Die Implementierung des REPSE-Registers

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veröffentlicht am 17. März 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten 
 
Seit dem 1. September 2021 sind gemäß Artikel 14 des Bundesarbeitsgesetzes alle Dienstleister von spezialisierten Services, d.h. von Tätigkeiten, die nicht in den Kerngesellschaftszweck des Auftraggebers fallen, dazu verpflichtet, in dem speziell dafür von dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge geschaffenen REPSE-Register (Registro de Prestadores de Servicios) eingetragen zu sein. Mit Regis­trierung erhält man eine Registrierungsnummer, ab deren Erhalt der Dienstleister folgender Verpflichtungen nachkommen muss:

 

1. Aufrechterhaltung einer gültigen Registrierung und Erneuerung der Registrierung alle 3 Jahre;

 

2. Den Mitarbeitern einen Mitarbeiterausweis auszuhändigen, aus dem eindeutig hervorgeht, für welches Unternehmen die Mitarbeiter tätig sind;

 

3. Schriftliche Verträge über die Erbringung spezialisierter Dienstleistungen zu führen, die den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen, d.h. z. B. mit Angaben über die Beschreibung der geleisteten Dienstleistungen, der REPSE-Registrierungsnummer im Vertrag und die ungefähre Anzahl der Arbeitnehmer, die an dem Projekt beteiligt sein werden;

 

4. Beschaffung und Vorlage von Unterlagen, die die Spezialisierung der Tätigkeiten belegen (Lizenzen, Zertifikate, Diplome, ISO-Normen, usw.);

 

5. Mitwirkung an allen von den Arbeitsbehörden durchgeführten Inspektionen und Bereithaltung aller für diese Zwecke erforderlichen Unterlagen;

 

6. Bereitstellung aller mit der Dienstleistungserbringung verbunden Unterlagen, wie z. B:

  • Kopie des genehmigenden Beschlusses über die Eintragung in das REPSE Register;
  • Kopie der Steuerbelege über die Auszahlung der Gehälter der Arbeitnehmer, durch die die Dienstleistung erbracht wurde;
  • Bankbeleg über die Zahlung der Steuern für die genannten Arbeitnehmer, die Zahlung der Arbeitgeber­beiträge an die Sozialversicherungsbehörde, sowie die Zahlung der Beiträge an den Wohnraumfond für Arbeitnehmer (Instituto del Fondo Nacional de la Vivienda para los Trabajadores; INFONAVIT);
  • Kopie der Umsatzsteuererklärung und Zahlungsbestätigung für den Zeitraum, in dem der Auftraggeber die beauftragten Dienstleistungen und die entsprechende Umsatzsteuer geleistet hat; die entsprechende Kopie ist und  spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Monat, in dem der Auftraggeber die genannte Zahlung vornahm, abzugeben
  • Kopie der Belege, aus denen hervorgeht, dass die von dem REPSE-Register geforderten Berichte bis zum 17. Tag der Monate Januar, Mai und September eingereicht wurden;
  • Kopien der monatlichen Steuerstatusbescheinigungen und Konformitätsbescheide, ausgestellt von dem Finanzamt und der Sozialversicherungsbehörde;

 

7. Vorlage von Berichten vor dem 17. Tag der Monate Januar, Mai und September bei der mexikanischen Sozialversicherungsbehörde, in denen die Angaben zu den Verträgen über die Erbringung spezialisierter Dienstleistungen in diesen Zeiträumen aufgeführt sind, sowie:

  • Name der Vertragsparteien, sowie deren Steuernummern, Adressen, E-Mail und Telefonnummern;
  • Zweck des Vertrages, Gültigkeitsdauer, Liste der für das Projekt eingesetzten Arbeitnehmer mit deren vollständigen Namen, Einwohneridentifizierungsnummer (Clave Único de Registro de Población; CURP), Sozialversicherungsnummer, der bei der Sozialversicherungsbehörde gemeldeter Lohn sowie Name und Steuernummer des direkten Begünstigten der Tätigkeiten und;
  • Kopie des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Soziales, mit welchem das Unternehmen als spezialisierter Dienstleister anerkannt wird.

 

8. Vorlage von Berichten bei dem INFONAVIT vor dem 17. Tag der Monate Januar, Mai und September, in denen die Informationen zu den Verträgen über die Erbringung spezialisierter Dienstleistungen in diesen Zeiträumen im Einzelnen aufgeführt sind, sowie:

  • Allgemeine Daten;
  • Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen;
  • Angabe der Beträge im Zusammenhang mit den an den Wohnraumfond geleisteten Beiträgen und Zahlungen;
  • Festlegung der Grundgehälter für diese Beiträge und
  • Kopie des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, mit welchem das Unternehmen als spezialisierter Dienstleister anerkannt wird.

 

Da ab dem Zeitpunkt der Registrierung beim REPSE-Register Auftraggeber und Dienstleister gemein­schaftlich für die korrekte Abgabe von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen haften, ist es nicht nur von großer Bedeutung als Dienstleister, den oben genannten Verpflichtungen nachzukommen, sondern vielmehr auch als Auftraggeber sicherzustellen, dass der beauftrage Dienstleister den aufgeführten Pflichten nachkommt. Zudem müssen die Verträge zwischen Auftraggeber und Dienstleister den oben genannten Anforderungen ent­sprechen.

 

Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen sollten dringend die aktuellen Vertragsbeziehungen mit solchen Dienstleistern überprüft werden und gegebenenfalls die jeweiligen Verträge angepasst werden. Somit lassen sich Bußgelder vermeiden.

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