Vorwort

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​Liebe Leserinnen und Leser,
 
rückblickend konnte auch im vierten Jahr seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) keine signifikante Belebung des Neugeschäfts mit Geschlossenen Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) verzeichnet werden. Einer Studie der Ratingagentur Scope zufolge wurden bis zum Ende des 3. Quartals 2017 lediglich insgesamt 24 geschlossene Publikums-AIF emittiert. Diese geringe Zahl verdeutlicht meines Erachtens die Schwierigkeit, im derzeitigen Marktumfeld attraktive Assets für Publikums-AIF zu finden. Dennoch spielen AIF und Vermögensanlagen in unserer täglichen Konzeptionsberatung eine bedeutende Rolle. Sie sind erfreulicherweise weiterhin bei unseren Mandanten beliebt, wobei wir jedoch zwei interessante Entwicklungen beobachten konnten:  

Wie bereits im Jahr 2016 besteht auch in diesem Jahr ein erhöhter Beratungsbedarf seitens unserer Mandanten bei der Emission von geschlossenen und offenen Spezial-AIF. Diese Investmentvermögen nutzen Vereinfachungen im Aufsichtsrecht, wie beispielsweise bei der Bewertung oder der Prospektierung. Zudem profitieren sie von der verstärkten Nachfrage durch institutionelle und semiprofessionelle Anleger, die auf der Suche nach attraktiven Investments sind. Daneben strukturieren zahlreiche Mandanten ihre Produkte lieber außerhalb des Anwendungsbereichs des KAGB als sog. „Vermögensanlagen” nach dem Vermögensanlagengesetz. In der zitierten Studie von Scope wurden bis zum Ende des 3. Quartals 2017 mit insgesamt 54 Vermögensanlagen mehr als doppelt so viele Unternehmensbeteiligungen als geschlossene Publikums-AIF vertrieben. Die aufsichtsrechtliche Regulierung ist bei Vermögensanlagen wesentlich geringer als bei Publikums-AIF und bei entsprechender Gestaltung von Vermögensanlagen kann das Aufsichtsrecht sogar vollständig ausgehebelt werden.  

Bei den emittierten AIF bilden auch im laufenden Jahr die Immobilien die dominierende Asset-Klasse, wobei erfreulicherweise verstärktes Interesse an ausländischen Objekten bestand. Gefolgt wird das Ranking von Private Equity-Investments und Flugzeugen.  

Das Jahr 2018 bringt neue Herausforderungen sowohl für die Fondsbranche als auch für die Anleger. Zu nennen ist beispielsweise die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFid II, die am 3. Januar 2018 in Kraft tritt und einen höheren Schutz für die Privatanleger verspricht. Von der Neuregelung sind auch Fondsgesellschaften betroffen, so dass die Finanz- und Fondsbranche zum Handeln gezwungen wird. Zudem wird sich Anfang 2018 für viele Fondsanleger mit Inkrafttreten der Investmentsteuerreform Grundlegendes bei der Besteuerung ihrer Investmenteinkünfte ändern. Von der Neuerung in der Investmentbesteuerung sind vor allem Anleger deutscher und ausländischer Publikums-Investmentfonds betroffen. Mit Blick ins Ausland sollte vor allem die noch im Dezember dieses Jahres verabschiedete umfassende Steuerreform in den USA erwähnt werden. Sie verspricht deutliche Steuerentlastungen bzw. Steuervergünstigungen, so dass in 2018 mit vermehrten grenzüberschreitenden US-Investments, vor allem in Immobilien, zu rechnen ist.  

Bei sämtlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr mit unserem interdisziplinär aufgestellten Beratungsteam rund um die Kapitalanlage zur Verfügung.  

Das Team Kapitalanlage und ich wünschen Ihnen ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches Neues Jahr 2018. 

Herzliche Weihnachtsgrüße 

Frank Dißmann

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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+49 911 9193 1020

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