Ab Anfang November wird die Haftung des Arbeitgebers bei Ordnungswidrigkeiten in Litauen verschärft

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veröffentlicht am 8. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Marijus Šaras

 

Am 1. November diesen Jahres werden Änderungen des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten der Republik Litauen (im Folgenden GOW) in Kraft treten, von denen die meisten die Haftung der Arbeitgeber für folgende Ordnungswidrigkeiten verschärfen:

  

 

Die Bußgelder werden auf Veranlassung der AAB erhöht, nachdem die AAB darauf hingewiesen hat, dass in den letzten Jahren die Rate der oben genannten Verstöße hoch war und es keinen Rückgang der Fälle gibt. Allein im Jahr 2019 wurden 516 Ordnungswidrigkeitsprotokolle wegen Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfasst. Ebenso wurde eine beträchtliche Anzahl von Meldungen über Ordnungswidrigkeiten wegen anderer oben genannter Verstöße eingereicht.
 
Auch wenn die überwiegende Strafe bei den meisten dieser Fälle ein Warnhinweis ist, deutet die große Zahl der Meldungen darauf hin, dass die Arbeitgeber die Rechtsvorschriften aus verschiedenen Gründen immer noch häufig nicht einhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir an die wichtigen Aspekte der einzelnen Artikel des GOW erinnern und darauf aufmerksam machen, welche Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind, um einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden.
 

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Obwohl die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ein sehr breites Spektrum an rechtlichen Anforderungen abdecken, stehen sie meist im Zusammenhang mit nicht oder nicht richtig bewerteten beruflichen Risiken und dem Versäumnis, geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Die Zahl der ausgestellten Protokolle über Ordnungswidrigkeiten zeigt, dass es immer noch eine beträchtliche Anzahl von Arbeitgebern gibt, die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen eher als zusätzliche Formalität ansehen, und nicht als tatsächliche Risikominderung und wertsteigernden Faktor für das Unternehmen. Um jegliche Unannehmlichkeiten mit der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die an Ihrem Arbeitsplatz geltenden internen Vorschriften zu beruflichen Risiken zur Kenntnis zu nehmen, die Dokumente zu überprüfen und zu aktualisieren, falls das im letzten Jahr nicht geschehen ist, sowie die Vorgaben dieser Dokumente bei Ihrer täglichen Arbeit entsprechend anzuwenden.
  

Verstöße gegen die Verfahren der Lohnabrechnung und -zahlung

Obwohl die Zahl der Verstöße im Bereich der Lohnberechnungs- und Zahlungsverfahren geringer ist (2019 wurden 87 Protokolle ausgestellt), könnte sich die Zahl solcher Verstöße in Zukunft erheblich ändern, wenn juristische Personen zunehmend mit natürlichen Personen auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen statt Arbeitsverträgen zusammenarbeiten werden. Stellt die AAB fest, dass eine Person mit einer juristischen Person auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags zusammenarbeitet, das Verhältnis in Wirklichkeit aber die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses erfüllt, so muss die juristische Person nicht nur auf die ausgezahlten Beträge Lohnsteuer zahlen, sondern wird auch verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen. Um die Verhängung von Strafmaßnahmen zu vermeiden, sollten juristische Personen die Verträge, die sie mit natürlichen Personen geschlossen haben, daraufhin überprüfen, ob diese Verträge nicht eine Beziehung begründen, die inhaltlich mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen wäre.
 

Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung

Die Anforderungen an die Berechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter stehen in engem Zusammenhang mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung. Obwohl es nicht schwer ist, solche Verstöße zu vermeiden, und die Zahl der ausgestellten Verwaltungsprotokolle und der auf der Grundlage der ausgestellten Protokolle verhängten Verwaltungssanktionen bzw. Warnhinweise zeigt, dass die Verstöße meist unbeabsichtigt sind, wird nach Ansicht der AAB ein höheres Maß an Strafmaßnahmen die Arbeitgeber dazu bringen, aufmerksamer zu sein, und wird auch als Grundlage für die Minimierung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit dienen.
  

Nichtvorlage von Informationen an die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde

Obwohl der ursprüngliche Gesetzesentwurf keine Erhöhung der Bußgelder für das Versäumnis der Übermittlung von Informationen über einen Ausländer, der vorübergehend zur Arbeit in die Republik Litauen eingereist ist, vorsah, ist es klar, dass dieses Problem mit Ausländern, die zur Arbeit in die Republik Litauen einreisen, ziemlich verbreitet ist und besonders im Transportsektor stark ausgeprägt ist, wo Unternehmen mit nur wenigen Fahrzeugen eine unverhältnismäßig große Anzahl von Personen beschäftigen, die als Fahrer arbeiten könnten. Tatsächlich fungieren diese Unternehmen als Leiharbeitsunternehmen, obwohl das gesetzlich verboten ist. Es ist daher wichtig, dass bei der Beschäftigung eines Ausländers die gesetzlichen Bestimmungen genau eingehalten werden und dass vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags geprüft wird, ob der Ausländer überhaupt für eine Erwerbstätigkeit zugelassen werden darf.

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