System der digitalen Umsatzsteuer in Mexiko

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veröffentlicht am 2. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten 
 

Im Fiskaljahr 2020 wurden neue Bestimmungen in das mexikanische Umsatzsteuer­gesetz aufgenommen, um bestimmte digitale Dienstleistungen von ausländischen Anbietern mit Umsatzsteuer zu belegen.

 

Folgende digitale Angebote sind dabei betroffen:

  1. Das Herunterladen von oder der Zugang zu Bildern, Filmen, Texten, Informationen, Videos, Audiodateien, Musik, Spielen, einschließlich Glücksspielen, sowie anderen multimedialen Inhalten, Multiplayer-Umgebungen, der Erwerb von Tönen für Mobiltelefone, Online-Nachrichten, Verkehrsinformationen, Wetter­vorhersagen und Statistiken. Nicht jedoch gilt dies für das Herunterladen oder den direkten Zugang zu elektronischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
  2. Die Vermittlung solcher in 1. genannten Dienste.
  3. Online-Dating- und Club-Sites.
  4. Onlineunterricht, Onlineprüfungen bzw. zugehörige Übungen.

 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der Empfänger der digitalen Dienste auf mexikanischen Boden befindet, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  1. Wenn der Empfänger der digitalen Dienste gegenüber dem Dienstleistungserbringer einen Wohnsitz in Mexiko angibt.
  2. Wenn der Dienstleistungsempfänger die Zahlung an den Dienstleistungserbringer über einen im mexikanischen Hoheitsgebiet ansässigen Vermittler leistet.
  3. Wenn die IP-Adresse der vom Dienstleistungsempfänger verwendeten elektronischen Geräte aus Mexiko stammt.
  4. Wenn der Dienstleistungsempfänger dem Dienstleistungserbringer eine Telefonnummer mit mexikanischer Ländervorwahl angibt.

 

Soweit einer der vorgenannten Dienste vorliegt und der Empfänger der Dienste in Mexiko ansässig ist, muss der allgemeingültige Umsatzsteuersatz von 16% auf die Dienstleistung erhoben und abgeführt werden. Für dieses Zwecke muss sich der ausländische Anbieter der Dienstleistungen  über einen mexikanischen Fiskalvertreter umsatzsteuerlich in Mexiko registrieren lassen.

 

Die Umsatzsteuer muss monatlich berechnet, über den Fiskalvertreter deklariert und abgeführt werden. Für die Abführung des Umsatzsteuersaldos hat der mexikanische Fiskus Konten im Ausland eingerichtet, denn gewöhnlich können Steuerzahlungen nur von mexikanischen Girokonten entrichtet werden. Für die Rechnungsstellung hat der Gesetzgeber für ausländische Digitalleistungserbringer Besonderheiten geschaffen.

 
Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass eindeutig der ausländische Digitaldienstanbieter keine Betriebsstätte in Mexiko begründet, d.h. die Registrierung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.

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