JANGIS – die Datenbank zur Registrierung von Begüns­tig­ten juristischen Personen ist nun in Litauen gestartet

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veröffentlicht am 14. März 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Mit fast zweijähriger Verspätung hat das litauische Handelsregister endlich ein neu entwickeltes Informationssystem namens JANGIS eingeführt, das Daten über die Begünstigten von juristischen Personen erfasst.

  
 
Gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind alle in Litauen niedergelassenen juristischen Personen verpflichtet, genaue Informationen über ihre Begünstig­ten zu beschaffen, zu aktualisieren und zu speichern und diese Informationen an das litauische Handelsregis­ter zu übermitteln.
 

Wer wird als Begünstigter angesehen?

  • eine natürliche Person, die mehr als 25 Prozent der Anteile an einer juristischen Person besitzt oder hält;
  • eine natürliche Person, die die juristische Person anderweitig kontrolliert, z. B. indem sie das Recht hat, den Direktor der juristischen Person zu ernennen oder zu entlassen oder strategische Entscheidungen zu treffen;
  • eine natürliche Person, die aufgrund anderer Rechte die Kontrolle über eine juristische Person ausübt, z. B. als deren Geschäftsführer, Vorsitzender oder Mitglied des Vorstandes oder eines anderen kollegialen Organs.
 
Die Meldung der Begünstigten erfolgt in mehreren Phasen. Ab Mai 2022 müssen juristische Personen aller Rechtsformen, deren Begünstigte natürliche Personen sind, die sie direkt oder indirekt kontrollieren, Daten über die Begünstigten an das litauische Handelsregister übermitteln.
 

Welche Daten der Begünstigten sind zu übermitteln?

  • Name
  • Adresse des Wohnsitzes
  • Staatsangehörigkeit des Begünstigten
  • Land der steuerlichen Ansässigkeit
 
Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen und die Nichtweitergabe von Informationen wird nach dem Gesetzbuch der Ordnungswidrigkeiten der Republik Litauen mit einer Geldbuße von 500 bis 2 400 EUR für natürliche Personen und 2 100 bis 6 000 EUR für Geschäftsführer von juristischen Personen geahn­det. Wiederholte Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 1 500 und 5 200 EUR für natürliche Personen und zwischen 3 500 und 5 800 EUR für Geschäftsführer von juristischen Personen geahndet.
 
Alle Angaben zu den Begünstigten sind ausschließlich über ein elektronisches System des litauischen Han­dels­­registers zu übermitteln.
 
Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei, die erforderlichen Angaben zu den Begünstigten beim litauischen Handelsregister einzureichen.
 
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