Fristverlängerung: BaFin-Konsultation 01/2017 – Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete AIF-Investmentgesellschaften

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​Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zu ihrer „Konsultation 01/2017 – Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete AIF-Investmentgesellschaften” nunmehr bis zum 3. März 2017 verlängert. 

Der Entwurf des Auslegungsschreibens der BaFin zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft, den die Behörde zur Konsultation stellt, kann auf der BaFin-Website abgerufen werden. Inhaltlich wird insbesondere die Frage behandelt, welche Tätigkeiten eine extern verwaltete AIF-Investmentgesellschaft in eigener Zuständigkeit ausführen kann und welche Tätigkeiten demgegenüber im Zuständigkeitsbereich der KVG liegen.
 

Ausblick 

Die Kompetenzverteilung zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Investmentkommanditgesellschaft ist keine rein akademische Frage, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen (vergleichen Sie auch unser Artikel „Kompetenzverteilung KVG versus Investment KG: Urteil des OLG München”). Vor diesem Hintergrund ist eine rege Beteiligung von Marktteilnehmern an der Konsultation sehr zu begrüßen, um auf eine verbindliche Aufarbeitung dieser wichtigen Themenkreise hinzuwirken. 

Schriftliche Stellungnahmen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01-2017; WA 41-Wp 2100-2016/0001) und des Betreffs (Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation 01/2017) bis zum 3. März 2017 per E-Mail (Konsultation-01-17@bafin.de) abgegeben werden (für weitere Details und eventuelle Aktualisierungen verweisen wir auf die Website der BaFin).

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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