Durchführung von Arbeitneh­mer­be­tei­ligungs­verfahren als Kernstück der SE

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veröffentlicht am 13. Januar 2021 | Quelle: Zeitschrift ZUJ Heft 06/2020 im Bereich Recht & Wirtschaft

Ohne Beteiligungsvereinbarung unter vorgeschaltetem Betei­ligungs­verfahren mit dem sog. besonderen Verhand­lungs­gremium kann die Eintragung der Societas Europaea (SE) in das Handelsregister regelmäßig nicht erfolgen.

  

 

Zum Kernstück der SE-Gründung gehört daher die Durchführung eines umfangreichen Arbeitnehmer­be­teiligungs­verfahrens. Um nicht die gesetzliche Auffanglösung über das künftige Schicksal der Arbeitnehmer­beteiligung und -mitbestimmung in der SE entscheiden zu lassen, sollten die Chancen der flexiblen Verhandlungs­lösung, die das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bietet, ausgeschöpft werden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schmitt und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Kurzböck führen in dem untenstehenden Beitrag unter Darstellung nützlicher Praxisempfehlungen durch die komplexen Abläufe des Verhandlungsverfahrens bis hin zur fertigen Beteiligungsvereinbarung und zeigen die geltenden Besonderheiten einzelner europäischer Mitgliedstaaten auf.
 
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Erschienen im Verbandsmagazin der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ); BUJ e.V. 

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