Aktueller Stand Hinweisgeberschutzgesetz

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veröffentlicht am 03. April 2023

 

Wie wir in unserem letzten Newsletter berichteten, sollte am 30.03.2023 das überarbeitete Hinweisgeberschutzgesetz nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

 

Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit erreichte hatte, war das Gesetz in zwei Teile aufgesplittet worden – ein Gesetzesentwurf ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates und ein zweiter, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bereits im Vorfeld wurden kritische Stimmen laut, die dieses Vorgehen als verfassungswidrig einstuften. Die Aufspaltung des ursprünglichen Gesetzesentwurfes mit dem Ziel, die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu umgehen, sei willkürlich und damit als verfassungswidrig einzustufen. Diese Meinung vertrat in einer am 30.03.203 veröffentlichten Pressemitteilung auch die CDU/CSU-Fraktion.

Die geplanten Lesungen wurden am Tag selber kurzfristig, ohne Angabe einer Begründung, von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen, so dass es letzte Woche nicht zu einer Verabschiedung des Gesetzes kam.

 

Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 


 Autorin

​Carina Richters

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