Mediative Kompetenzen und mediative Verhandlungsführung bei Drittmittel- und Forschungsverträgen

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​​​​​​​​veröffentlicht am 30. April 2025
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Jahrelange Erfahrung in der Verhandlung von Forschungsverträgen aller Art und mit verschiedensten Stakeholdern hat gelehrt, dass ein kommunikatives Miteinander der Schlüssel zu konstruktiven Vertragsverhandlungen sind und diese den Weg zu erfolgreichen Forschungsprojekten ebnen.


Mit der Mediation kommt zu dem klassischen Dreiklang von Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung ein weiterer Pfeiler zu unserem Leistungsportfolio hinzu. Unser Ziel ist hierbei eine professionelle kommunikative Unterstützung in allen Bereichen, in denen es auf Kommunikation ankommt.


Zusammenarbeit in Forschungsprojekten ist ein solcher Bereich. Die Mediation bietet sowohl im Rahmen der Verhandlung von Forschungsverträgen als auch während der Projektdurchführung die Chance, dem Aufkommen von ressourcenzehrenden Konflikten entgegenzuwirken und einen aus bestehenden Konflikten drohenden Schaden für die Gesamtsituation in einen Mehrwert für alle Beteiligten umzuwandeln.


Ausgangspunkt

Forschung ist ein Bereich, der von Kreativität und guten Ideen lebt. Insbesondere Forschungskooperationen zielen darauf ab, durch das Zusammenwirken mehrerer Partner mit unterschiedlichen Kompetenzen Synergieeffekte zu schaffen, mithilfe derer die Forschungsergebnisse des Projekts an Praxisnähe gewinnen und umsetzbarer werden sollen.


Hier, wie überall dort, wo Menschen zueinander in Beziehung treten, kommt es zu Konflikten. Solche Konflikte können mannigfaltigen Ursprungs sein. Sie können aus fachlichen Differenzen entstehen, aus einem unterschiedlichen Verständnis der Forschungsziele, aus interkulturellen Missverständnissen oder aus sprachlichen Schwierigkeiten, um nur einige zu nennen.


Die Herausforderung

Auseinandersetzungen und Missverständnisse in Forschungsprojekten kosten zumeist erhebliche administrative, zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen und bremsen das kreative Potential solcher Vorhaben. Verstehen sich die Forschenden nicht, wird oft viel Energie in das Formulieren von E-Mails investiert, in die Organisation und Durchführung von Krisensitzungen, in längliche Diskussionen und dergleichen mehr. Selbst, wenn sich die Wogen eines einmal entfachten Konflikts wieder geglättet haben, sind die Projektpartner oftmals bemüht weitere Konfrontation zu vermeiden. Dies kann dazu führen, dass die Beteiligten die verbleibenden Projektaufgaben nur noch mit geringstmöglichem Austausch so zu Ende bringen, dass die Anforderungen des Zuwendungsgebers gerade noch erfüllt werden. Das kreative Potenzial des Vorhabens und die Motivation, weiter miteinander zu forschen und Folgeprojekte zu planen, dürfte sich dann naturgemäß in Grenzen halten.


Fehlende (vertragliche) Stellschrauben​

Für diese Situationen bieten weder das übliche Vertragsgerüst noch die Zuwendungsbedingungen taugliche Lösungsansätze. Das liegt einerseits an der Struktur von Forschungskooperationsverträgen und andererseits an dem Zuwendungsverhältnissen inhärenten Formalismus, der das Erfüllen von Mindestanforderungen ausreichen lässt, damit ein Projekt als erfolgreich abgeschlossen gilt.


Forschungskooperationsverträge sind strukturell auf ein kooperatives Zusammenwirken der Partner auf Augenhöhe ausgerichtet, ohne dass damit rechtlich durchsetzbare Pflichten zur Leistungserbringung einhergehen. Auf horizontaler Ebene zwischen den Partnern erschöpft sich die eigentliche inhaltliche Pflicht zur Mitwirkung an dem Projekt darin, die Projektaufgaben nach bestem Wissen und nach dem bekannten Stand von Wissenschaft und Technik zu erfüllen. Das Einbringen von Informationen, Knowhow und vorhandenen Schutzrechten soll die Projektdurchführung ermöglichen, bleibt aber auf der vertraglichen Ebene auf das für die Projektdurchführung erforderliche Minimum begrenzt. Im Übrigen bleibt es den Projektpartnern anheimgestellt, ob und in welcher Detailtiefe sie eigenes Wissen zur Verfügung stellen. Einzig die Vertraulichkeit ist üblicherweise als „harte“ Vertragspflicht ausgestaltet; darüber hinaus besteht unter den Partnern effektiv kein rechtlicher Anspruch auf Leistungserbringung in einem bestimmten Umfang oder in einer bestimmten Qualität.


Als vertragliche Stellschraube kommen somit allenfalls Verfahrensregeln in Betracht, die beim Auftreten von Umständen, die die Projektrealisierung beeinträchtigen oder gefährden, Sanktionsmöglichkeiten durch Gremienentscheidungen oder die Eskalation an höhere Führungsebenen vorsehen. Ob und inwieweit dies jedoch den kreativen Geist des Projekts fördert und veritable Konfliktlösungen bietet, bleibt mindestens fraglich.


Auch auf Sekundärebene, also auf der Ebene von Konsequenzen für die Nichteinhaltung von Haupt- oder Primärpflichten, bieten Forschungskooperationsverträge kaum Stellschrauben, die entweder tauglich wären, dem Entstehen von Konflikten entgegenzuwirken, oder hierfür konstruktive Lösungsansätze vorsehen.


Da insbesondere öffentliche Forschungseinrichtungen durch haushaltsrechtliche Vorgaben gehalten sind, Haftungsrisiken so weit möglich zu vermeiden, vereinbaren die Projektpartner in Forschungskooperationsverträgen in aller Regel weitreichende Haftungsbegrenzungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, sodass Haftungsfälle allenfalls bei erheblichen Pflichtverletzungen in Betracht kommen. Hinzu kommt, dass die Geltendmachung eines Haftungsfalls wegen Beweisunsicherheiten und der damit einhergehenden finanziellen Risiken wenig erfolgsversprechend ist. Und dass ein Streit über Haftung für den kreativen Austausch und das kooperative Miteinander nur bedingt förderlich ist, erschließt sich von selbst. Denn spätestens, wenn Jurist*innen mit einem solchen Fall befasst sind, ist die Stimmung zumeist dahin.


Darüber hinaus treffen jeden Partner neben vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Projektpartnern auch Pflichten aus dem jeweiligen Zuwendungsverhältnis. Diese Pflichten sind in aller Regel als Bedingungen ausgestaltet, deren Nichteinhaltung an die Rückforderung der gewährten Fördergelder durch den Zuwendungsgeber geknüpft ist. Die Anforderungen des Fördergebers zu erfüllen, liegt mithin im Eigeninteresse eines jeden Partners, um keinen Rückzahlungsforderungen ausgesetzt zu werden, nicht aber zwingend auch im Projekt- und Kooperationsinteresse.


Potential mediativer Unterstützung in Forschungsprojekten

Das Potential, das der Einsatz mediativer Kompetenzen auch in Forschungsprojekten mit sich bringt, liegt in dem konstruktiven Ansatz der Mediation. Ihr Ziel ist, die Konfliktparteien zu unterstützen, selbst und eigenverantwortlich Lösungsansätze zu entwickeln, die für alle Beteiligten annehmbar sind und bestenfalls sogar einen Mehrwert bringen.


Es sei an dieser Stelle betont, dass es hierfür nicht zwingend eines förmlichen (Mediations-)Verfahrens bedarf. Mediative Unterstützung kann auch in niedrigschwelliger Form zum Einsatz kommen. Ebenso setzt der Einsatz mediativer Kompetenzen nicht zwingend voraus, dass ein Konflikt bereits entstanden ist. Es kann auch schon in einem frühen Stadium, in dem sich nur latent Spannungen oder auch nur einfach ein wenig „Sand im Getriebe der Kommunikation“ bemerkbar machen, sinnvoll sein, der Situation mithilfe mediativer Kompetenzen frühzeitig beizukommen, und zwar noch bevor daraus ein Konflikt entsteht, der den kreativen Austausch im Rahmen des Projekts zum Erliegen bringen könnte.


Mit Blick auf Planung und Koordination komplexer Forschungsprojekte kann es außerdem erwägenswert sein, im Vorhinein mit der Projektleitung mögliche Konfliktquellen zu identifizieren und Lösungsstrategien zu entwickeln. Auch hierfür hält die Mediation Werkzeuge wie die mediative Beratung bereit. Mögliche kommunikative Herausforderungen der konkreten Projektkonstellation können so vorab beleuchtet werden, um auf etwaige Konfliktsituationen vorbereitet zu sein. Auch bei der Vorbereitung einzelner Projekttreffen kann die Hinzuziehung einer Mediatorin oder eines Mediators hilfreich und zielführend sein.


Mediative Verhandlungsführung

Ganz grundsätzlich empfiehlt es sich schon bei der Verhandlung von Forschungskooperationsverträgen einen konstruktiven Ansatz zu verfolgen und stets das gemeinsame Ziel der Forschung in den Fokus zu nehmen. Die Erfahrung lehrt, dass Verhandlungen deutlich weniger „sperrig“ und ressourcenschonender verlaufen, je konstruktiver der Umgang miteinander ist und je mehr der Fokus auf Gestaltung als auf Durchsetzung der eigenen Positionen gerichtet ist. Auch das Verhandlungsergebnis ist dann zumeist deutlich annehmbarer für die Beteiligten, als wenn der Vertragsschluss als formale Last verstanden wird. Denn bereits in diesem Stadium des Projekts zahlt es sich aus, wenn neben den eigenen Interessen auch die Interessen der Vertragspartner in den Blick genommen werden und sich auch die mit der Verhandlung Betrauten in einer konstruktiven Haltung gegenübertreten.


Fazit

Konflikte bieten Chancen. Die Mediation ist ein Weg, ebendieses Potenzial erkennbar zu machen und die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst Lösungen zu finden, die für alle akzeptabel sind und möglichweise auch über einfache Kompromisse hinausgehen. Thinking Northeast: Denn gelungene Kommunikation kann unter Umständen Lösungen zutage bringen, an die vorher noch nicht zu denken war.



Vorstellung unserer Kollegin




AUTORIN

​Anna Stojanov

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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