Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss

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veröffentlicht am 31. Januar 2023

 

Der aktuell herrschende Russland-Ukraine-Krieg hat einen signifikanten Einfluss auf die globale Wirtschaft und damit auch auf die Rechnungslegung der Unternehmen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen ist grundsätzlich eine Routinetätigkeit im Rahmen des Jahresabschlusses. Doch die durch den Russland-Ukraine-Krieg entstandene Inflation beeinflusst den handelsrechtlichen Pensionsaufwand in einem wesentlichen Ausmaß.1

 

Pensionsrückstellungen sind im Allgemeinen abhängig von vier ausschlagegebenden Faktoren: dem Gehaltstrend während der Arbeitszeit, dem Rententrend, dem Zeitraum der Rückstellungen sowie der Höhe des Zinssatzes für die Abzinsung. Die durch die anhaltende Inflation entstehende Veränderung dieser Faktoren muss in der Bewertung der Pensionsrückstellungen Berücksichtigung finden.
 
Die Inflation lag Ende 2022 bei ca. 10 %. Da die Kapitalbindungsdauer bei Pensionsverpflichtungen jedoch sehr hoch ist, ist zu empfehlen nicht nur die kurzfristige, sondern auch die mittel- und langfristige Erwartung als ausschlaggebend für die Inflationsannahme zu betrachten. Die Europäische Zentralbank (EZB) schätzt die mittelfristige Erwartung im EURO-Raum auf etwa 2,20%. Die Zielgröße liegt bei 2,00%. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte sind der Gehalts- und Rententrend im Jahresabschluss 2022 anzupassen. Für den Rententrend ergeben sich angemessene Werte in Höhe von 1,90% und 2,40%, wobei die Marke von 2,00% nur bei Änderungen in mehrjährigem Abstand unterschritten werden sollte. Die Anpassung des Gehaltstrends erfolgt gleichermaßen. Dieser entspricht im Allgemeinen annähernd dem Inflationstrend zuzüglich eines karrierebedingten Aufschlages zwischen 0,50 und 1,00 Prozentpunkten, sodass sich für den Gehaltstrend angemessene Werte in Höhe von 2,50% bis 3,00% ergeben. Durch die Anpassung der beiden Trends wird sich der Pensionsaufwand voraussichtlich deutlich erhöhen. Dies ist nach IAS 19 erfolgsneutral im Eigenkapital als other comprehensive (OCI) und nach HGB erfolgswirksam zu erfassen.2

 

Als Rechnungszinssatz für die Abzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz ist nach § 253 Abs. 2 HGB der ihrer Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zu verwenden.3 Der Rechnungszinssatz wird von der Bundesbank vorgegeben und beträgt zum 31.12.2022 für eine Laufzeit von 15 Jahren 1,78% (nach 1,87% im Vorjahr).4 Dies bedeutet im Vergleich zu den Vorjahren einen geringeren Anstieg der Pensionsverpflichtungen. Aufgrund der Durchschnittsbildung bei der Zinsermittlung führt der aktuell bestehende Zinsanstieg nicht zu einer dementsprechenden Erhöhung des Rechnungszinses.

 

Der Zins nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS/US-GAAP) lag zum 31.12.2022 für Pensionsrückstellungen bei 3,75% und damit ca. 2,50 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau, was zu einer spürbaren Entlastung des Verpflichtungsumfangs führte.5 Dies ist gemäß IAS 19 erfolgsneutral im Eigenkapital als other comprehensive income (OCI) zu verbuchen.

 

Abschließend lässt sich festhalten, dass unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten dem durch die Anpassung des Gehalts- und Rententrends entstandenen Mehraufwand zunächst keine entlastenden Zinseffekte gegenüberstehen, sodass es zu einem wesentlichen Anstieg des handelsrechtlichen Pensionsaufwand kommen dürfte. Unter IFRS/US-GAAP dürfte die Reduzierung des Verpflichtungsumfangs aus dem Zinseffekt überwiegen, sodass es hier voraussichtlich insgesamt zu einer Entlastung der Pensionsrückstellungen kommt.6

 

 


 

Quellen:
1 Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022) (idw.de)
2 2022-10-11-Pensionen im Jahresabschluss 2022: Inflation lässt handelsrechtlichen Pensionsaufwand drastisch ansteigen; unter IFRS & US-GAAP sorgt Zinsanstieg für Entlastung - HEUBECK AG
3 Microsoft Word - Heubeck-informiert-HGB-Rechnungszins_31.12.2021.docx
4 Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB_10J_SDMX.xlsx (bundesbank.de)

5 Rechnungszins nach IFRS, US-GAAP und HGB - WTW (wtwco.com)
6 2022-10-11-Pensionen im Jahresabschluss 2022: Inflation lässt handelsrechtlichen Pensionsaufwand drastisch ansteigen; unter IFRS & US-GAAP sorgt Zinsanstieg für Entlastung - HEUBECK AG

 

Autor

​Jan-Claas Hille
 Mit Unterstützung von: Gina Mewes

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