie „normale”, d.h. festangestellte, Arbeitnehmer. Das wird dadurch umgesetzt, dass solche selbstständigen Unternehmer verpflichtet werden, die Steuer nach dem Pay-As-You-Earn-Verfahren (PAYE) auf das erhaltene Einkommen zu zahlen.

  

Im April 2017 wurde eine Reform eingeführt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor davon abhalten soll,  sich das Konzept der Arbeitsleistung durch arbeitnehmerähnliche Selbstständige zunutze zu machen, um ihre Steuerschulden zu reduzieren, da die Regierung der Ansicht war, dass die Vorschriften nicht effektiv genug funktionieren. Infolgedessen verschob sich die Verantwortung für die Zahlung der PAYE-Steuer und der Sozialversicherungsbeiträge von den selbstständigen Unternehmern auf die ihre Dienste in Anspruch nehmende Partei, d.h. den „Auftraggeber”.  Die britische Finanzverwaltung HMRC schätzt, dass diese Reform des öffentlichen Sektors allein im ersten Jahr rund 550 Millionen Pfund an Einnahmen aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen eingebracht hat, und es überrascht nicht, dass die Regierung nun bestrebt ist, ähnliche Reformen auch im Privatsektor einzuführen.

 

So wird es in der Praxis funktionieren

Ab dem 6. April 2020 müssen mittlere und große Unternehmen selbst beurteilen, ob diese Regeln auf alle Aufträge, die sie an selbstständige Unternehmer für ihre Dienstleistungen vergeben haben, Anwendung finden. Wird festgestellt, dass die Regeln tatsächlich Anwendung finden, so wird das Unternehmen, das die Vergütung an den selbstständigen Unternehmer zahlt, verpflichtet sein, die Einkommensteuer und den Arbeitnehmeranteil an Sozialversicherungsbeiträgen abzuziehen und den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen.

 

Das wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zeitigen, die Leistungen von selbstständigen Unternehmern in Anspruch nehmen. Es ist wahrscheinlich, dass sich viele Unternehmen – insbesondere im Falle einer Unsicherheit über den Status der einzelnen Personen – dafür entscheiden werden, sie einfach festanzustellen, anstatt sich der Gefahr erheblicher finanzieller Folgen für deren falsche Beurteilung auszusetzen.

 

Eine weitere Folge ist, dass die zusätzlichen Kosten aus dem Steuer- und Verwaltungsmehraufwand, die den selbstständigen Unternehmern entstehen, dazu führen können, dass sie ihren Auftraggebern höhere Gebühren für ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen werden.

 

Die Regierung hat bestätigt, dass die Reform nicht rückwirkend ist, sondern dass die HMRC ihre Anstrengungen darauf konzentrieren wird, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen die Reform in Zukunft beachten.

Die 1,5 Millionen Kleinstunternehmen im Vereinigten Königreich werden von dieser Änderung noch nicht betroffen sein.

 

In der Zwischenzeit wird die Regierung weiterhin Konsultationen über die Umsetzung der Reform durchführen, die in den nächsten Monaten veröffentlicht werden sollten. Diese Konsultationen werden dem Entwurf zum Finanzgesetz, der im Sommer 2019 veröffentlicht werden soll, zugrunde liegen.

 

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