IFRS 18 veröffentlicht: Neuer Standard regelt künftig Darstellung und Angaben im IFRS-Abschluss

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​​​​​​veröffentlicht am 15. April 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

​Am 9. April 2024 hat das International Accounting Standard Board (IASB) den Rechnungslegungsstandard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht. IFRS 18 betrifft alle IFRS-Anwender und enthält neue grundlegende Vorgaben zur Darstellung des Abschlusses sowie zu den Anhang­angaben. Vorrangige Ziele des IASB sind die Verbesserung der Darstellung von Informationen insbesondere zur finanziellen Leistungsfähigkeit von Unternehmen in den primären Abschlussbestandteilen und im Anhang sowie die Erhöhung von Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Dies soll Investoren bessere Entscheidungen ermöglichen und so zur Effizienz und Widerstandskraft von Kapitalmärkten beitragen.
 


Hintergrund​

Das IASB befasste sich ausgehend von der Agendakonsultation 2015 mit der Berichterstattung über die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen im Rahmen des Primary Financial Statement Project. Insbesondere Nutzer von IFRS-Abschlüssen äußerten Kritik an den bisherigen IFRS-Regelungen, die sich auf die dahingehend eingeschränkte Vergleichbarkeit und Transparenz von IFRS-Abschlüssen richtete. Als Ursache identifizierten die Feedbackgeber fehlende einheitliche Vorgaben zu Struktur, Aggregationsniveaus und Inhalten insbesondere der GuV sowie fehlende Vorgaben zur Erläuterung von alternativen Leistungs­kennzahlen (sog. Alternative Performance Measures oder non-GAAP Measures). Der nun veröffentlichte IFRS 18 bildet den Abschluss des IASB-Projekts. Die Pressemitteilung des IASB​ vom 9. April 2024 mit Verweisen auf weiterführende Informationen kann auf der Homepage der IFRS Foundation eingesehen werden.

Überblick über die Änderungen durch IFRS 18

​IFRS 18 umfasst grundlegende Vorgaben zur Darstellung des Abschlusses sowie zu erforderlichen Anhangangaben, was bislang Gegenstand von IAS 1 Presentation of Financial Statements ist. Die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit selbst bleibt durch IFRS 18 unberührt und ist in den einschlägigen Standards geregelt. IFRS 18 betrifft grundsätzlich alle Abschlussbestandteile und bringt vor allem folgende Änderungen in drei übergeordneten Bereichen mit sich:

  • ​​Die Gewinn- und Verlustrechnung ist künftig um die neu definierten Zwischensummen Betriebsergebnis („operating profit“) und Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern („profit before financing and income taxes“) zu erweitern. Daran ausgerichtet sind die Erträge und Aufwendungen nach folgenden Kategorien zu klassifizieren und strukturieren:
    • Betrieblich („operating“),
    • Investiv („investing“),
    • Finanzierung („financing“),
    • Ertragsteuern („income taxes“) und
    • aufgegebene Geschäftsbereiche („discontinued operations“).
  • Der Anhang ist künftig um Informationen über durch das Management definierte Leistungskennzahlen (sog. „Management-defined Performance Measures“ (MPMs)) sowie um entsprechende Überleitungsrechnungen einzelner MPMs auf die nächstgelegenen vergleichbaren IFRS-Zwischensummen zu erweitern. MPMs im Sinne des IFRS 18 können dabei ausschließlich Zwischensummen aus Aufwendungen und Erträgen sein und sind von sonstigen Leistungskennzahlen (wie z.B. dem Free Cash Flow) abzugrenzen.
  • In den primären Abschlussbestandteilen sowie auch im Anhang sind künftig neue prinzipienbasierte Aggregations- und Disaggregationsvorschriften zur Gruppierung von Informationen zu berücksichtigen, um den Abschlussadressaten zusätzliche relevante und vergleichbare Informationen zu gewähren. 

Weitere Auswirkungen und Folgeänderungen

​Die Einführung von IFRS 18 führt des Weiteren zu Anpassungen an IAS 7 Statement of Cash Flows, um auch hier eine erhöhte unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit sicherzustellen. Für erhaltene und gezahlte Dividenden und Zinsen entfallen für die meisten Unternehmen die bisherigen Darstellungsalternativen zu Gunsten einer einheitlichen​ Regelung. Demnach sind gezahlte Zinsen und Dividenden künftig grundsätzlich im Finanzierungs-Cash Flow, erhaltene Zinsen und Dividenden im investiven Cash Flow auszuweisen. Ausgangs­punkt der indirekten Methode der Cash Flow-Ermittlung wird ausschließlich das operative Ergebnis gemäß der entsprechenden Zwischensumme der veränderten Darstellung der GuV sein.

Ferner führt IFRS 18 zu punktuellen Änderungen auch in weiteren IFRS, insbesondere IAS 33 Earnings per Share und IAS 34 Interim Financial Statements.

Anwendungsbereich, Erstanwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften

​IFRS 18 betrifft alle Abschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt werden, wobei für bestimmte Unternehmen (z.B. Finanzdienstleister) Sondervorschriften zu beachten sein können. Der Standard wird IAS 1 Presentation of Financial Statements ersetzen, dessen Regelungen entweder durch neue Vorgaben ersetzt, gegebenenfalls leicht verändert in IFRS 18 übernommen oder in andere IFRS (IAS 8 Basis of Preparation of Financial Statements (künftiger Titel) und IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures) verschoben werden.

IFRS 18 ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Anwendung in der EU steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme in EU-Recht im Rahmen des sog. Endorsement.

Die Erstanwendung hat in Übereinstimmung mit IAS 8 retrospektiv zu erfolgen. Dies hat zur Folge, dass Vergleichsinformationen für die Vergleichsperiode entsprechend anzupassen sein werden. Für die GuV ist die Darstellung der Anpassungen in einer entsprechenden Überleitungsrechnung vorgesehen.​

Fazit

IFRS 18 betrifft als neuer übergreifender Standard zur Darstellung von und Angaben in IFRS-Abschlüssen alle IFRS-Anwender und mehr oder weniger stark alle Abschlussbestandteile. Besonders betroffen sind die GuV sowie der Anhang, während sich für die Kapitalflussrechnung weniger weitreichende und für die übrigen Abschlussbestandteile kaum Änderungen ergeben. Aus den veränderten Vorgaben zur Strukturierung und (Dis-)Aggregation von Informationen sowie durch die künftig noch stärkere Verknüpfung von primären Abschluss­bestandteilen und dem Anhang gerade im Kontext von MPMs können sich vielfältige Interde­​penden​­zen zu internen Steuerungs- und Berichtsprozessen und -systemen sowie zur Kapitalmarktkommunikation ergeben. Alle IFRS-Anwender sollten sich vor diesem Hintergrund zeitnah mit den Regelungen des IFRS 18 auseinandersetzen und im Sinne der optimalen Vorbereitung der Erstanwendung die unternehmens­indivi­duel­len Konsequenzen frühzeitig analysieren.​

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