Mit maßgeschneiderter Konzerninnenfinanzierung Kosten senken

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von Dr. Alexandra Giering und Jürgen Siegl
 
Bei Familienunternehmen ist in den letzten Jahren durch die Eurokrise und aufgrund wachsender Skepsis gegenüber den Banken ein großes Interesse an Finanzierungsoptionen innerhalb ihrer Konzerngruppe entstanden. So können der Umfang der Fremdfinan­zierung verringert und damit Kosten gesenkt werden.
 
Denkbar sind in diesem Zusammenhang insbesondere Cash-Pooling, Gesellschafterdarlehen oder die Bestellung von Sicherheiten für andere Konzerngesellschaften. Eine Konzerninnenfinanzierung ist dabei jedoch nicht schrankenlos zulässig. Vielmehr sind in Deutschland gewisse Besonderheiten zu berücksichtigen, die im Folgenden beispielhaft dargestellt werden.
 

Cash Pooling

Gegenstand eines Cash Pooling ist ein Liquiditätsausgleich zwischen den Konzerngesellschaften. Bei einem klassischen Cash Pooling werden positive Salden bei den Konzerngesellschaften z. B. an die Konzernmutter abgeführt, während negative Salden von der Konzernmutter kompensiert werden. Ziel ist dabei u.a. die Minimierung von Zinskosten durch Vermeidung von negativen Salden im Konzern und die Maximierung von Zinserträgen durch Konzentration von freien Barmitteln. Im Zusammenhang mit Cash Pooling sind mehrere Aspekte zu beachten. Diese reichen von insolvenzrechtlichen Themen bis hin zu der Frage, ob beziehungsweise wann das Kapital einer Konzerngesellschaft in zulässiger Weise aufgebracht wurde.
 
Die Frage, inwiefern ein Kreditgeber im Zusammenhang mit einem Cash Pooling ein Sicherungsbedürfnis dahingehend hat, dass eine Besicherung nicht nur durch den Kreditnehmer, sondern durch alle Konzerngesellschaften erfolgt, ist umstritten.
 

Gesellschafterdarlehen

Bei einem Gesellschafterdarlehen handelt es sich regelmäßig um ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Gesellschaft gibt. Auch ein solches Gesellschafterdarlehen unterliegt insolvenzrechtlichen Besonderheiten, da es dem Insolvenzverwalter möglich ist, die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens, die innerhalb eines Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgt ist, anzufechten. Weiterhin ist die Darlehensgewährung von der Gesellschaft an einen Gesellschafter möglich. Sofern das Darlehen aus Mitteln des Stammkapitals gewährt wird, ist dies grundsätzlich jedoch nur zulässig, wenn das Darlehen durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt ist.
 

Bestellung von Sicherheiten für andere Konzerngesellschaften

Auch das Thema der Bestellung von Sicherheiten für andere Konzerngesellschaften weist Besonderheiten auf. Bei jeder Bestellung von Sicherheiten für eine andere Konzerngesellschaft ist individuell zu überprüfen, ob die in Frage stehende Besicherung zulässig ist. Dabei kann z. B. eine Überkreuzbesicherung weniger Nachteile für die betroffene Konzerngesellschaft mit sich bringen als eine einseitige Besicherung.
 
Eine Konzerninnenfinanzierung bietet mittelständischen (Familien-)Unternehmen viele Möglichkeiten der Optimierung ihrer Finanzierungsstruktur. Sie kann dazu beitragen, brachliegendes Finanzierungspotenzial innerhalb eines Konzerns zu heben. Dies ermöglicht bankenunabhängiges Wachstum. Allerdings ist darauf zu achten, nicht die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterschätzen.
 
zuletzt aktualisiert am 22.10.2014

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