Aktueller Stand der Novellierung der KARBV und der KAPrüfbV

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​Am 25. Juli 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwei Änderungsverordnungen im Entwurf veröffentlicht, deren Titel noch etwas sperriger scheinen als ihr Inhalt, nämlich
 
  • die überarbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) und 
     
  • die überarbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen (KAPrüfbV).


Inhaltlich sehen beide Entwürfe der BaFin Ergänzungen zu den Regelungen für die Bilanzierung und Prüfung von Gelddarlehen vor und setzen bereits geltende EU-Vorgaben [im Einzelnen: Richtlinie 2014/91/EU(OGAW-Richtlinie) sowie das nationale deutsche Umsetzungsgesetz, VO (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung) und VO (EU) 2015/2365 (SFTR-Verordnung)] um.  

Bis zum 15. August 2017 war die interessierte Öffentlichkeit (sogenannte Markteilnehmer) aufgefordert, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen (siehe Konsultationspapier 07/2012, Gz: WA 41-FR 4100-2017/0001 vom 25. Juli 2017). Von dieser Möglichkeit ist reichlich Gebrauch gemacht worden. So haben zum Beispiel das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) von der Gelegenheit zu den Entwürfen Stellung bezogen. 

Nach der Veröffentlichung der eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin wird diese über die geplanten Entwürfe entscheiden und die Ergebnisse des Konsultationsprozesses im Wege einer (Rechts-)Verordnung im Sinne des Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG beschließen. Wann dies geschehen wird, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest. Wir werden Sie hierüber in unserem Newsletter „auf dem Laufenden” halten.

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Dr. Christian Conreder

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