ECT-Klagen gegen Spanien: Erste Verurteilung im Schiedsgerichtsverfahren

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veröffentlicht am 25. April 2018


Seit 2010 sind vor dem ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes), dem bei der Weltbank angeschlossenen Schiedsgericht, 29 Klagen gegen Spanien wegen Verletzung des Energy Charter Treaty anhängig gemacht worden. Im Mai 2017 ist Spanien nun in einem ersten Schiedsgerichtsverfahren erfolgreich verklagt worden und soll 127 Mio. Euro Schadensersatz zahlen.

 

Bei der ECT handelt es sich um eine am 17. Dezember 1994 in Lissabon beschlossene weltweite Energie­verfassung, die dem Investitionsschutz dient. Das Regelwerk sieht bei einer Verletzung bestimmter Grundsätze ein Verfahren auf Betreiben der Investoren gegen den verletzenden Staat vor, bei dem eigens eingesetzte (Schieds-)Richter über eine vollstreckbare Schadensersatzpflicht des verklagten Staates befinden. Spanien hat nach Ansicht klagender Investoren gegen das ECT verstoßen.


Das IDAE („Instituto para la Diversificación y Ahorro de la Energía” = Institut für die Diversifizierung und die Einsparung von Energie), eine dem Ministerium für Industrie und Energie zugehörige Einrichtung, rief in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 öffentlich zur Investition in die Photovoltaik auf und warb mit attraktiven Einspeisetarifen. Mit Herausgabe diverser farbiger Broschüren mit dem Titel „Die Sonne kann Ihnen gehören” sollten Investitionen in diese Projekte gefördert und teils öffentlich finanziert werden:
  • Erstinvestition,
  • Eigenkapital (20 Prozent),
  • vom ICO gewährtes Darlehen (80 Prozent),
  • jährlicher Darlehensrückzahlungsbetrag,
  • Jahreseinkünfte,
  • Betriebs- und Wartungskosten,
  • TIR (Return) auf 25 Jahre,
  • Zeitraum der Nutzungsdauer in Jahren,
  • jährliche Betriebsstunden usw. sowie
  • bis hin zu der Behauptung, dass „die Rendite der Investition bis zu 15 Prozent betragen kann”.


Die Aussichten – auf 25 Jahre – wurden in Gesetzesform im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht. Insbesondere der im RD 661/2007 regulierte Tarif war für sehr viele – auch ausländische Investoren – von höchstem Interesse.


Diverse Faktoren, wie der sich aus dem Anstieg der in Spanien installierten Leistung Erneuerbarer Energien ergebende Prämienaufwand, gemeinsam mit der in den 90er Jahren getroffenen Entscheidung der Regie­rung, die Entwicklung des Strompreises zu kontrollieren, haben zur Bildung des sog. „Tarifdefizits” geführt, also einer Differenz zwischen den von der Regierung verabschiedeten Strompreisen und den Kosten (Erzeugung, Verteilung u.a.), die laut den gesetzlichen Vorschriften zulasten solcher Tarife zu finanzieren sind. Das Tarifdefizit begründet eine Schuld der Verbraucher gegenüber der Energiebranche.


Mit der Verabschiedung des Königlichen Gesetzes-Dekrets (RDL)  9/2013 vom 12. Juli 2013 wird  das eben beschriebene Tarifsystem mit der Begründung aufgehoben, dass sich das Tarifdefizit am 10. Mai 2013 auf 26,062 Mrd. Euro belief, was das Ergreifen von Eilmaßnahmen zwingend erforderlich machte, um der unhaltbaren Situation Einhalt zu gebieten. Die nationale Rechtsprechung hat die „Notsituation” als Rechtfertigung aufgegriffen und allgemein anerkannt.


Die Norm führt ein neues Vergütungssystem ein, das auf der Beteiligung am Markt basiert und aus dem die Produzenten eine zusätzliche Vergütung zum Poolpreis („zweckspezifische Vergütung”) beziehen können, um die Investitionskosten, die ein wirtschaftlich effizientes und gut geführtes Unternehmen am Markt nicht erwirtschaften kann, sowie den Differenzbetrag, der zwischen den Betriebskosten und den Einkünften aufgrund der Beteiligung am Markt der Standardanlage besteht, zu decken.


Die Einbußen liegen je nach Technologie, Standort und Produktion bei 25-30 Prozent, noch vor der Stromerzeugungssteuer in Höhe von 7 Prozent.


Die klagenden Investoren sind der Auffassung, dass die genannten Einschnitte einen Verstoß gegen den Grundsatz des in Art. 10 ECT ausformulierten Fair and Equitable Treatment durch den spanischen Staat darstellen. Das betrifft die vor 2012 durchgeführten Kürzungen, aber auch die mit der 2013 erlassenen Energiereform überraschend und rückwirkend revidierte Rentabilitätserwartung des Investors, der seine Aktivität und Investition unter gänzlich anderen Vorzeichen plante.


Artikel 10 ECT behandelt die Förderung, den Schutz und die Behandlung von Energieinvestitionen:


Jede Vertragspartei fördert und schafft im Einklang mit dem Vertrag stabile, gerechte, günstige und transparente Bedingungen für Investoren anderer Vertragsparteien, um in ihrem Gebiet Investitionen vorzunehmen. Die Bedingungen umfassen die Verpflichtung, den Investitionen von Investoren anderer Vertragsparteien stets eine faire und gerechte Behandlung zu gewähren.


Aus unserer Sicht lässt sich vertreten, dass die Kürzungen des spanischen Staates und die Neugestaltung der Vergütung der Energieproduktion einer Enteignung im engeren Sinne zumindest gleichgesetzt werden können, da dem Investor unter bestimmten Voraussetzungen geschaffene, „legale” Werte aberkannt werden, ohne dass ein Ausgleich angeboten wird. Ebenso hat das Schiedsgericht am 4. Mai 2017 im Verfahren von Eiser Infra­structure gegen den spanischen Staat geurteilt und Spanien zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 128 Mio. Euro nebst Zinsen verurteilt, wobei es sich um die dort verhan­delte Technologie nicht um PV, sondern um CSP (Concentrated Solar Power) handelte.


Fazit

Spannend bleibt die Frage, wie die Schiedsgerichte die anhängenden Verfahren ausurteilen und wie dann ggf. die Vollstreckung der Urteile in Spanien erfolgt. Falls eine große Anzahl der Verfahren von den Investoren gewonnen werden würde, ist die Stabilität des Strommarktes erneut in Gefahr.


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Christoph Himmelskamp

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