Mediationsverfahren: Nachhaltige Konfliktlösung im Gesellschaftsrecht

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Staatliche Gerichtsverfahren führen häufig dazu, dass sich die Fronten der Beteiligten vor den Augen der Öffentlichkeit verhärten. Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts sind die Beziehungen der Beteiligten jedoch nicht auf einen einmaligen Kontakt beschränkt. Das Mediationsverfahren eröffnet insoweit eine Möglichkeit, die geschäftlichen aber auch die privaten Beziehungen der Beteiligten trotz der bestehenden Streitigkeiten fortzuführen und nicht durch ein oft langwieriges und mühseliges Gerichtsverfahren zu belasten oder sogar verlustreich für alle Seiten enden zu lassen.

Trotz der anfänglich gegebenen Harmonie bei der Gesellschafts­gründung können der anschließende Strauß der Gesellschafterstreitigkeiten bunt und das Konfliktpotenzial hoch sein. So kann es z.B. schnell zu Differenzen bei Fragen zur strategischen Ausrichtung, zur Investi­tions­politik der Gesellschaft, zu operativen Maßnahmen der Geschäftsführung sowie zur Ausschüttung des Jahresüberschusses kommen. Die Gefahr, dass solche Differenzen zwischen den Gesellschaftern die operative Tätigkeit des Unternehmens auf längere Zeit lahmlegen oder die Gesellschaft wirtschaftlich und die beteiligten Gesellschafter und deren Beziehung persönlich und psychisch stark belasten, ist nicht zu unterschätzen.

Der Gang zum Gericht kann in solchen Situationen langwierig, mühsehlig und teuer sein. Die negative Publicity durch das öffentliche Verfahren schadet zudem dem Ansehen der Parteien oft erheblich. Im Hinblick auf die auf Dauer angelegte Gesellschafterbeziehung ist auch der psychologische Aspekt nicht zu verachten. So geht nach der offiziellen Urteilsverkündung in der Regel ein Gesellschafter als Verlierer aus dem Gerichtssaal.

Können durch Mediationsverfahren diese negativen Aspekte vermieden und derartige Konflikte sinnvoll alternativ gelöst werden? Grundsätzlich kann das bejaht werden. Die bloße Anwesenheit eines neutralen Dritten – dem Mediator – kann die Verhandlungsbereitschaft der Parteien positiv beeinflussen. Das Mediationsverfahren bietet die Möglichkeit, den Streit zwischen den Gesellschaftern sowohl zeit- und kostensparend als auch flexibel beizulegen. So dauert das Mediationsverfahren bei Gesellschafterstreitigkeiten selten länger als ein paar Wochen.

Die Parteien erhalten auf vertraulicher Basis die Chance, eine persönliche und umfassende Konflikt­bewältigung mit einer nachhaltigen und gemeinsamen Lösung zu finden. Denn anders als ein Richter reduziert der vermittelnde Mediator den Sachverhalt nicht auf das für die Urteilsverkündung rechtlich Notwendige. Die Mediation unterstützt die Parteien primär, selbst an einer umfassenden Lösung unter Einbeziehung aller Interessen der Konfliktparteien zu arbeiten. Dieses Vorgehen ermöglicht ein Ergebnis, das von allen Beteiligten ohne Gesichtsverlust auch tatsächlich mitgetragen und umgesetzt werden kann.

Wann sind Mediationsverfahren sinnvoll?

Ein Mediationsverfahren ist  nur dann sinnvoll und erfolgsversprechend, wenn es von den beiden Parteien gleichermaßen mitgetragen wird. Da der Mediator nur eine vermittelnde Position einnimmt, ohne selbst entscheiden zu können, muss er auf die persönliche Kommunikation der Parteien vertrauen.

Nicht geeignet ist das Mediationsverfahren weiterhin, wenn unlautere Parteien die Mediation nur zur Informationsbeschaffung verwenden wollen oder der Streitgegenstand einer gerichtlichen Eilanordnung bedarf. Darüber hinaus gibt es auch mediationsungeeignete Streitigkeiten, z.B. wenn besondere Gläubigerinteressen oder Haftungsfragen zu berücksichtigen sind.

Ob das Mediationsverfahren eine sinnvolle Alternative zu einem Gerichtsverfahren bietet, kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist darüber hinaus zu beachten, dass Streitigkeiten auf der obersten Führungsebene eines Unternehmens – also zwischen Inhabern und/oder Geschäftsführern – komplex und von den Besonderheiten des Gesellschaftsrechtes geprägt sind. So kann sich z.B. die Frage stellen, ob durch ein Medationsverfahren zwischen Gesellschaftern einer GmbH das Anfechtungsrecht bei Beschlussmängelstreitigkeiten einer GmbH gefährdet sein kann.

Eine Mediation im Bereich des Gesellschaftsrechtes kann daher nur dann  erfolgversprechend sein, wenn ein auf diesem Gebiet geschulter Mediator die Parteien einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit durch die Streitbeilegung führt.

Fazit

Mediationsverfahren haben sich im Gesellschaftsrecht als geeignetes Instrument für eine nachhaltige Konfliktlösung etabliert. So kann durch eine strukturierte Verhandlungsführung und Schlichtung durch einen neutralen Dritten für alle Seiten ein langwieriger und verlustreicher Konflikt vermieden werden. In der wirtschaftsrechtlichen Praxis ist es jedoch essenziell, einen geschulten Mediator mit gesellschafts­recht­lichem Hintergrund zu finden, der die Parteien zu einer praktisch umsetzbaren interessengerechten Problemlösung führen kann. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang gerne mediativ zur Seite.
zuletzt aktualisiert am 09.03.2016

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