Markenschutz in Afrika: Malawi tritt Madrider Protokoll bei

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 4. Oktober 2018 / Lesedauer ca. 2 Minuten

von Daniela Jochim

 

   

  

Möchte man seine Unternehmensmarke auch außerhalb der EU schützen, so gibt es die Möglichkeit einer internationalen („weltweiten”) Markenregistrierung, kurz IR-Marke. Die Registrierung einer IR-Marke erfolgt bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) und bietet die Möglichkeit, mit nur einer Registrierung Markenschutz in einer Vielzahl von Ländern zu erhalten.

 

Rechtliche Grundlage für das Konstrukt der IR-Marke ist das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) von 1891. In allen Mitgliedsländern des MMA kann man über eine IR-Marke Markenschutz erlangen. Das Madrider Abkommen wurde 1989 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, dem Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA). Das Protokoll ermöglicht es weiteren Staaten, dem Abkommen beizutreten und so am internationalen Markenschutz teilzunehmen.

 

Diese Option nutzen auch immer mehr afrikanische Staaten. Am 25. September 2018 unterzeichnete nun auch die Regierung von Malawi die Beitrittserklärung zum Madrider Protokoll. Der Beitritt tritt zum 25. Dezember 2018 in Kraft. Damit wird es dann möglich sein, Markenschutz über eine IR-Marke auch in Malawi zu erlangen.

   

Mit Malawi können nun 118 Länder mit einer IR-Marke geschützt werden. Dabei bietet die IR-Marke ein Bündel von nationalen Markenrechten, die grundsätzlich unabhängig voneinander bestehen. Jedes registrierte Schutzland der IR-Marke gewährt dem IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers in diesem Land. Wird in einem der IR-Marken-Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen. Der Vorteil einer IR-Marke ist zudem, dass diese relativ kostengünstig auf neue Länder erstreckt werden kann.

 

Für Unternehmen, die in Afrika engagiert sind, bietet der Beitritt Malawi’s zum Madrider Protokoll eine gute Gelegenheit, über eine IR-Marke ihren Markenschutz international auszubauen und auch auf Afrika – einschließlich Malawi – zu erstrecken.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Ralph Egerer

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 1504

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu